Weil sie ein Migranten-Boot nach Fuerteventura steuerten: Staatsanwalt fordert 6 Jahre Haft

Patera-Archivfoto

Die Staatsanwaltschaft fordert jeweils 6 Jahre Gefängnis für drei Angeklagte wegen eines Verbrechens gegen die Rechte ausländischer Bürger. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, ein Schlauchboot mit 55 Personen an Bord von Marokko nach Fuerteventura gesteuert zu haben. Die drei Angeklagten befinden sich seit dem 12. Oktober 2022 ohne Kaution in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am 14. Februar 2024 vor dem Provinzgericht von Las Palmas geführt.

Am Morgen des 20. September 2022 befanden sich die Angeklagten S.A., L.S. und E.H.A.D. an einem Strand in der Nähe der Stadt Tan Tan in Marokko. Dort sollen sie nach gegenseitiger Vereinbarung und im Auftrag unbekannter Dritter gewartet haben, um später ein Schlauchboot mit afrikanischen Migranten nach Fuerteventura zu steuern. Die berichtet die Webseite DiariodeFuerteventura.es unter Berufung auf die ihr vorliegende Anklageschrift.

Die drei Angeklagten waren auf der Überfahrt als Bootsführer für 55 Personen verantwortlich, unter denen sich sechs Minderjährige befanden.

Das Ziel der Überfahrt war es, unter Verstoß gegen die Einreisebestimmungen nach Spanien zu gelangen, wohl wissend, dass sie sich nach Erreichen der spanischen Küste illegal im Land aufhalten würden, so die Staatsanwaltschaft.

Insbesondere führten die Angeklagten L.S. und E.H.A.D. das Schlauchboot und wechselten sich bei dieser Aufgabe ab, während S.A. sie bei der „Navigation des Bootes und der Bedienung des GPS-Geräts“ unterstützte, das sie zur Bestimmung des Kurses nach Fuerteventura verwendeten.

Das Boot wurde am 21. September 2022 gegen 14.00 Uhr etwa 37 Seemeilen vor der Küste Fuerteventuras von einem Rettungsschiff geborgen, das die Passagiere an Bord nahm und gegen 19.20 Uhr im Hafen von Puerto del Rosario an Land brachte.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass „den Angeklagten bewusst war, dass das Boot „prekär“ war und „nicht die notwendigen Bedingungen für eine solche Überfahrt erfüllte“, was „das Leben sowohl der Angeklagten selbst als auch der anderen Personen an Bord in Gefahr“ brachte, da es „an jeglichen Sicherheitsmaßnahmen und Schwimmwesten mangelte“. Darüber hinaus unternahmen sie die Reise „ohne Nahrung und ihnen ging auf hoher See der Treibstoff aus“.

Diese Handlungen stellen laut Staatsanwaltschaft ein „Verbrechen gegen die Rechte ausländischer Bürger“ dar, weshalb sie für die Täter aufgrund ihrer direkten und materiellen Beteiligung eine Freiheitsstrafe von jeweils sechs Jahren und die Auferlegung Verfahrenskosten fordert.

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