
Auch in den Hotels auf Fuerteventura dürfte dieses Szenario eher die Regel als die Ausnahme sein: Frühmorgens werden Handtücher strategisch auf Sonnenliegen am Pool verteilt, um sich den Platz für den Rest des Tages zu sichern. Aber dürfen Hotels das Reservieren von Liegen verbieten, und müssen sie bei Verstößen gegen diese Regel tatsächlich tätig werden?
Das Amtsgericht Hannover (Az.: 553 C 5141/23 vom 20.12.2023) hat sich mit dieser Frage beschäftigt und liefert in seinem Urteil interessante Klarstellungen, die auch für Fuerteventura relevant sind.
Im konkreten Fall ging es um eine Familie, die eine Pauschalreise gebucht hatte und im Hotel wegen ständiger Belegung der Sonnenliegen durch abgelegte Handtücher anderer Hotelgäste im Zeitraum von 9:30h bis 17:00h regelmäßig keine Liegen nutzen konnte. Eine Zeugin bestätigte diesen Umstand vor Gericht, sodass dieses den Sachverhalt als ausreichend bewiesen betrachtete.
Laut Gericht handelt es sich hierbei grundsätzlich um einen Reisemangel, wenn ein Hotel zwar klare Regeln gegen das Reservieren von Liegen aufstellt, diese dann aber nicht durchsetzt. Zwar müssen Hotels nicht zwingend eine Liege für jeden einzelnen Gast vorhalten, jedoch müssen genügend Liegen im Verhältnis zur Gästezahl tatsächlich verfügbar sein. Wird die Nutzung der Liegen durch Handtuch-Reservierungen faktisch erheblich erschwert, stellt dies einen Mangel der Reiseleistung dar, der eine Preisminderung rechtfertigt.
Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass dem Urlauber eine Rückerstattung von 15% des Reisepreises zusteht. Die Richter betonten, dass es für Gäste unzumutbar ist, selbst die fremden Handtücher zu entfernen, da dies zu Konflikten unter Gästen führen könnte.
Die Entscheidung bedeutet für Hotels, dass klare Regeln zur Liegenreservierung nicht nur aufgestellt, sondern auch konsequent durchgesetzt werden müssen, um Reisemängel zu vermeiden.
Hotels dürfen das Reservieren von Liegen im Rahmen ihres Hausrechts also explizit verbieten, müssen dann aber auch dafür sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden.
Für Urlauber auf Fuerteventura bedeutet dies: Wenn sie im Hotel durch dauerhaft belegte, aber nicht genutzte Liegen eingeschränkt werden, könnte ihnen eine Reisepreisminderung zustehen. Wichtig ist dabei, den Mangel sofort [schriftlich und mit Empfangsbestätigung] gegenüber dem Hotel oder der Reiseleitung zu melden, damit diese Abhilfe schaffen können. Außerdem ist es hilfreich, Kontaktdaten von Zeugen zu notieren.
Die Praxis, Liegen durch das Ablegen von Handtüchern zu reservieren, könnte also in Zukunft deutlich strengeren Kontrollen unterliegen.
Urlauber dürfen von den Hotels, die ja Leistungserbringer für den Reiseveranstalter sind, erwarten, dass diese entweder konsequent gegen diese „Reservierungspraxis“ vorgehen oder ausreichend Liegen zur Verfügung stellen. Tun sie dies nicht, könnten ihnen Erstattungsforderungen drohen.
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