Der letzte Vulkanausbruch auf den Kanarischen Inseln liegt gerade einmal fünf Jahre zurück. Am 19. September 2021 begann auf La Palma die Eruption des Vulkans Tajogaite, die erst nach 85 Tagen endete. Die Lava zerstörte zahlreiche Häuser, Straßen und landwirtschaftliche Flächen. Tausende Menschen mussten evakuiert werden.
Wenige Tage vor dem Ausbruch hatte die Fuerteventura-Zeitung über die massiv zunehmende Zahl von Erdbeben auf La Palma berichtet. Damals warfen uns einige Leser vor, unnötig Panik zu verbreiten. Tatsächlich waren die Erdbebenschwärme jedoch deutliche Hinweise auf die zunehmende vulkanische Aktivität.
Angesichts der gewaltigen Zerstörungen blieb die Zahl der Todesopfer erstaunlich gering. Ein 72-jähriger Mann starb durch das Einatmen vulkanischer Gase. Dass nicht wesentlich mehr Menschen ums Leben kamen, war neben den rechtzeitigen Evakuierungen auch glücklichen Umständen zu verdanken. Die Eruption begann in einem unbewohnten Gebiet, und der Verlauf der Lavaströme in relativ dünn besiedeltem Gebiet ließ Zeit, die Menschen in Sicherheit zu bringen. Bei einem ungünstigeren Verlauf oder Ausbruch in dichter besiedeltem Gebiet hätte die Katastrophe erheblich mehr Menschenleben kosten können.
Die Ereignisse zeigen, wie wichtig eine frühzeitige Warnung und eine funktionierende Katastrophenvorsorge sind.
Wie wahrscheinlich ist ein weiterer Vulkanausbruch?
Nach einer neuen, vom spanischen Innenministerium veröffentlichten Zivilschutzrichtlinie beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass es innerhalb der kommenden 50 Jahre irgendwo auf den Kanarischen Inseln zu mindestens einem Vulkanausbruch kommt, 77,69 Prozent.
Das entspricht einer statistischen Wiederkehrzeit von rund 33 Jahren. Die Zahl bedeutet jedoch nicht, dass ein Ausbruch unmittelbar bevorsteht. Sie gilt für den gesamten kanarischen Archipel und lässt keine Rückschlüsse darauf zu, auf welcher Insel oder zu welchem Zeitpunkt ein Vulkan ausbrechen könnte.
Zum Vergleich: Für das ebenfalls vulkanisch geprägte Gebiet La Garrotxa in Katalonien wird die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs innerhalb von 50 Jahren mit lediglich 1,09 Prozent angegeben.
Wer hat das Vulkanrisiko ermittelt und veröffentlicht?
Die Zahl stammt aus der wissenschaftlich-technischen Risikobewertung, auf die sich die neue spanische Zivilschutzrichtlinie stützt. Eine konkrete Studie oder die Urheber der Berechnung werden darin nicht ausdrücklich genannt.
Veröffentlicht wurde die Risikobewertung durch das spanische Innenministerium unter Minister Fernando Grande-Marlaska im staatlichen Gesetzblatt BOE vom 10. Oktober 2026.
Die zugrunde liegende Richtlinie wurde am 6. Oktober 2026 vom spanischen Ministerrat beschlossen und gilt seit dem 11. Oktober 2026.
Was regelt die neue Zivilschutzrichtlinie?
Die sogenannte Directriz Básica de Planificación de Protección Civil ante el riesgo volcánico (Basisrichtlinie zur Planung des Zivilschutzes aufgrund des Vulkanrisikos) legt verbindliche Mindestanforderungen für die staatlichen und regionalen Katastrophenschutzpläne bei vulkanischen Gefahren fest.
Sie ersetzt die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 1996 und berücksichtigt insbesondere die Erfahrungen aus den jüngsten Vulkanausbrüchen auf den Kanaren.
Die Richtlinie schreibt vor, dass Gebiete mit einer Ausbruchswahrscheinlichkeit von mindestens fünf Prozent innerhalb von 50 Jahren entsprechende Vorsorgeplanungen benötigen. Nach den aktuellen Berechnungen überschreiten auf spanischem Staatsgebiet ausschließlich die Kanarischen Inseln diesen Schwellenwert.
