Krankenhaus auf Fuerteventura behandelt Krebserkrankung wie Rückenschmerzen und psychische Störung

Inselkrankenhaus-Fuerteventura

Das Verwaltungsgericht des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) hat den Gesundheitsdienst der Kanarischen Inseln (SCS) dazu verurteilt, 196.618,96 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an die Angehörigen einer Frau auf Fuerteventura zu zahlen, bei der die Ärzte eine metastasierende Krebserkrankung nicht erkannt haben.

Die Frau wurde drei Monate lang mit Schmerzmitteln und Entzündungshemmern behandelt, als hätte sie eine einfache Lumbalgie (Rückenschmerzen), obwohl sie tatsächlich an Krebs mit Metastasen litt. Die 47-jährige dreifache Mutter verstarb am 11. Juni 2019 an ihrer unbehandelten Krebserkrankung.

Mit dem Urteil wurde der Einspruch der Angehörigen gegen eine frühere Entscheidung, die keine Verantwortung des Gesundheitsdienstes festgestellt hatte, bestätigt.

Kritik an ärztlichem Handeln

In der Urteilsbegründung, die vom Richter Francisco José Gómez de Lorenzo-Cáceres verfasst wurde, wird das Vorgehen der Ärzte des Allgemeinen Krankenhauses von Fuerteventura als „tragischer Missstand“ bezeichnet. Die Kammer betont, dass keine besonderen medizinischen Kenntnisse erforderlich seien, um die Nachlässigkeit der Allgemeinmediziner im Behandlungsprozess zu erkennen.

Die Entscheidung kritisiert zudem, dass die Ärzte „einen Diagnosefehler nach dem anderen“ gemacht hätten, indem sie die Beschwerden der Patientin – starke Schmerzen im Rumpfbereich, Gewichtsverlust und Fieber – stets als Symptome eines einfachen „Hexenschusses“ deuteten. Als die Patientin wiederholt den Gesundheitsdienst aufsuchte, wurde ihr schließlich eine Medikation gegen psychische Störungen verschrieben, als ob sie an Depressionen litt, so das Gericht.

Verlust einer lebenswichtigen Chance

Die Kammer stellte fest, dass die Patientin in den drei Monaten von März bis Juni 2019 eine entscheidende Zeit verlor, in der der Krebs hätte diagnostiziert werden können. Dies hätte die Möglichkeit eröffnet, mit einer Behandlung zu beginnen, die das Fortschreiten der Krankheit hätte verlangsamen oder ihre Lebensqualität verbessern können.

Das Gericht bemängelte zudem die Verteidigung des SCS, die den Diagnoseverzug einräumte, aber behauptete, das Ergebnis wäre dasselbe geblieben, da die Patientin angeblich „ohnehin unheilbar krank“ gewesen sei – eine Aussage, für die keine Beweise vorgelegt wurden.

Auswirkungen auf die Familie

Das Urteil hebt hervor, dass nicht nur die Patientin, sondern auch ihre Familie erheblichen Schaden erlitt. Die drei Kinder der 47-jährigen Frau mussten miterleben, wie ihre Mutter ohne angemessene Diagnose oder Behandlung innerhalb von drei Monaten verstarb. Dies raubte ihnen die Möglichkeit, sich emotional vorzubereiten oder sich von ihr zu verabschieden.

Mangel an Früherkennung und ihren Folgen

Die Richter betonten, dass eine frühzeitige Diagnose den Patienten und ihren Familien ermöglicht, sich emotional und praktisch auf die verbleibende Zeit vorzubereiten. Dies schließt die Möglichkeit ein, an experimentellen Therapien oder klinischen Studien teilzunehmen, persönliche Angelegenheiten zu regeln und wertvolle Momente mit der Familie zu teilen.

Urteil und Entschädigung

Das Gericht wies darauf hin, dass der Betrag von 196.618,96 Euro, zuzüglich Zinsen und Prozesskosten, „das Mindeste“ sei, was die Verwaltung als Wiedergutmachung leisten könne, angesichts des „unentschuldbaren Verhaltens“ der beteiligten Gesundheitsdienstleister. Der SCS stellte diese Summe im Laufe des Verfahrens nicht in Frage.

Das Urteil unterstreicht die Tragweite der Verantwortung im Gesundheitswesen und die Bedeutung von Sorgfalt bei der Diagnose schwerer Krankheiten.

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