Die Gemeinde La Oliva auf Fuerteventura hat die Einführung einer Touristenabgabe von 0,56 Euro pro Person und Übernachtung auf den Weg gebracht. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Abgabenverordnung zunächst vorläufig beschlossen. Die endgültige Verabschiedung steht noch aus. Die oppositionelle Partido Popular (PP) stimmte gegen den Beschluss und begründet ihre Ablehnung mit rechtlichen Bedenken und möglichen finanziellen Risiken für die Gemeinde.
Wie die PP am 30.10.2026 mitteilte, hatte sie beantragt, die Entscheidung über die Verordnung zunächst zu vertagen. Die Regierungskoalition aus Coalición Canaria, Asambleas Municipales (CC-AM), PSOE und Nueva Canarias (NC) lehnte diesen Antrag jedoch ab.
Rechtliche Bedenken gegen die Abgabe
Die PP beruft sich bei ihrer Kritik auf einen Bericht der für die Gemeindefinanzen zuständigen Verwaltungsabteilung. Darin werden Zweifel an der rechtlichen Grundlage der geplanten Touristenabgabe geäußert.
Dem Bericht zufolge kann eine Abgabe auf touristische Übernachtungen rechtlich nicht als kommunale Gebühr erhoben werden, sondern müsste als Steuer eingestuft werden. Für die Einführung einer solchen Steuer fehlt der Gemeinde jedoch die gesetzliche Befugnis.
Der PP-Sprecher im Gemeinderat, José Vicente Calero Saavedra, erklärte, seine Partei sei nicht grundsätzlich gegen zusätzliche Einnahmen zur Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen oder zur Deckung der durch den Tourismus entstehenden Kosten. Allerdings müsse die rechtliche Grundlage einer solchen Maßnahme ausreichend geklärt sein.
Gerichtsurteil zu Mogán als Präzedenzfall
Ein weiterer Punkt der Kritik betrifft ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia de Canarias, TSJC), mit dem die Touristenabgabe der Gemeinde Mogán auf Gran Canaria für nichtig erklärt wurde.
Das Gericht beanstandete unter anderem die Begründung der Dienstleistungen, mit denen die Gemeinde die Erhebung der Abgabe rechtfertigte, sowie deren Zusammenhang mit den entsprechenden Kosten.
Nach Einschätzung der PP ist das Urteil auch für die geplante Regelung in La Oliva von Bedeutung. Die Partei räumt allerdings ein, dass sich daraus nicht automatisch die Rechtswidrigkeit der Verordnung von La Oliva ableiten lässt.
Die PP hatte deshalb vorgeschlagen, zunächst die Rechtskraft des Urteils abzuwarten und anschließend eine aktualisierte rechtliche Bewertung vorzunehmen.
Mögliche finanzielle Folgen für die Gemeinde
Neben den rechtlichen Fragen verweist die PP auf einen Bericht der kommunalen Finanzkontrolle, in dem mögliche wirtschaftliche Folgen einer späteren Aufhebung der Verordnung angesprochen werden.
Sollte die Touristenabgabe nach ihrer Einführung gerichtlich für rechtswidrig erklärt werden, könnten bereits vereinnahmte Beträge zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kämen gegebenenfalls Zinsen und Verwaltungskosten.
Nach Ansicht der PP sollten diese Risiken vor einer endgültigen Entscheidung über die Abgabe genauer geprüft werden.
Calero betonte abschließend, dass seine Partei die Suche nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten für kommunale Aufgaben grundsätzlich unterstütze. Die Einwände richteten sich gegen die konkrete rechtliche Ausgestaltung der geplanten Abgabe.
Die Gemeinde La Oliva setzt das Verfahren zur Einführung der Touristenabgabe mit dem vorläufigen Beschluss zunächst fort. Eine endgültige Entscheidung über die Verordnung steht noch aus.
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