Nur mal eben schnell in den Supermarkt oder die Apotheke springen. Das Bild ist auf Fuerteventura häufig zu beobachten: Auf einer innerörtlichen Straße mit Gegenverkehr entdeckt ein Autofahrer auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine freie Parklücke. Kurzerhand überquert er die Fahrbahn, fährt dabei über die durchgezogene Mittellinie und stellt sein Auto auf der anderen Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung ab.
Was wie eine einzige, alltägliche Parkbewegung aussieht, kann nach spanischem Verkehrsrecht gleich mehrere Verstöße darstellen. Unter bestimmten Umständen könnten sogar drei verschiedene Vorschriften verletzt werden. Das kann richtig teuer werden! Und es wird von der Polizei auch geahndet.
Verstoß Nummer 1: Überfahren der durchgezogenen Linie
Der erste Verstoß ist eindeutig. Artikel 167.a des spanischen Reglamento General de Circulación regelt die Bedeutung einer durchgezogenen Längsmarkierung. Danach darf ein Fahrer eine solche Linie grundsätzlich weder überfahren noch auf ihr fahren. Trennt die Linie die beiden Fahrtrichtungen, darf außerdem nicht links von ihr gefahren werden.
Eine freie Parklücke auf der anderen Straßenseite stellt keine Ausnahme von dieser Regel dar.
Verstöße gegen diese Verkehrsregeln können als schwere Ordnungswidrigkeit mit 200 Euro geahndet werden.
Verstoß Nummer 2: Parken auf der falschen Straßenseite
Hat der Fahrer die andere Straßenseite erreicht, entsteht möglicherweise das nächste Problem.
Artikel 90.2 des Reglamento General de Circulación schreibt für innerörtliche Straßen vor, dass ein Fahrzeug beim Halten oder Parken möglichst nahe am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden muss.
Eine Ausnahme gilt nur für Einbahnstraßen. Dort darf das Fahrzeug auch am linken Fahrbahnrand abgestellt werden.
Bei einer normalen Straße mit Verkehr in beiden Richtungen gilt diese Ausnahme dagegen nicht. Wer von seiner Fahrbahnseite auf die gegenüberliegende Seite fährt und dort in Gegenrichtung parkt, verstößt deshalb grundsätzlich gegen die Vorschriften über die Position des Fahrzeugs beim Parken.
Dieser Verstoß wird mit 100 Euro geahndet. Wird durch das Parken dagegen eine gefährliche Situation oder eine erhebliche Verkehrsbehinderung geschaffen, kann ein höheres Bußgeld fällig werden.
Verstoß Nummer 3: Fahren entgegen der Fahrtrichtung
Besonders teuer könnte es werden, wenn der Fahrer nicht nur die durchgezogene Linie überquert, sondern anschließend auf der gegenüberliegenden Fahrbahn tatsächlich entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fährt, beispielsweise einige Meter, um die gewünschte Parklücke zu erreichen.
„Circular en sentido contrario al establecido“, also das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, ist nach Artikel 77.f der spanischen Ley de Tráfico keine leichte oder schwere, sondern eine sehr schwere Verkehrsordnungswidrigkeit.
Die Sanktion dafür beträgt 500 Euro. Außerdem werden sechs Punkte vom spanischen Führerschein-Punktekonto abgezogen.
Die DGT hat selbst Fälle veröffentlicht, in denen Fahrer nur für eine relativ kurze Strecke den für den Gegenverkehr vorgesehenen Fahrstreifen benutzt haben. Auch dort wertete die Behörde dies als Fahren in Gegenrichtung mit 500 Euro Bußgeld und sechs Punkten.
Allerdings ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Nicht jedes Überqueren der Gegenfahrbahn zum Erreichen einer Parklücke bedeutet automatisch, dass zusätzlich der Tatbestand des Fahrens entgegen der Fahrtrichtung erfüllt ist. Wer die Gegenfahrbahn lediglich im Zuge einer Querbewegung kreuzt, begeht bereits den Verstoß gegen die durchgezogene Linie. Ob darüber hinaus ein eigenständiges „Fahren in Gegenrichtung“ vorliegt, hängt vom konkreten Fahrmanöver ab.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer nach dem Überqueren der Linie noch ein Stück auf dem Gegenfahrstreifen in der falschen Richtung weiterfährt. Dann kommt ein dritter, selbständiger Verstoß ernsthaft in Betracht.
Können tatsächlich drei Bußgelder verhängt werden?
Dass mehrere Verkehrsverstöße innerhalb eines einzigen Fahrmanövers stattfinden, bedeutet nicht automatisch, dass alle Sanktionen einfach zusammengerechnet werden dürfen.
Artikel 29.5 der Ley 40/2015 enthält für das spanische Verwaltungsrecht eine wichtige Regel: Wenn aus der Begehung einer Ordnungswidrigkeit notwendigerweise eine weitere Ordnungswidrigkeit folgt, darf nur die Sanktion für den schwersten Verstoß verhängt werden.
Andererseits können mehrere selbständige Handlungen auch getrennt sanktioniert werden, obwohl sie unmittelbar nacheinander stattfinden. Ein anschauliches Beispiel liefert ausgerechnet die DGT selbst: In einem veröffentlichten Fall missachteten Autofahrer zunächst ein Stoppschild und fuhren anschließend entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung weiter. Die DGT bezeichnete dies ausdrücklich als zwei verschiedene Verstöße und erklärte, dass beide getrennt sanktioniert werden. Für das Stoppschild wurden 200 Euro und vier Punkte, für das Fahren in Gegenrichtung 500 Euro und sechs Punkte genannt.
Auf den typischen Parkvorgang auf Fuerteventura übertragen kommt es deshalb auf den konkreten Ablauf an.
Fährt ein Autofahrer über eine durchgezogene Mittellinie, benutzt anschließend den Gegenfahrstreifen einige Meter in der falschen Richtung und stellt sein Fahrzeug schließlich am für seine ursprüngliche Fahrtrichtung linken Straßenrand ab, lassen sich drei unterschiedliche Verhaltensweisen erkennen: das verbotene Überfahren der durchgezogenen Linie, das Fahren entgegen der Fahrtrichtung und das vorschriftswidrige Parken.
Ob in einem konkreten Fall tatsächlich drei getrennte Sanktionen verhängt werden dürften, müsste jedoch anhand der genauen Fahrbewegung und des Verhältnisses der einzelnen Verstöße zueinander beurteilt werden. In der Praxis käme es also darauf an, ob ein Polizist etwa das gesamte Verhalten vor dem Einparken beobachtet hat, oder ob er nur das Ergebnis, das in die falsche Richtung parkende Auto, sieht.
Einfacher Umweg kann viel Ärger ersparen
Wer auf Fuerteventura auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Parklücke entdeckt, sollte deshalb nicht einfach über eine durchgezogene Mittellinie fahren. Rechtlich sicherer ist es, weiterzufahren und an einer erlaubten Stelle die Fahrtrichtung zu wechseln. Anschließend kann die Parklücke aus der richtigen Fahrtrichtung angefahren werden.
Denn aus dem vermeintlich harmlosen Manöver „nur schnell auf die andere Straßenseite zum Parken“ kann im ungünstigsten Fall eine erheblich ernstere Angelegenheit werden, insbesondere wenn aus dem verbotenen Überqueren der Mittellinie zusätzlich ein Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung wird.
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