Neu beziehungsweise stärker berücksichtigt werden unter anderem Unterwasservulkane, giftige Gase, Erdbeben, Erdrutsche und Gefahren, die auch nach dem Ende eines Ausbruchs fortbestehen können.
Wer muss welche Schutzmaßnahmen umsetzen?
Die neue Richtlinie verteilt die Aufgaben auf mehrere Verwaltungsebenen.
Das spanische Innenministerium legt die allgemeinen Vorgaben fest und sorgt für die überregionale Koordination. Bei einem nationalen Katastrophennotstand übernimmt der Staat die Leitung.
Das Instituto Geográfico Nacional (Natioale Geografische Institut/ IGN) ist für die kontinuierliche Überwachung der vulkanischen Aktivität zuständig. Es registriert unter anderem Erdbeben, Bodenverformungen und weitere Anzeichen möglicher Eruptionen und übermittelt entsprechende Informationen an die zuständigen Behörden.
Die kanarische Regierung ist für die regionale Katastrophenschutzplanung verantwortlich. Dazu gehört insbesondere der Vulkan-Notfallplan PEVOLCA, der bei einer vulkanischen Krise aktiviert werden kann.
Die Inselregierungen (Cabildos) und Gemeinden müssen die regionalen Vorgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umsetzen. Für besonders gefährdete Inseln und Gemeinden sind eigene örtliche Einsatzpläne vorgesehen, die auf den jeweiligen Risikokarten beruhen.
Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
Die neue Richtlinie verlangt unter anderem:
- Gefahrenkarten für Lava, Asche, Gase und weitere vulkanische Risiken.
- Frühwarnsysteme und eine schnelle Information der Bevölkerung.
- Evakuierungspläne mit festgelegten Fluchtwegen und sicheren Aufenthaltsorten.
- Sperrzonen und gegebenenfalls Anordnungen, Gebäude nicht zu verlassen.
- Schutzmaßnahmen für Krankenhäuser, Verkehrswege, Strom- und Wasserversorgung sowie andere wichtige Einrichtungen.
- Regelmäßige Übungen, öffentliche Aufklärung und Maßnahmen für die Zeit nach einer Eruption.
Besonderes Augenmerk gilt auch der Ausbreitung vulkanischer Gase. Die Erfahrungen auf La Palma haben gezeigt, dass diese noch lange nach dem Ende einer Eruption eine erhebliche Gefahr darstellen können.
Was bedeutet das für Fuerteventura?
Der letzte bekannte Vulkanausbruch auf Fuerteventura liegt nach den aktuellen Stand geologischer Schätzungen etwa 10.000 Jahre zurück. Er wird dem Vulkan Montaña de la Arena im Norden der Insel zugeschrieben. Die genaue Datierung der jüngsten vulkanischen Aktivitäten ist allerdings mit Unsicherheiten verbunden. In historischer Zeit sind auf Fuerteventura keine Vulkanausbrüche dokumentiert.
Die Wahrscheinlichkeit von 77,69 Prozent gilt ausdrücklich nicht für Fuerteventura allein, sondern für das kanarische Archipel in seiner Gesamtheit. Die einzelnen Kanareninseln weisen sehr unterschiedliche vulkanische Gefährdungen auf.
Für die konkrete Vorsorge sind deshalb inselspezifische Gefahrenkarten und Risikoanalysen entscheidend. Auf deren Grundlage muss festgelegt werden, wo besondere Schutzmaßnahmen und lokale Einsatzpläne erforderlich sind.
Die neue Richtlinie bedeutet somit keine akute Vulkanwarnung für Fuerteventura, ebenso wenig wie für die anderen Inseln. Sie verpflichtet die zuständigen Behörden vielmehr dazu, mögliche Gefahren systematisch zu bewerten und sich auf den Ernstfall vorzubereiten.
Der Vulkanausbruch auf La Palma im Jahr 2021 hat gezeigt, dass zwischen den ersten deutlichen Warnzeichen und dem Beginn einer Eruption nur wenige Tage liegen können. Entscheidend ist deshalb, dass wissenschaftliche Erkenntnisse rechtzeitig in konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
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