Die Gemeindepolizei von La Oliva einen sogenannten Cannabisclub in Corralejo im Norden von Fuerteventura versiegelt. Die Maßnahme erfolgte auf Grundlage eines Beschlusses der Gemeinde La Oliva im Rahmen eines laufenden Verfahrens zur Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften.
Betrieb trotz angeordneter Schließung geöffnet
Wie die Gemeindepolizei am 7. Juni 2026 mitteilte, stellten die Beamten bei einer Kontrolle vor Ort fest, dass die Einrichtung weiterhin geöffnet war und ihre Tätigkeit ausübte, obwohl den Verantwortlichen am Tag davor mitgeteilt worden war, dass sie das Lokal zu schließen haben. Dieser Aufforderung kamen die Betreiber zunächst freiwillig nach. Am folgenden Tag mussten die Beamten dann feststellen, dass der Lokal wieder in Betrieb war, vorauf hin es amtlich versiegelt wurde.
Hinweis auf mögliche rechtliche Folgen
Im Rahmen der Versiegelung wurden die Verantwortlichen zudem auf die möglichen administrativen und strafrechtlichen Konsequenzen hingewiesen, die sich aus einem Verstoß gegen die angeordnete Schließungsmaßnahme ergeben könnten. Die Gemeinde machte damit unmissverständlich deutlich, dass eine eine erneute Missachtung behördlicher Anordnungen weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Disziplinarverfahren, das von der Gemeinde La Oliva eingeleitet worden war. Solche Verfahren dienen der Durchsetzung der geltenden Vorschriften im Bereich des Städtebaus und der Nutzung von Gebäuden und Gewerberäumen.
Gemeindepolizei überwacht Einhaltung behördlicher Beschlüsse
Die Gemeindepolizei von La Oliva betonte, dass sie ihre Arbeit zur Durchsetzung administrativer Beschlüsse und der geltenden Rechtsvorschriften fortsetzt, um die Interessen der Allgemeinheit zu schützen.
Eine Besonderheit im obigen Fall ist, dass die Schließung des Cannabisclubs offenbar nicht aufgrund strafrechtlich relevanter Sachverhalte, wie. z.B. der illegalen Abgabe von Drogen, sondern aus baurechtlichen Gründen erfolgt ist.
Cannabis-Vereine auf Fuerteventura agieren in einer rechtlichen Grauzone
Es gibt ein Spanien keine allgemein verbindliche Normierung der sogenannten Cannabis-Clubs. Sie verdanken ihre Existenz dem Recht auf freie Vereinigung und der Tatsache, dass der private Cannabis-Konsum in Spanien straffrei ist. Alle weiteren Kriterien zur Legalität von Cannabisclubs wurden letztlich durch die Rechtsprechung und nicht vom Gesetzgeber erarbeitet.
Viele notwendige Funktionsbereiche eines Cannabis-Clubs, z.B. der Anbau und Transport der „Ware“ sind grundsätzlich verboten. Die Rechtsprechung muss daher immer in jedem Fall abwägen, ob die sehr schmale Grenze zum illegalen Drogenhandel überschritten ist.
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