Die Guardia Civil auf Fuerteventura hat Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen die Fischerei-Vorschriften eingeleitet, nachdem ein Blauflossenthunfisch mit einem Gewicht von 126,15 Kilogramm ohne die erforderliche Genehmigung gefangen worden sein soll. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass der Fisch möglicherweise für kommerzielle Zwecke bestimmt war, obwohl dies im Freizeitfischerei-Bereich verboten ist.
Kontrolle an der Ostküste von Fuerteventura
Die Vorfälle ereigneten sich am 18.04.2026 während eines Präventionseinsatzes an der Ostküste von Fuerteventura. Beamte der Guardia Civil bemerkten dabei ein Geländefahrzeug, das auf einer Piste in Küstennähe unterwegs war. Nachdem das Fahrzeug kontrolliert und die Insassen identifiziert worden waren, entdeckten die Beamten mehrere große Fischstücke im Inneren des Fahrzeugs.
Nach Angaben der Guardia Civil handelte es sich dabei vermutlich um Teile eines kurz zuvor zerlegten Blauflossenthunfischs, wissenschaftlich als „Thunnus thynnus“ , spanisch als „atún rojo” bezeichnet. Außerdem fanden die Beamten verschiedene Schneidwerkzeuge sowie weiteres Material, das mit der Fischerei in Verbindung gebracht wird.
Keine Genehmigung für Freizeitfischerei nachgewiesen
Im Verlauf der Ermittlungen gaben die Insassen des Fahrzeugs an, den Fisch wenige Stunden zuvor gefangen zu haben. Allerdings konnten sie keine gültige Genehmigung für den Freizeitfang dieser streng kontrollierten Art vorlegen.
Die Fischerei auf Blauflossenthunfisch unterliegt in Spanien und auch auf den Kanarischen Inseln strengen Vorschriften. Dazu gehören Fangquoten, genau festgelegte Fangzeiträume sowie umfangreiche Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitsregeln. Ziel dieser Maßnahmen ist der Schutz der Bestände und die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen.
Nach Angaben der Guardia Civil ergaben die bisherigen Ermittlungen außerdem Hinweise darauf, dass der Fang möglicherweise sogar für den Verkauf bestimmt gewesen sein könnte. Gerade dieser Punkt wird von den zuständigen Behörden im Rahmen des Sanktionsverfahrens besonders geprüft, da eine kommerzielle Nutzung mit der Freizeitfischerei unvereinbar ist.
Fisch offiziell gewogen und sichergestellt
Der beschlagnahmte Blauflossenthunfisch wurde anschließend offiziell gewogen und die Art überprüft. Dabei bestätigte sich ein Gesamtgewicht von 126,15 Kilogramm. Danach wurde der Fisch in dafür vorgesehenen Einrichtungen der zuständigen Behörden eingelagert und bleibt dort bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens unter Verwahrung.
Die Guardia Civil weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Fang von Blauflossenthunfischen besonders streng reguliert ist. Verstöße gegen die geltenden Vorschriften können erhebliche Verwaltungssanktionen nach sich ziehen. Darüber hinaus können sowohl die gefangenen Tiere als auch die bei der Fischerei verwendeten Gegenstände beschlagnahmt werden.
Der Blauflossenthunfisch gehört zu den wirtschaftlich wertvollsten Fischarten weltweit. Vor allem wegen der hohen Nachfrage in der internationalen Gastronomie gelten für den Fang seit Jahren besonders strenge Schutzmaßnahmen. Die Behörden führen deshalb regelmäßig Kontrollen an den Küsten von Fuerteventura und den übrigen Kanarischen Inseln durch.
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