Gericht bestätigt Millionenforderung nach Sturm Emma wegen gesunkener Schiffe im Hafen Gran Tarajal

gesunken GT Rettungsboot

Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Kanarischen Obergerichts, (Tribunal Superior de Justicia de Canarias) in Las Palmas de Gran Canaria hat die Verwaltungsentscheidung vom 25. Juli 2022 als rechtmäßig bestätigt, mit der die kanarische Hafenbehörde („Puertos Canarios“) von der Schiffsagentur „Cargo Lanzarote“ die Übernahme der Kosten für die Bergung mehrerer gesunkener Lastkähne im Hafen von Gran Tarajal auf Fuerteventura verlangt hatte. Die Schäden entstanden während des Sturmtiefs Emma am 28. Februar 2018. Zusätzlich ging es um die Schäden an den Hafenanlagen. Die Schadenssumme beläuft sich auf 7.153.703,78 Euro.

Frühere Entscheidung aufgehoben

Das Gericht gab damit der Berufung von „Puertos Canarios“ statt und hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Nummer 1 von Las Palmas de Gran Canaria vollständig auf. Dieses hatte zuvor zugunsten des Unternehmens Cargo Lanzarote entschieden und die Firma von der Zahlung der Summen befreit.

Die Ereignisse gehen auf den 28. Februar 2018 zurück. Während des Sturms Emma sanken im Hafen von Gran Tarajal mehrere Lastkähne, die unter anderem Baumaschinen geladen hatten. Die Schiffe gehörten zur Flotte von K-Marine Co. Ltd., Cargo Lanzarote fungierte dabei als Schiffsagentur.

Warnungen vor dem Sturm ignoriert

Nach Angaben des Gerichts hatte die Hafenverwaltung bereits vor dem Sturm vor den schlechten Wetterbedingungen gewarnt. Die Verantwortlichen der Schiffe seien aufgefordert worden, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, darunter die Verstärkung der Vertäuungen. Diese Maßnahmen seien jedoch nicht wirksam umgesetzt worden. Durch das Sinken der Schiffe kam es außerdem zu Umweltverschmutzungen sowie zu erheblichen Schäden an den Hafenanlagen.

Da die Verantwortlichen nach dem Unglück nicht tätig wurden, übernahm „Puertos Canarios“ selbst die Arbeiten zur Bergung der Wrackteile, zur Eindämmung der Verschmutzungen und zur Reparatur der Schäden. Ziel war es, die Funktionsfähigkeit des Hafens wiederherzustellen und den öffentlichen Hafenbereich zu schützen.

Gericht sieht klare gesetzliche Verpflichtung

Bereits im April 2018 hatte die Hafenbehörde eine Entscheidung erlassen, mit der sowohl der Reeder als auch Cargo Lanzarote für die Schäden verantwortlich gemacht wurden. Diese Entscheidung wurde von dem Unternehmen nicht angefochten und später auch gerichtlich bestätigt.

In seinem aktuellen Urteil stellt das Gericht klar, dass es sich nicht um eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung handelt, sondern um eine spezielle gesetzliche Verpflichtung nach dem Hafenrecht. Danach müssen die mit dem Betrieb eines Schiffes verbundenen Unternehmen die Kosten für Bergung und verursachte Schäden übernehmen. Deshalb greife auch nicht die vom erstinstanzlichen Gericht angenommene einjährige Verjährungsfrist des spanischen Zivilgesetzbuches.

Das Gericht betonte außerdem, dass mit den nun angefochtenen Entscheidungen nicht erneut über die bereits rechtskräftig festgestellte Verantwortung entschieden werde. Es gehe ausschließlich um die genaue Höhe der zu zahlenden Beträge. Aus Gründen der Rechtssicherheit könne eine bereits abgeschlossene administrative und gerichtliche Entscheidung nicht indirekt erneut infrage gestellt werden.

Keine höhere Gewalt anerkannt

Auch das Argument höherer Gewalt wies das Gericht zurück. Nach Ansicht der Richter war der Sturm vorhersehbar, zudem habe es Wetterwarnungen und konkrete Aufforderungen der Hafenverwaltung gegeben, vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Die Schäden und Kosten seien durch Unterlagen und Gutachten eindeutig nachgewiesen worden.

Das Urteil verpflichtet die Klägerseite außerdem zur Übernahme der Prozesskosten sowohl der ersten Instanz als auch der Berufung. Die Obergrenze dafür liegt bei insgesamt 5.000 Euro.

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