Trinkgeld auf Knopfdruck am Kartenterminal: was auf Fuerteventura erlaubt ist und was nicht

Trinkgeld-Kartenterminal

Man hat gut gegessen, bittet um die Rechnung und möchte mit Karte bezahlen. Doch bevor die eigentliche Zahlung erfolgen kann, hält einem der Kellner das Kartenterminal hin. Auf dem Display erscheint zunächst eine andere Frage: Wie viel Trinkgeld möchten Sie geben?

10 Prozent? 15 Prozent? 20 Prozent? Oder vielleicht einen anderen Betrag?

Solche automatischen Trinkgeldabfragen an Kartenterminals sind auch in Spanien immer häufiger zu beobachten. Was von den Anbietern der Bezahlsysteme als komfortable Möglichkeit gedacht sein mag, Trinkgeld bargeldlos zu geben, kommt allerdings nicht bei allen Kunden gut an. Manche fühlen sich gegängelt oder sogar bevormundet. Besonders unangenehm kann die Situation werden, wenn der Kellner danebensteht und möglicherweise sogar sehen kann, welche Auswahl der Gast trifft.

Aus einer freiwilligen Anerkennung für guten Service kann so zumindest subjektiv eine Art sozialer Druck entstehen. Doch rechtlich ist die Sache eindeutig: In Spanien ist Trinkgeld freiwillig.

Niemand ist in Spanien zu Trinkgeld verpflichtet

Die spanische Verbraucherorganisation OCU weist ausdrücklich darauf hin, dass es in Spanien keine Vorschrift gibt, die Gäste in Bars oder Restaurants zur Zahlung eines Trinkgeldes verpflichtet. Ein Betrieb darf auf die Möglichkeit eines Trinkgeldes hinweisen, den Kunden aber nicht zur Zahlung verpflichten.

Damit ist auch eine Trinkgeldabfrage auf einem Kartenterminal nicht grundsätzlich verboten. Ein Restaurant darf beispielsweise nach dem Rechnungsbetrag Auswahlmöglichkeiten von 5, 10 oder 15 Prozent anbieten.

Entscheidend ist jedoch, dass der Kunde selbst aktiv entscheidet, ob er überhaupt Trinkgeld geben möchte.

Spanisches Verbraucherschutzgesetz verlangt ausdrückliche Zustimmung

Die rechtliche Grundlage findet sich in Artikel 60 bis des spanischen Verbraucherschutzgesetzes, dem Real Decreto Legislativo 1/2007.

Danach muss ein Unternehmer für jede zusätzliche Zahlung, die über den vereinbarten Preis der eigentlichen Leistung hinausgeht, die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers einholen. Optionale Zuschläge müssen klar und verständlich dargestellt werden und nach dem sogenannten Opt-in-Prinzip funktionieren.

Das bedeutet: Der Kunde muss das Trinkgeld selbst aktiv auswählen.

Problematisch wäre beispielsweise eine Gestaltung, bei der automatisch 10 Prozent Trinkgeld voreingestellt sind und der Kunde diese Auswahl aktiv entfernen muss.

Das spanische Gesetz regelt sogar ausdrücklich, was in einem solchen Fall passiert. Wird die Zustimmung zu einer zusätzlichen Zahlung lediglich daraus abgeleitet, dass eine Voreinstellung besteht, die der Verbraucher aktiv abwählen muss, hat der Verbraucher Anspruch auf Erstattung dieser Zahlung. Die Beweislast dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden, liegt beim Unternehmer.

Darf das Terminal 10, 15 oder 20 Prozent vorschlagen?

Grundsätzlich ja.

Allein die Anzeige verschiedener Trinkgeldbeträge oder Prozentsätze ist noch kein Verstoß gegen das spanische Verbraucherschutzrecht.

Problematischer kann die Gestaltung werden, wenn der Eindruck entsteht, dass Trinkgeld erwartet wird oder sogar zwingend sei. Besonders kritisch wäre es, wenn beispielsweise die Auswahlmöglichkeiten 10, 15 und 20 Prozent groß und deutlich dargestellt werden, die Möglichkeit „kein Trinkgeld“ dagegen versteckt, schwer verständlich oder nur über weitere Eingaben erreichbar ist. Es darf nach spanischen Recht auch kein Trinkgeldbetrag vorausgewählt sein, denn die gesetzlich geforderte Zustimmung zu einer zusätzlichen Zahlung muss ausdrücklich erfolgen.

