Polizei nimmt Heroindealer auf Fuerteventura fest

Heroin-Fuerteventura-Polizei

Beamte der Nationalpolizei von Puerto del Rosario haben auf Fuerteventura einen 45-jährigen Mann und eine Frau im selben Alter festgenommen, die beide bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sind. Sie stehen unter Verdacht, sich des Drogenhandels schuldig gemacht zu haben.

Die Nationalpolizei erhielt Kenntnis von einer Wohnung in der Hauptstadt von Fuerteventura, in der offenbar Heroin verkauft wurde. Zahlreiche Personen suchten zu jeder Tageszeit diese Adresse auf, um Drogen zu kaufen und zu konsumieren.

Daraufhin wurde eine polizeiliche Untersuchung eingeleitet, bei der der Anfangsverdacht bestätigt wurde, dass das Paar zahlreiche Personen in dieser Wohnung mit Heroin versorgte. Die Wohnung diente nicht nur als Verkaufsstelle. Die „Kunden“ konnten die Drogen gleich an Ort und Stelle konsumieren.

Außerdem fanden die Ermittler heraus, dass die beiden wiederholt nach Gran Canaria reisten, vermutlich um sich mit neuen Drogen für den Verkauf einzudecken.

Bei der Rückkehr von einer dieser Reisen fingen die Ermittler die beiden Verdächtigen am Flughafen von Fuerteventura ab, als das Paar geraden von Gran Canaria zurückgekehrt war. Die beiden wurden zur Polizeistation gebracht, wo man bei der Frau 92 Gramm Heroin fand, das sie am Körper verborgen hatte.

Nach der polizeilichen Vernehmung wurden die beiden festgenommen und der zuständigen Justizbehörde überstellt.

Drogendelikte im spanischen Strafrecht

Im spanischen Strafrecht werden Drogendelikte streng geahndet. Der Handel mit Drogen, insbesondere mit harten Drogen wie Heroin, ist ein schweres Verbrechen, das mit langjährigen Haftstrafen zwischen 3 und 6 geahndet wird. Außerdem sieht das Strafrecht zusätzlich zur Gefängnisstrafe eine Geldstrafe in Höhe des Dreifachen des Wertes der beschlagnahmten Drogen. 1 Gramm Heroin kostet in Spanien rund 60€.

Die spanische Gesetzgebung unterscheidet zwischen dem Besitz von Drogen zum persönlichen Gebrauch und dem Drogenhandel. Bei Heroin hat die Rechtsprechung eine Grenze von 3 Gramm herausgearbeitete, bis zu der der Besitz als Eigenbedarf gewertet werden kann und somit nicht strafbar ist.

Während der persönliche Konsum in privaten Räumen nicht strafbar ist, führt der Verkauf oder die Verbreitung von Drogen zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Die Strafen für Drogenhandel variieren je nach der Menge und Art der Drogen, den Umständen des Falls und der Vorstrafen des Täters. Insbesondere bei großen Mengen oder dem Handel mit harten Drogen können die Strafen sehr hoch ausfallen. Zudem werden häufig auch Vermögensgegenstände, die im Zusammenhang mit dem Drogenhandel stehen, konfisziert.

Diese strengen Gesetze sollen sowohl den Drogenhandel unterbinden als auch die öffentliche Gesundheit und Sicherheit schützen.

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