Einbrüche im Hotelzimmer auf Fuerteventura: Wenn Urlauber Opfer von Kriminalität werden

Einbrecher-Fuerteventura

Wo Menschen zusammentreffen, gibt es auch Kriminalität. Das gilt selbstverständlich auch für Fuerteventura. Angst um Leib und Leben, wie in manchen anderen Urlaubsregionen der Welt, müssen Urlauber auf Fuerteventura freilich nicht haben.

Die Wahrscheinlichkeit, auf Fuerteventura Opfer einer Straftat zu werden, ist zwar in den letzten Jahren leicht gestiegen. Dennoch ist diese Wahrscheinlichkeit vermutlich immer noch deutlich kleiner als in 95% der Heimatregionen, aus denen unsere Urlauber kommen.

Im Rahmen dieser insgesamt recht geringen Wahrscheinlichkeit, ist das Risiko, auf Fuerteventura Opfer eines Eigentumsdelikts zu werden, wohl das größte.

Im Rahmen der Eigentumsdelikte sind einfache Diebstähle wie Taschendiebstahl sowie Einbrüche in Mietwagen und Einbrüche in Hotelzimmer die häufigsten Straftaten, mit denen Fuerteventura-Urlauber konfrontiert werden könnten.

Viele Diebstähle auf Fuerteventura ließen sich einfach vermeiden

Autoeinbrüche

Gelegenheit macht Diebe, auch auf Fuerteventura. Wer Wertsachen, oder auch nur Taschen, die Wertsachen enthalten könnten, sichtbar im Mietwagen liegen lässt, schafft Langfingern eine gute Gelegenheit. Eine Autoscheibe ist schnell eingeschlagen, ein Griff ins Innere des Wagens und schon kann der Täter die Flucht antreten. Vor allem abgelegene Orte, an denen Urlauber wohl glauben „wer soll hier schon etwas klauen?“, sind die beliebtesten Tatorte. Wer also keine Wertsachen oder wichtigen Dokumente im Auto lässt, hat auch nichts zu befürchten.

Taschendiebstahl

Auf Fuerteventura ist das Risiko, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden, sicher nicht so hoch, wie im Getümmel einer Großstadt wie z.B. Barcelona. Wer Urlauber vom spanischen Festland genauer beobachtet, wird feststellen, dass diese mit ihren Handtaschen, Rucksäcken und Mobiltelefonen anders umgehen, als der gemeine „Majorero“ (Einwohner von Fuerteventura).

Wer auf Fuerteventura seine Tasche oder Rucksack am Strand unbeaufsichtigt stehen lässt, um ins Wasser zu gehen oder einen „unbeschwerten“ Strandspaziergang zu machen, schafft zweifelsfrei eine gute Gelegenheit für Diebe.

Daher gehören auch in eine Strandtasche keine größeren Bargeldbeträge oder Wertsachen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen und auch am Strand nicht auf sein Mobiltelefon verzichten möchte (was ja z.B. im Falle eines Notfalls wertvolle Dienste leisten kann), besorgt sich eine wasserdichte Hülle, in der das Smartphone und ein paar Euro oder die Kreditkarte Platz finden.

Einbrüche im Hotelzimmer

Eine der vielleicht unangenehmsten Erfahrungen, die Urlauber auf Fuerteventura machen können, ist ein Einbruch im Hotelzimmer. Doch auch hier bevorzugen die Ganoven gute Gelegenheiten, die sich durch die Gegebenheiten des Hotelzimmers an sich oder die Sorglosigkeit der Hotelgäste ergeben.

Immer wieder berichten Urlauber davon, dass sie nachts im Hotelzimmer bestohlen wurden. Dies z.B. entweder, wenn die Hotelgäste sich nicht im Zimmer befinden, sondern z.B. zum Abendessen unterwegs sind. Doch oft schrecken die Diebe auch nicht davor zurück, die Urlauber nachts im Zimmer zu „besuchen“, während diese seelenruhig schlafen. Die meisten Opfer geben zu, Fenster oder Türen zum Lüften offen gelassen haben.

In der Regel wenden die Einbrecher dabei keine Gewalt an. Eine Tür oder ein Fenster aufzubrechen oder aufzuhebeln, würde viel zu lange dauern und auch Geräusche verursachen. Warum sollten die Einbrecher das auch tun, wenn es in jeder Hotelanlage auch Fenster und Türen gibt, die gut erreichbar sind und von den Hotelgästen einfach offen gelassen werden?

Besonders attraktiv sind dabei Hotelzimmer, die zu ebener Erde liegen oder einfach zu erklettern sind, und von denen aus eine möglichst unerkannte Flucht z.B. durch einen Sprung über die Außenmauer leicht möglich ist.

Wer nachts in seinem Zimmer einen Einbrecher erwischt, sollte, so die Guardia Civil, auf keinen Fall den Helden spielen und nicht versuchen, den Eindringling zu stellen. Bei einer Rangelei auch mit einem vermeintlich unterlegenen Gegner kann man sich immer eine unnötige Verletzung zuziehen. Uns ist zumindest bis jetzt kein einziger Fall auf Fuerteventura bekannt geworden, bei dem ein Einbrecher die Bewohner eines Hotelzimmers als erster körperlich angegriffen hätte.

