Autofahrerin auf Fuerteventura verursacht Unfall mit dem Vierfachen des erlaubten Alkoholpegels

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Eine Autofahrerin hat am 20. September 2026 im Ort Guisguey auf Fuerteventura mit einem Pickup-Geländewagen einen Unfall verursacht. Bei einem anschließenden Alkoholtest stellte die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario einen Wert von 1,13 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft fest. Damit lag die Frau bei mehr als dem Vierfachen des gesetzlich zulässigen Grenzwerts, der bei 0,25 Promille liegt.

Geländewagen landet auf Betonmauer vor Kirche

Gegen 19 Uhr am 20. September 2026 wurde die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario von der Notrufzentrale der kanarischen Regierung über einen Verkehrsunfall in Guisguey informiert. Nach Angaben der Polizei hatte eine Autofahrerin mit einem Geländewagen unmittelbar gegenüber der Kirche des Ortes einen Unfall verursacht.

Die Beamten begaben sich umgehend zum Unfallort und sicherten zunächst den betroffenen Bereich ab. Dort stellten sie fest, dass die Fahrerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren hatte.

Der Geländewagen war schließlich so zum Stillstand gekommen, dass der Unterboden des Fahrzeugs auf der Betonmauer vor dem kleinen Platz an der Kirche von Guisguey auflag.

Bei der Überprüfung der Fahrerin stellten die Beamten nach eigenen Angaben deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung fest. Daraufhin wurde die Frau einem Atemalkoholtest unterzogen.

Atemalkoholtest ergibt 1,13 Milligramm pro Liter

Die Messung ergab einen Wert von 1,13 Milligramm Alkohol pro Liter ausgeatmeter Luft. Damit überschritt die Fahrerin den allgemein zulässigen Grenzwert von 0,25 Milligramm pro Liter um mehr als das Vierfache.

Die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario leitete daraufhin ein Verfahren ein und übergab die entsprechenden Unterlagen an das zuständige Bereitschaftsgericht.

Gegen die Fahrerin wird wegen des Verdachts auf eine Straftat gegen die Verkehrssicherheit ermittelt. Die Polizei verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 379.2 des spanischen Strafgesetzbuches.

Haftstrafe, Geldstrafe und Führerscheinentzug möglich

Nach Artikel 379.2 des spanischen Strafgesetzbuches kann das Führen eines Kraftfahrzeugs unter erheblichem Alkoholeinfluss strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei einer Atemalkoholkonzentration von mehr 0,25 Promille liegt mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor. Bei mehr als 0,60 Milligramm pro Liter ist der Straftatbestand unabhängig von weiteren Ausfallerscheinungen erfüllt.

Der bei der Fahrerin in Guisguey gemessene Wert von 1,13 Milligramm pro Liter lag damit auch deutlich über dieser strafrechtlich relevanten Grenze.

Für eine entsprechende Straftat sieht das spanische Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, eine Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten [1 Monat entspricht 30 Tagessätzen] oder gemeinnützige Arbeit vor.

Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kleinkrafträder für einen Zeitraum von einem bis vier Jahren.

Bei den Ermittlungen gegen die Fahrerin handelt es sich zunächst um den Verdacht einer Straftat. Über eine mögliche strafrechtliche Verantwortung und die konkrete Strafe entscheidet das zuständige Gericht. Verkehrsdelikte können bei so eindeutiger Beweislage in einem Schnellverfahren abgeurteilt werden. So kann es innerhalb von wenigen Tagen zu einer Verurteilung kommen.

In diesem Beitrag findest Du weitere Infos zum Thema Alkohol am Steuer in Spanien.

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