Fuerteventura: 60 Grundstücke für neuen Autobahnabschnitt werden teilweise enteignet

Autobahn-Bau-Fuerteventura

Auf Fuerteventura geht das Verfahren für den Bau des Autobahnabschnitts zwischen dem Flughafen und der Kreuzung von Pozo Negro in die nächste Phase. Die kanarische Regierung will insgesamt 806.344 Quadratmeter Fläche von 60 Grundstücken in den Gemeinden Antigua und Puerto del Rosario in Anspruch nehmen. Die betroffenen Flächen werden für den Bau des Autobahnabschnitts zwischen dem Flughafen von Fuerteventura und der Kreuzung von Pozo Negro benötigt.

Das Ministerium für öffentliche Arbeiten, Wohnungsbau und Mobilität der kanarischen Regierung hat die Liste der betroffenen Grundstücke im kanarischen Amtsblatt Boletín Oficial de Canarias (BOC) veröffentlicht.

Mehr als 806.000 Quadratmeter betroffen

Von den insgesamt 60 betroffenen Grundstücken liegen 35 im Gemeindegebiet von Antigua. Dort umfasst die für das Straßenbauprojekt benötigte Fläche insgesamt 329.448 Quadratmeter.

Weitere 25 Grundstücke befinden sich in der Gemeinde Puerto del Rosario. Dort sind insgesamt 476.896 Quadratmeter betroffen.

Damit sollen für den Bau des Autobahnabschnitts insgesamt 806.344 Quadratmeter in Anspruch genommen werden. Sämtliche in der Bekanntmachung aufgeführten Flächen werden als teilweise endgültige Enteignung eingestuft.

Die kanarische Regierung hat die Eigentümer der betroffenen Grundstücke nun vorgeladen, um die Protokolle zur Inanspruchnahme und Besitzübernahme der für das Straßenbauprojekt benötigten Grundstücke und Rechte aufzunehmen.

Termine am 10. und 11. September 2026

Für die betroffenen Grundstücke in Antigua werden die entsprechenden Protokolle am 10. September 2026 im Plenarsaal der Gemeinde Antigua aufgenommen. In Puerto del Rosario finden die Termine am 11. September 2026 im Mehrzweckzentrum Centro Polivalente de El Charco statt.

Bereits am 3., 4. und 5. März 2026 waren die vorläufigen Protokolle zur Inanspruchnahme der betroffenen Grundstücke und Rechte aufgenommen worden.

Nach Angaben des Ministeriums sind inzwischen die im spanischen Recht für Zwangsenteignungen vorgesehenen Formalitäten erfüllt. Daher hat die kanarische Regierung beschlossen, die Inanspruchnahme und Besitzübernahme der in der veröffentlichten Liste aufgeführten Grundstücke durchzuführen.

Eigentümer können sich vertreten lassen

Die betroffenen Eigentümer können zu den jeweiligen Terminen persönlich erscheinen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Wenn sie dies für erforderlich halten, können sie außerdem auf eigene Kosten einen Sachverständigen und einen Notar hinzuziehen.

Zum Termin müssen die Betroffenen ihren Identitätsnachweis sowie Unterlagen vorlegen, mit denen sie das Eigentum beziehungsweise ihre Rechte an den betroffenen Grundstücken nachweisen können.

Die Bekanntmachung wurde von Rosa Ana Melián Domínguez, Generaldirektorin für Straßeninfrastruktur der kanarischen Regierung, unterzeichnet.

Abschnitt gehört zum Autobahnprojekt Puerto del Rosario -Morro Jable

Der Autobahnabschnitt zwischen dem Flughafen von Fuerteventura und der Kreuzung von Pozo Negro ist Teil des übergeordneten Autobahnprojekts Puerto del Rosario – Morro Jable. Die nun anstehenden Enteignungen beziehen sich jedoch ausschließlich auf Grundstücke in den Gemeinden Puerto del Rosario und Antigua, die für den Abschnitt zwischen dem Flughafen und Pozo Negro benötigt werden.

Mit der Aufnahme der Protokolle am 10. und 11. September 2026 vollzieht die kanarische Regierung einen weiteren formalen Schritt, um die für den Bau dieses Autobahnabschnitts benötigten Flächen in Besitz nehmen zu können.

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