Guardia Civil nimmt Kleindealer in Tarajalejo im Süden von Fuerteventura fest

Haschisch-Tarajalejo

Die Guardia Civil der Wache von Gran Tarajal hat am 1. September einen Mann als mutmaßlichen Drogendealer festgenommen. Der Tatverdächtige ist auf Fuerteventura wohnhaft und war der Polizei bereits wegen früherer Straftaten bekannt

Die Beamten waren im Rahmen des „Strategischen Plans zur polizeilichen Reaktion auf den Konsum und Kleinhandel von Drogen“ des spanischen Innenministeriums auf Streifenfahrt.

Der Festgenommene hielt sich in Begleitung eines anderen Mannes in der Avenida de Las Palmeras in der Ortschaft Tarajalejo, Gemeinde Tuineje, auf. Dieser Ort ist laut einer Pressemitteilung der Guardia Civil dafür bekannt, dass die Beamten dort regelmäßig Drogen aus dem „Kleinhandel“ sicherstellen.

Nach der Befragung und anschließenden Leibesvisitation fanden die Beamten beim Tatverdächtigen Betäubungsmittel am Körper.

Insgesamt hatte der Verdächtige Haschischprodukte in zwei unterschiedlichen Darreichungsformen dabei, die „perfekt zum Verkauf abgewogen“ waren. Das Gesamtgewicht der sichergestellten Drogen betrug 109 Gramm.

Gefundene Menge und Portionierung sprechen für Drogenhandel

Der Besitz von Drogen ist in Spanien in gewissen, von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Mengen, in der Regel straffrei.

Für Marihuana liegt diese Grenze bei 100 Gramm. Bei Haschisch liegt die Menge für den Eigenbedarf bei 25 Gramm. Für Kokain liegt das Limit bei 7,5 Gramm, bei Heroin bei maximal 3 Gramm.

Der Verdächtige im oben geschilderten Fall hatte also mehr als die vierfache Menge dessen bei sich, was noch als Eigenbedarf durchgehen könnte. Dieser Umstand und die Tatsache, dass die Drogen offenbar für den Verkauf abgewogen waren, dürften es dem Verdächtigen somit unmöglich machen, sich auf Eigenbedarf zu berufen.

Der Besitz von Mengen, die unter diesen Grenzwerten liegen, kann dennoch strafbar sein, sobald damit gehandelt wird.

Auch der Konsum in der Öffentlichkeit kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

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