Neues Urteil: Hotels auf Fuerteventura müssen noch strenger gegen reservierte Poolliegen vorgehen

Handtücher-auf-Poolliegen-Urteil

Das morgendliche Bild gehört in vielen Hotels auf Fuerteventura längst zum Alltag: Noch bevor die ersten Gäste frühstücken, sind zahlreiche Sonnenliegen am Pool bereits mit Handtüchern “reserviert”. Die eigentlichen Nutzer erscheinen oft erst Stunden später – oder gar nicht. Für viele Urlauber beginnt der Ferientag deshalb mit der nervigen, und oft vergeblichen, Suche nach einem freien Platz.

Über dieses Thema hatten wir bereits im vergangenen Jahr berichtet. Anlass war damals ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az. 553 C 5141/23), das klarstellte, dass Hotels zwar das Reservieren von Liegen verbieten dürfen, diese Regeln dann aber auch durchsetzen müssen.

Nun hat dasselbe Gericht mit einer neuen Entscheidung seine Rechtsprechung weiterentwickelt und die Rechte von Pauschalurlaubern nochmals gestärkt.

Neues Urteil: Dauerhaft blockierte Liegen sind ein Reisemangel

Im aktuellen Fall (AG Hannover, Az. 527 C 9826/25) hatte eine Familie eine hochwertige Pauschalreise auf die griechische Insel Kos gebucht. Obwohl das Hotel das Reservieren von Liegen ausdrücklich untersagte, waren bereits ab etwa sechs Uhr morgens nahezu alle Sonnenliegen mit Handtüchern belegt, ohne dass die dazugehörigen Gäste die Liegen tatsächlich nutzten.

Der Urlauber reklamierte den Zustand bereits am ersten Urlaubstag sowohl bei der Reiseleitung als auch beim Hotelpersonal. Nach den Feststellungen des Gerichts änderte sich jedoch während des gesamten Urlaubs nichts.

Die Folge: Die Familie musste täglich lange nach freien Liegen suchen. Teilweise mussten die Kinder sogar auf Handtüchern auf dem Boden liegen.

Das Amtsgericht Hannover bewertete dies als Reisemangel und sprach dem Kläger für zehn Urlaubstage eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des jeweiligen Tagesreisepreises zu. Insgesamt belief sich der Minderungsanspruch auf 986,70 Euro.

Hotels müssen ihre eigenen Regeln durchsetzen

Bereits im Vorjahr hatte das Gericht entschieden, dass Hotels im Rahmen ihres Hausrechts das Reservieren von Liegen verbieten dürfen. Das neue Urteil geht jedoch noch einen Schritt weiter.

Nach Auffassung des Gerichts genügt es nicht, entsprechende Hinweisschilder aufzustellen. Werden die Regeln dauerhaft missachtet und greift das Hotel trotz Beschwerden nicht ein, liegt die Verantwortung beim Reiseveranstalter beziehungsweise beim Hotel als dessen Leistungserbringer.

Mit anderen Worten: Wer das Reservieren verbietet, muss dieses Verbot auch wirksam kontrollieren und durchsetzen.

Urlauber müssen keine Handtücher entfernen

Besonders interessant ist ein weiterer Aspekt der Entscheidung.

Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass Urlauber weder verpflichtet sind, sich am morgendlichen Wettlauf um die besten Liegen zu beteiligen, noch eigenmächtig fremde Handtücher entfernen müssen.

Gerade letzteres könnte leicht zu Streitigkeiten zwischen Hotelgästen führen. Solche Konflikte sollen nach Auffassung des Gerichts gerade durch organisatorische Maßnahmen des Hotels verhindert werden.

Nicht jede belegte Liege ist automatisch ein Reisemangel

Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass jeder Hotelgast jederzeit Anspruch auf eine freie Sonnenliege direkt am Pool hat.

Ein Reisemangel liegt vielmehr nur dann vor, wenn

  • Liegen zwar vorhanden sind,
  • diese aber durch regelwidrige Reservierungen dauerhaft praktisch nicht nutzbar sind,
  • das Hotel trotz Beschwerden untätig bleibt und
  • dadurch die Nutzung der Poolanlage erheblich eingeschränkt wird.

Entscheidend ist also nicht die kurzfristige Knappheit von Liegen, sondern ein dauerhaft geduldetes Organisationsproblem.

Was bedeutet das für Hotels auf Fuerteventura?

Auch auf Fuerteventura gehört das Reservieren von Sonnenliegen vielerorts zum Alltag. Viele Hotels haben deshalb bereits Regeln eingeführt, nach denen ungenutzte Handtücher nach einer bestimmten Zeit entfernt werden dürfen oder Reservierungen grundsätzlich untersagt sind.

Das neue Urteil dürfte den Druck auf Hotels erhöhen, solche Regelungen künftig konsequenter umzusetzen. Denn bleibt das Personal trotz wiederholter Beschwerden untätig, können Pauschalurlauber unter Umständen eine Reisepreisminderung verlangen.

Was Urlauber tun sollten

Wer im Urlaub von dauerhaft blockierten Liegen betroffen ist, sollte den Mangel möglichst früh dokumentieren und unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzeigen. Empfehlenswert sind Fotos mit Uhrzeit, kurze Notizen über den Ablauf sowie – wenn möglich – Zeugen.

Nur wenn der Reiseveranstalter Gelegenheit erhält, den Mangel zu beseitigen, bestehen später gute Chancen, eine Reisepreisminderung durchzusetzen.

Damit bestätigt das Amtsgericht Hannover seine bereits im vergangenen Jahr eingeschlagene Linie und macht deutlich: Hotels dürfen das Reservieren von Liegen zwar verbieten – sie müssen ihre eigenen Regeln aber auch wirksam durchsetzen. Andernfalls kann aus dem alltäglichen Ärgernis am Pool ein rechtlich relevanter Reisemangel werden.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

d24deded96244af39f529c7d9b20bfc8
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten