Die Insolvenz des Münchner Reiseveranstalters FTI, die am Vormittag des 03. Juni 2024 bekannt wurde, hatte noch am selben Tag dramatische Auswirkungen für betroffene Hotelgäste auf Fuerteventura.
In der Nacht zum und am Morgen des 04. Juni 2024 erreichten uns in der Redaktion diverse Anrufe und Zuschriften von Lesern, die berichteten, dass ihnen vom SBH Hotel Costa Calma Palace und SBH Maxorata Resort „einfach die Zimmerkarten gesperrt“ wurden.
In einem Rundschreiben, das der Fuerteventurazeitung vorliegt, informierte die Hotelkette die betroffenen Gäste über die Insolvenz von FTI und erklärte, dass „der Betrag für den Aufenthalt im Hotel noch nicht beglichen wurde“.
Aus diesem Grund „bedauere das Hotel, dass man den Preis für die betreffenden Beträge direkt in Rechnung stellen müsse.
Die knallharte Haltung der Hotelleitung führte zu „sehr vielen Tränen“, wie uns ein Leser und Gast im SBH Maxorata in Jandia/ Morro Jable berichtete.
Auch im SBH Costa Calma Palace sollen sich nach Berichten von betroffenen FTI-Kunden tumultartige Szenen abgespielt haben. Sogar die Polizei kam an den Ort des Geschehens und versuchte, die aufgeheizte Stimmung zu beruhigen.
Die Angehörige eines älteren und auf Hilfe angewiesene Hotelgastes berichtete und, dass man diesem sogar den Zugang zum Hotelzimmer verweigert habe, um Medikamente zu holen. Nach rund 1,5 Stunden Diskussion habe das Hotel dann einen Mitarbeiter auf´s Zimmer geschickt, um die benötigten Medikamente zu suche, ohne dass der Gast ihn dabei begleiten durfte.
Was kann man in einer solchen Notsituation tun?
Wenn das Hotel im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters vom Gast, der sich bereits im Hotel befindet, erneut Geld für die Unterkunft verlangt, ergibt sich eine rechtlich sehr komplexe Situation. Schließlich liegt ein Vertragsverhältnis zwischen Reiseveranstalter und Hotelier vor, dessen Inhalt der Hotelgast gar nicht kennt. Der Hotelgast hat seinen Vertrag dagegen mit dem Reiseveranstalter und nicht mit dem Hotel geschlossen.
Wer in diesem Dreiecksverhältnis gegen wen auf welcher Anspruchsgrundlage Geldzahlungen fordern bzw. Leistungen verlangen kann, ist für einen Laien kaum zu durchschauen.
Klar geregelt ist laut 651r Abs.1, 2. Alt. des BGB für Kunden, die in Deutschland eine Pauschalreise gebucht haben, dass die Insolvenzversicherung auch für erbrachte Reiseleistungen aufkommt, wenn das Hotel noch einmal kassiert. [… 1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters
(…)
2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat….].
Wenn man den Preis für die Unterkunft ein zweites Mal direkt an das Hotel zahlt, sollte man durchaus Chancen haben, sein Geld eines Tages zurückzubekommen.
Wenn man also tatsächlich eine Zahlung leistet, um den restlichen Urlaub zu genießen, sollte man in jedem Fall den gesamten Vorgang gut dokumentieren und der Beweisbarkeit halber per Kreditkarte zahlen und auf eine korrekte Rechnung bestehen, auf der der eigene Namen und das Datum von An- und Abreise genau aufgeführt sind.
Betroffene Pauschalreisende sollten sich in jedem Fall mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds in Verbindung setzen, idealerweise bevor eine Zahlung geleistet wird.
In der Praxis dürften zurzeit wohl alle Leitungen des Sicherungsfonds und der FTI-Hotline hoffnungslos überlastet sein.
Das deutsche Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria teilte uns telefonisch mit, dass das Auswärtige Amt einen Krisenstab eingerichtet hat. Man stehe im Kontakt mit der kanarischen Regierung und versuche, vom Deutschen Reisesicherungsfonds eine allgemeine Deckungszusage für die Kanarischen Inseln in spanischer Sprache zu bekommen, um die Hoteliers zu beruhigen und so weit wie möglich zu verhindern, dass Hotelgäste aus ihren Zimmern ausgesperrt oder am Verlassen des Hotels gehindert werden. Für die Türkei existiere eine solche Deckungszusage bereits.
Der deutsche Konsul auf Gran Canaria, Ralf Reuter, erklärte uns, dass das Auswärtige Amt ihm gegenüber angekündigt hat, dass es sich direkt mit der Hotelkette SBH in Verbindung setzen werde, um auf ein moderateres Verhalten den Gästen gegenüber hinzuwirken.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds teilte uns auf Anfrage am Morgen des 04.06.2024 mit, dass man „bereits dran sei“, aber zurzeit keine weiteren Details beantworten könne.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist sicher gut beraten, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der einen durch den schwer durchschaubaren Paragrafendschungel führt.
Es geht auch anders
Es gibt auch Hotels auf Fuerteventura, die mit der Situation viel entspannter und kundenfreundlicher umgehen als die SBH-Gruppe.
So berichtete uns z.B. ein von der FTI-Pleite betroffener Gast des Inside Melía, dass man ihm an der Rezeption freundlich mitgeteilt habe, einfach die weitere Entwicklung abzuwarten, da man selbst zurzeit nicht mehr wüsste als das, was FTI in der Pressemitteilung zur Insolvenz bekannt gegeben hat.
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