Guardia Civil fasst Serieneinbrecher nach Raubzügen in Gran Tarajal im Süden von Fuerteventura

Einbruch-Gran-Tajaral

Guardia Civil fasst Serieneinbrecher nach Raubzügen in Gran Tarajal im Süden von Fuerteventura
Die Guardia Civil hat auf Fuerteventura fünf Einbruchdiebstähle in Geschäften in der Kleinstadt Gran Tarajal im Gemeindegebiet von Tuineje im Süden von Fuerteventura aufgeklärt. Der mutmaßliche Täter, ein volljähriger Mann, wurde am 02. Mai 2024 festgenommen.

Die Einbrüche wurden immer Nachts und im Zeitraum zwischen Ende April und Anfang Mai 2024 verübt.

Der Täter verschaffte sich Zugang zu den Geschäften, indem er den Schließzylinder der Haupteingangstür aufbrach. Im Inneren öffnete er die Registrierkassen mit Gewalt, um ausschließlich Geld zu stehlen. Andere Waren interessierten ihn als mögliche Beute dagegen offenbar nicht.

Insgesamt konnte der mutmaßliche Täter bei seinen fünf Einbrüchen die Summe von 2.700 Euro erbeuten.

Die Einbrüche stifteten Unruhe unter den Geschäftsleuten und Ladenbetreibern in Gran Tarajal, die sich um Ihr Eigentum Sorgen machten.

Die Guardia Civil hielt von den Straftaten durch die entsprechenden Anzeigen der Geschädigten Kenntnis.
Mit Hilfe der der Überwachungsaufnahmen aus den betroffenen Geschäften und der Umgebung konnten die Ermittler die Identität des Täters feststellen.

Dabei machte der Täter den Ermittlern die Arbeit etwas leichter, da er bei allen Einbrüchen auf dieselbe Art und Weise vorging und auch immer dieselbe Kleidung trug.

Bei der identifizierten Person handelte sich um einen Mann, der der Polizei bereits wegen zahlreicher ähnlicher Straftaten bekannt war.

Aufgrund der Identifizierung des Täters konnte dieser festgenommen und der Justiz überstellt werden. Das zuständige Gericht in Puerto del Rosario (Las Palmas) ordnete Untersuchungshaft an.

Für einfachen Einbruch sieht das spanische Strafgesetzbuch (código penal) eine Gefängnisstrafe von 1 bis 3 Jahren vor.

Sollte der Einbrecher bereits mindestens dreimal wegen derselben Straftat rechtskräftig verurteilt worden sein, sieht das Gesetz eine Gefängnisstrafe von 2 bis 5 Jahren vor, sofern die Vorstrafen nicht bereits gelöscht sind.

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