ASCAV verklagt kanarische Regierung wegen Verheimlichung von Informationen zum Ferienwohnungsgesetz

ASCAV-Klage

Der Verein der kanarischen Ferienwohnungsvermieter (ASCAV/ Asociación Canaria del Alquiler Vacacional) hat Klage gegen die Tourismusbehörde der kanarischen Regierung eingereicht, „weil diese sich geweigert hat, die Dokumentation zu den über 5.000 Einsprüchen herauszugeben, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Konsultation im Gesetzgebungsverfahren für das neue kanarische Ferienwohnungsgesetz eingereicht wurden“.

Die Klage wurde bereits vom kanarischen Verwaltungsgerichtshof des Tribunal Superior de Justicia de Canarias zugelassen.

Am 07. Dezember 2023 hatte die ASCAV bei der Tourismusbehörde eine vollständige Kopie der eingeganene Einsprüche angefordert, wobei ASCAV bereits im Antrag klargestellt hat, dass die Kopien, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, anonymisiert bereitgestellt werden sollten.

Laut spanischem Tansparenzgesetz hat jedermann Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Informationen und den entsprechenden Dokumenten. Die Behörden müssen auf Antrag folglich sämtliche Informationen heraussrücken, wobei das Gesetz nur wenige explizite Ausnahmen vorsieht, z.B. wenn durch die Herausgabe der Informationen die nationale Sicherheit, die Landesverteidigung oder die Außenbeziehungen Spaniens gefährdet wären.

Die Tourismusbehörde hat die Verweigerung der Herausgabe aber schlicht mit dem „Fehlen von ausreichenden Mitteln zur Anonimisierung“ begründet. Das „Fehlen von ausreichenden Mitteln“ ist jedoch im Transparenzgesetz nicht als wichtiger Grund für die Verweigerung der Erfüllung der Informationspflichten vorgesehen.

Der ASCAV erklärte, dass die Bürger die Einsprüche über ein Online-Formular präsentieren mussten. In diesem Formular wurden die persönlichen Daten und der eigentliche Text des Einspruches in getrennten Feldern erfasst. Es wäre also, so ASCAV, ein Leichtes gewesen, nur den Inhalt des entsprechenden Formularfeldes ohne die persönlichen Daten zu exportieren.

Es ist also keineswegs so, dass Mitarbeiter der Behörde die Informationen von Hand, gar noch mit einem Filzstift auf Papier, hätten schwärzen müssen.

Laut ASCAV habe sich die Tourismusbehörde in ihrem „Gutachen zur Notwendigkeit der Gesetzgebung“, welches der Verein als „Ode der Restriktionen“ und „Anti-Ferienwohnungs-Manifest“ bezeichnet, lediglich darauf beschränkt, die Einsprüche nach ihren eigenen Kriterien zu klassifizieren, um sich so den nötigen argumentativen Rückhalt zur Begründung der Notwendigkeit zu verschaffen, ohne jedoch den Zugang zu den zugrunde liegenden Einsprüchen zu gestatten.

Doch das Schwerwiegendste sei laut ASCAV, dass die kanarische Regierung verschwiegen hat, dass mehr als 70% der Einsprüche, die von den Bürger eingereicht wurden, sich gegen das zukünftige Gesetz ausgesprochen haben.

Diese Information konnte der ASCAV aus den von der Tourismusbehörde veröffentlichen, aggregierten Daten gewonnen.

Es ist zu erwahrten, dass der ASCAV alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um gegen den Entwurf des geplanten Ferienwohnungsgesetzes vorzugehen, welches der Verein als verfassungswidrig und als Enteignung bezeichnet.

Was Eigentümer von Ferienwohungen auf den Kanaren jetzt tun sollten

Der Verein der kanarischen Ferienvermieter warnt davor, dass das geplante Gesetz einen großen Teil der bisher legal arbeitenden Ferienwohnungen spätestens innerhalb von 5 Jahren, in vielen Fällen aber sogar schon in drei Monaten, nach Inkrafttreten auslöschen werde.

Jeder, der Ferienwohnungen vermietet oder verwaltet, sollte sich dringend im Hinblick auf die zu erwartenden neuen Vorschriften von Experten beraten lassen und dafür sorgen, dass jetzt schon wirklich jedes erforderliche Dokument vorhanden ist und sämtlichen bereits jetzt bestehenden Vorschriften penibel eingehalten werden. Wenn das neue Gesetz in Kraft treten sollte und alle Betroffenen ihre Berater stürmen, könnten die vorgesehen Fristen bereits abgelaufen sein, bevor man überhaupt einen Termin für eine Beratung bekommt.

Der ASCAV bietet seinen Mitgliedern fachliche Beratung durch ausgewiesene Spezialisten im Bereich der Ferienvermietung an, und zwar nicht nur in Spanisch, sondern auch in Deutsch und Englisch. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist gering im Vergleich zum Risiko, eventuell seine Existenzgrundlage zu verlieren, wenn man plötzlich seine Ferienwohnung nicht mehr vermieten kann.

Jeder, der jetzt eine Wohnung auf Fuerteventura oder den anderen Kanarischen Inseln kaufen möchte, sollte sich genau informieren, wie diese von den Bebauungsplänen und dem geplanten Ferienwohnungsgesetz betroffen sein könnte. Diese Frage kann entscheidenden Einfluss auf den zukünftigen Wert einer Immobilie haben.

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