Dass Verbraucherschützer solche Methoden durchaus kritisch betrachten, zeigt ein aktueller Fall aus Deutschland.

Deutsche Verbraucherzentrale geht gegen Trinkgeldabfrage vor

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat 2026 den Betreiber zahlreicher Starbucks-Filialen wegen der Gestaltung seiner Trinkgeldabfrage erfolgreich abgemahnt.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale gab es auf den betreffenden Kartenterminals keine unmittelbar auswählbare Möglichkeit, Trinkgeld abzulehnen. Stattdessen wurden voreingestellte Prozentwerte und eine nicht näher erläuterte Zeichenfolge angezeigt.

Die Verbraucherschützer sprechen in diesem Zusammenhang von sogenannten „Dark Patterns“. Darunter versteht man Gestaltungen digitaler Benutzeroberflächen, die Verbraucher gezielt zu bestimmten Entscheidungen bewegen sollen.

Das Unternehmen gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandete Gestaltung nicht weiter zu verwenden und die Darstellung zu ändern.

Die Verbraucherzentrale kritisiert dabei nicht die Möglichkeit, mit Karte Trinkgeld zu geben. Vielmehr müsse für den Kunden auf den ersten Blick erkennbar sein, wie er Trinkgeld geben, einen anderen Betrag auswählen oder die Zahlung eines Trinkgeldes vollständig ablehnen könne.

Auch spanische Verbraucherschützer sind bereits aktiv geworden

Auch in Spanien beschäftigen sich Verbraucherschützer mit fragwürdigen Trinkgeldpraktiken.

Der Verbraucherverband FACUA dokumentiert beispielsweise eine Beschwerde gegen das Unternehmen Lacrem, S.A., weil auf einem Restaurantbeleg ein Betrag als „propina recomendada“, also als empfohlenes Trinkgeld, hinzugefügt worden war. FACUA ging außerdem gegen MSC Cruceros wegen einer als „cuota de servicio hotel“ bezeichneten Zahlung vor, die nach Auffassung der Organisation tatsächlich einem verpflichtenden Trinkgeld entsprach.

Ein veröffentlichtes spanisches Gerichtsurteil, das speziell die heute verbreiteten Trinkgeld-Auswahlbildschirme von Kartenterminals behandelt, ist uns bei unserer Recherche nicht begegnet. Die gesetzlichen Vorgaben für zusätzliche Zahlungen sind jedoch eindeutig.

Trinkgeld sollte eine freiwillige Anerkennung bleiben

Für Gastronomen ist die Möglichkeit, Trinkgeld direkt über das Kartenterminal abzuwickeln, durchaus nachvollziehbar. Immer mehr Menschen bezahlen bargeldlos und haben möglicherweise gar keine Münzen oder Scheine mehr dabei. Ohne entsprechende Funktion könnte das Servicepersonal deshalb sogar weniger Trinkgeld erhalten.

Entscheidend ist jedoch die Art der Umsetzung.

Ein Bildschirm mit den Auswahlmöglichkeiten „kein Trinkgeld“, „5 Prozent“, „10 Prozent“, „15 Prozent“ und „anderer Betrag“ lässt dem Kunden eine erkennbare Wahl.

Anders kann eine Benutzeroberfläche wirken, die zunächst nur fragt, wie viel Trinkgeld man geben möchte, hohe Prozentsätze prominent präsentiert und die Möglichkeit, überhaupt nichts zu geben, irgendwo versteckt.

Gerade dann können sich Kunden unter Druck gesetzt fühlen. Schließlich sollte ein Trinkgeld gerade davon leben, dass der Gast es aus eigenem Antrieb gibt und nicht deshalb, weil ein Kartenterminal ihn dazu drängt.

Für Restaurants und Cafés auf Fuerteventura dürfte daher eine einfache Regel sinnvoll sein: Das Terminal darf nach Trinkgeld fragen. Aber ein deutlich sichtbares „Nein, danke“ sollte genauso einfach auszuwählen sein wie 10 oder 15 Prozent.

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