Erster Antrag für Genehmigung zur Suche nach Seltenen Erden auf Fuerteventura

Seltene-Erden-Exploration-Fuerteventura

Die Generaldirektion für Industrie der kanarischen Regierung hat das erste Antragsverfahren für eine Prospektionsgenehmigung für die Suche nach Seltenen Erden auf Fuerteventura zugelassen. Die entsprechende Bekanntmachung erschien am 28. Februar 2024 im spanischen Gesetzblatt (Boletín Ofical del Estado/ BOE).

Die interessierte Öffentlichkeit kann den Inhalt des Antrags auf der Webseite der kanarischen Regierung im spanischen Original nachlesen. Innerhalb einer Frist von 20 Tagen können Bürger, Unternehmen und Vereine und insbesondere Eigentümer von Grundstücken in dem Explorationsgebiet Einsprüche gegen das Vorhaben vorbringen.

Antragsteller ist das Unternehmen Tenáridos, das zur Satocan-Gruppe gehört.

Das Gebiet, für die das Unternehmen die Explorationsgenehemigung beantragt hat, befindet sich im westlichen Teil des Gemeindegebietes von Puerto del Rosario, in der Nähe von Puertito de Los Molinos und der Gambuesa de Jarugo.

In der Nähe des Explorationsgebiets mit dem Namen „Tenáridos-FV-02 P.I. Opáres“ befindet sich der Steinbruch „Montaña Bermeja“. Ein sehr kleiner Teil des Gebietes überlappt mit einer Vogelschutzzone (ZEPA). Dafür ist das Gelände weit von bewohnten Gegenden entfernt. Die nächstgelegene Siedlung ist Llanos de Concepción.

Seltene Erden Fuerteventura
Lage der vier Planquadrate, in denen nach Seltenen Erden gesucht werden soll

Hauptziel der Exploration sind sogenannte Karbonatite. Dabei handelt es sich um ein magmatisches Gestein, mit dem häufig Lagerstätten der sogenannten Seltenen Erden assoziiert sind. Aufgrund der chemischen und physikalischen Vorgänge bei der sehr langsamen Abkühlung der Magma und der damit einhergehenden Kristallisation weit unter der Erde reichern sich manche Elemente sehr stark in den Karbonatiten an.

Der Antrag bezieht sich auf einen Zeitraum von drei Jahren.

Im ersten Jahr werden vorbereitende Untersuchungen und eine geophysikalische Exploration durchgeführt. Im zweiten Jahr sollen die eigentlichen Probebohrungen und die chemische Analyse der Bohrkerne erfolgen.

Im dritten Jahr findet eine wirtschaftliche Auswertung und die Erstellung eines Umweltfolgengutachten statt. Sofern diese beiden Schritte ein positiver Ergebnis vorweisen, geht das Projekt dann in die Entwicklungsphase für einen eventuellen Abbau der Vorkommen.

Wie gesetzlich vorgeschrieben, ist dem Antrag auf Genehmigung bereits ein Projekt zur Renaturierung beigefügt. Das Unternehmen bezeichnete die Auswirkungen der Probebohrungen auf die Umwelt als gering.

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