Verbrechen auf Fuerteventura: Gericht sieht nur Körperverletzung statt versuchten Mord

Brotmesser-Justitia

Am 18. November 2021 verfolgte ein Mann, der aus dem Vereinigten Königreich stammte, in Costa Calma im Süden von Fuerteventura seine Expartnerin und griff sie mit einem Messer an, als sie aus ihrem Auto ausstieg. Dabei trug der Mann eine Maske und eine Perücke. Möglicherweise hat er von seiner Tat nur deshalb abgelassen, weil ein couragierter Bürger dem Opfer zur Hilfe kam.

Der Angreifer wurde zunächst wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Der Oberste Kanarische Gerichtshof (TSJC) hat das Strafmaß nun jedoch auf 6 Jahre und 6 Monate reduziert, weil seiner Ansicht nach „die verursachten Verletzungen deshalb nicht schwer waren, weil die verwendete Waffe, ein flexibles Messer, [für einen Mord] ungeeignet war“.

Das Strafgericht des TSJC unter Vorsitz von Richter Juan Luis Lorenzo Bragado begründete die Entscheidung damit, dass die durch das Messer verursachten Verletzungen nicht geeignet waren, um den Tod herbeizuführen und dass der Angeklagte mit dem Messer keine lebenswichtigen Körperbereiche getroffen habe.

Dem Urteil zufolge näherte sich der Mann dem Auto, in dem sich seine Ex-Partnerin befand. Ohne Vorwarnung griff er sie mit einem Messer an, was zu Verletzungen an Händen, Armen und leichten Schürfwunden an Gesicht und Brustkorb führte. Die Frau konnte sich während des Angriffs verteidigen und dabei Abwehrverletzunge an verschiedenen Körperstellen.

Obwohl die Frau elfmal getroffen wurde, stellte das Gericht fest, dass es sich bei den Verletzungen um oberflächliche Wunden, Hämatome und Schürfwunden handelte. Das Gericht sah darin den Beweis, dass das verwendete Messer, ein gewöhnliches Besteckmesser, ungeeignet war, um tiefe oder lebensbedrohliche Verletzungen zu verursachen.

Außerdem, so das Gericht, seien alle Verletzungen durch das Messer an Händen und Beinen entstanden, mit Ausnahme eines einfachen Kratzers am Brustkorb, der jedoch nicht einmal zu einer Perforation der Haut geführt hat.

Daher ließen weder die verursachten Verletzungen noch die Körperstellen, an denen sie entstanden sind, abgesehen von der fehlenden Eignung eines flexiblen gewöhnlichen Besteckmessers, den Schluss zu, dass eine Tötungsabsicht bestanden hat.

Daher war der Angeklagte wegen Körperverletzung zu verurteilen und das Strafmaß herabzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Obersten Spanischen Gerichtshof angefochten werden.

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