Wer einen Zimmersafe benutzt, macht es nächtlichen Besuchern deutlich schwerer, zum Erfolg zu kommen.

Fenster und Türen müssen bei Abwesenheit fest verriegelt sein. Wer nachts keinen Besuch im Zimmer haben will, muss Fenster und Türen auch nachts verriegeln, sonst handelt man groß fahrlässig und verliert einen unter Umständen bestehenden Versicherungsschutz.

Opfer fühlen sich oft allein gelassen

Wer auf Fuerteventura Opfer einer Straftat wird, sollte diese unbedingt zur Anzeige bringen. Doch immer wieder verzichten Urlauber auf die Erstattung einer Anzeige. Manche sind einfach zu bequem, sich einen Übersetzer zu suchen und sich von diesem zum Polizeirevier begleiten zu lassen.

Andere haben das Pech, dass der Zimmereinbruch ausgerechnet in der Nacht vor der Abreise passiert und einfach keinen Zeit bleibt, um vor dem Abflug noch selbst zur Polizei zu gehen, wie kürzlich eine Urlauberin der Redaktion der Fuerteventura-Zeitung berichtete. In einem solchen Fall könnte man auch nachträglich noch einen Anwalt mit der Erstattung einer Anzeige beauftragen.

Doch insbesondere wenn z.B. Ausweisdokumente abhanden gekommen sind, sollte man in jedem Fall eine Anzeige erstatten, damit man der Fluggesellschaft ein entsprechendes Ersatzdokument vorlegen kann und diese nicht wegen des fehlenden Identitätsnachweis die Beförderung verweigert. Ohne Nachweis in Form einer Anzeige wird sicher auch die Hausratversicherung die Zahlung verweigern, sofern ein solches Risiko von der Police überhaupt abgedeckt ist.

Fehlendes Vertrauen, dass man das Diebesgut ohnehin nicht zurück bekommt, sollten einen keinesfalls von einer Anzeige abhalten. Auf einer recht kleinen Insel wie Fuerteventura sind die Chancen gar nicht so gering, dass die Polizei die Täter irgendwann schnappt. Ohne Anzeige ist dann jedoch keine Zuordnung des gefundenen Diebesgutes möglich.

Reiseleiter und Hotelangestellte sind nicht zuständig

Wer glaubt, dass die Reiseleitung oder die Hotelmitarbeiter an der Rezeption dafür zuständig sind, Urlauber zur Polizei zu begleiten, um eine Anzeige zu erstatten, liegt übrigens falsch. Das ist allein Sache des Betroffenen. Wer nett fragt, wird sicherlich trotzdem Unterstützung bekommen, z.B. durch die Nennung eines Übersetzers. Allerdings kennt auch Google die Antwort und ist rund um die Uhr verfügbar.

Aus nachvollziehbaren Gründen haben natürlich weder Hoteliers noch Reiseveranstalter ein gesteigertes Interesse daran, dass ihre Hotels als „Einbruchs-Hotspots“ in Verruf kommen könnten.

Ohne Anzeige „existiert“ eine Straftat nicht offiziell. Damit geht eine solche in keine Statistik ein, von der wiederum die z.B. die Anzahl der Polizeibeamten in einer Gemeinde abhängt.

Auch lässt sich ohne Strafanzeigen nicht nachweisen, dass ein Hotel tatsächlich ein „Hotspot“ für Einbrüche ist, und trotzdem seine Sicherheitsmaßnahmen nicht z.B. durch mehr Überwachungskameras oder Sicherheitspersonal verbessert.

Mitverantwortung, wenn Verriegelung an Fenstern oder Türen defekt ist

Kürzlich berichtete uns ein Hotelgast, der nachts bestohlen wurde, dass er das Fenster offen gelassen habe, weil es wegen eines defekten Fensterbeschlags sowieso nicht zu verriegeln war. In einem solchen Fall könnten sowohl das Hotels als auch der Reiseveranstalter mitverantwortlich sein, denn ein defektes Fenster lässt sich ja auch dann nicht verriegeln, wenn der Hotelgast nicht im Zimmer anwesend ist.

Allerdings muss der Hotelgast diesen Umstand unverzüglich schriftlich beim Hotel und bei der Reiseleitung reklamieren und Abhilfe verlangen. Diese kann durch die Reparatur der Verriegelung erfolgen oder durch den Umzug in ein anderes Zimmer. Wenn man auf taube Ohren stößt, sollte man keine Hemmungen haben, ein Beschwerdeblatt zu verlangen, das jedes Hotel seinen Kunden auf Anforderung aushändigen muss.

Kommt es dann zu einen Diebstahl im Zimmer, weil das Hotel keine Abhilfe geschaffen hat, könnte der Gast unter Umständen Schadenersatzansprüche gelten machen.

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