Verfassungsgericht: Entscheidung über Abriss des Hotels RIU Oliva Beach auf Fuerteventura beim Staat

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Die Zukunft des Hotels RIU Oliva Beach im Norden von Fuerteventura wird immer ungewisser und ein Abriss wahrscheinlicher, nachdem die kanarische Regierung in ihrem Kompetenzstreit mit der spanischen Regierung vor dem spanischen Verfassungsgericht eine herbe Niederlage einstecken musste.

Das Plenum des Verfassungsgerichts hat in der Frage, wer für Entscheidungen bezüglich der Konzession des Hotels RIU Oliva Beach im Regelungsbereich des spanischen Küstengesetzes zuständig ist, einstimmig zugunsten der spanischen Regierung entschieden.

Das spanische Verfassungsgericht hatte das Verfahren über die Frage der Zuständigkeit, das die kanarische Regierung eingeleitet hatte, am 02. Juli 2024 zugelassen.

Mit diesem Manöver wollte die kanarische Regierung die Abrissverfügung stoppen, die das spanische Umweltministerium erlassen hatte. Die kanarische Regierung war der Ansicht, dass die Zuständigkeit für die Konzession mit dem Übergang der Verwaltung der Küsten im Rahmen des Kanarischen Autonomiestatuts auf sie übergegangen sei.

Die spanische Regierung hielt dagegen, dass das Küstengesetz von 1989 ausdrücklich bestimmt, dass die Verwaltung von Konzessionen, die aufgrund der Übergangsregelungen erteilt wurden, immer beim spanischen Staat verbleibt.

Hotel und Apartments des RIU Oliva Beach vom Abriss bedroht

Die Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts bedeutet, dass der Beschluss des spanischen Umweltministeriums vom Februar 2024, der den Abriss des Hotels und der Apartments RIU Oliva Beach angeordnet hat, nicht wegen mangelnder Zuständigkeit des spanischen Staates aufgehoben wird, sondern weiterhin bestand hat.

Demnach müsste nun die kanarische Küstenbehörde, so wie vom Ministerium angeordnet, das Verfahren zum Abriss einleiten und dessen Durchführung überwachen. Falls die kanarische Küstenbehörde dieses Verfahren nicht einleitet, machten sich die Verantwortlichen möglicherweise des Amtsmissbrauchs durch Unterlassen strafbar.

Konzessionsbedingungen

Mit dem Inkrafttreten des spanischen Küstengesetzes von 1989 sind Strände, Dünen und andere definierte Küstenbereiche öffentliches Eigentum. Das Hotel RIU Oliva Beach befindet sich auf einem solchen Grundstück, das dem Staat gehört. Um Eigentümer für den Verlust des Eigentums zu entschädigen, sah das Küstengesetz eine Übergangsregelung vor, die den Eigentümer die Möglichkeit für eine Weiternutzung im Rahmen einer Konzession einräumte.

Die Konzession des RIU Oliva Beach wurde im Jahr 2003 erteilt, im April 2007 geändert und im September 2016 verlängert.

Die Zentralregierung bemüht sich jedoch seit 2019, die Konzession aufgrund von Verstößen gegen die Bedingungen der Konzession aufzuheben, die der Hotelkette RIU zugeschrieben werden.

Im September 2019 unternahm das Umweltministerium die ersten Schritte, um die Konzession für den öffentlichen Bereich von 59.768 Quadratmetern in den Dünen von Corralejo aufzuheben, nachdem es im April 2017 entdeckt hatte, dass 20 Apartments vom Unternehmen bereits vor Erteilung der Konzession verkauft worden waren. Eine der Bedingungen der Konzession war jedoch, dass RIU garantieren musste, alleiniger Eigentümer der Immobilien zu sein.

Außerdem war eine der Auflagen der Konzession, den „öffentlichen und kostenlosen Zugang“ zu 18.122 Quadratmetern des Geländes zu gewährleisten und dies mit Hinweisschildern deutlich zu machen.

Es wurde ebenfalls klargestellt, dass in den Anlagen „nur nach vorheriger Genehmigung“ des Ministeriums „Reparatur-, Verbesserungs-, Konsolidierungs- und Modernisierungsarbeiten“ erlaubt sind, und dass eine Vergrößerung des Bauvolumens, der Höhe oder der Fläche der bestehenden Bauten ausgeschlossen waren.

Zunächst wählte die Zentralregierung den Verfahrungsweg der „Überprüfung“ der 2003 erteilten Konzession, entschied sich dann jedoch für die zweite Option, die Konzession für die Nutzung des öffentlichen Bereichs auslaufen zu lassen. Im ersten Fall hätte die Regierung implizit zugeben müssen, bei der Erteilung der Konzession einen Fehler gemacht zu haben, während bei der zweiten Option die Schuld auf das Unternehmen RIU fiel, wegen der Verstöße gegen die festgelegten Bedingungen.

Verstöße gegen die Konzessionsbedingungen durch RIU

Im November 2020 inspizierte die kanarische Küstenbehörde die Hotelanlage und stellte fest, dass, entgegen den Bedingungen der Konzession, der freie Zugang zu den Anlagen nicht gewährleistet war und dass nahezu das gesamte Gelände eingezäunt war.

Im März 2022 verhängte die Direktion für Küsten und Meer ein Bußgeld von 204.458 Euro gegen RIU wegen einer schwerwiegenden und zwei leichten Ordnungswidrigkeiten, da eine „Vergrößerung der bebauten Fläche, des Volumens oder der Höhe über die genehmigten Werte hinaus“ vorgenommen worden war.

„Wie während des Bußgeldverfahrens nachgewiesen wurde, kam es zu einer Vergrößerung der Fläche und des Volumens um 22 % des genehmigten Gesamtumfangs“, betont die Entscheidung.

Zu den Verstößen zählen das Einzäunen des Grundstücks, der Bau einer Straße und eines Parkplatzes, der Bau eines Gehwegs, die „Umwandlung von Flächen in Gartenbereiche“, die „Aufstellung von Metallcontainern für Abfälle“, die Installation eines Abfallcontainers mit Klapptür, eines Seefrachtcontainers, eines Propantanks, eines Tanks für unbehandelte Abwässer und einer elektrischen Anlage.

Außerdem gab es ein für die Öffentlichkeit zugängliches Geschäft, „was einen Verstoß gegen die Bedingungen der Konzession darstellt, die diese Nutzungen nicht vorsieht“.

Wie geht es mit dem RIU Oliva Beach weiter?

Sicher wird die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht zum sofortigen Abriss des Hotels RIU Oliva Beach führen. Allerdings wird ein Abriss dadurch deutlich wahrscheinlicher, denn zumindest das Verwaltungsverfahren ist nun abgeschlossen.

Die lang geplante Renovierung des mittlerweile ziemlich „abgerockten“ Hotels dürfte nun ausgeschlossen sein.

RIU hat natürlich immer noch die Option, gegen die Abrissverfügung zu klagen. Dies dürfte ein gewinnorientierter Unternehmer wohl dann in jedem Fall tun, wenn die erwarteten Gewinne aus dem Betrieb des Hotels höher sind als die zu erwartenden Prozesskosten.

RIU hat noch am selben Tag, an dem das Urteil des Verfassungsgerichts bekannt wurde, angekündigt, dass das Unternehmen gegen den Abrissbescheid vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen wird.

Ein solcher Prozess dürfte sich über viele Jahre hinziehen, in denen das Hotel noch unrenoviert weiterleben könnte.

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