Fuerteventura: Nach 22 Jahren Verbot dürfen wieder Muscheln gesammelt werden

Miesmuscheln

Auf Fuerteventura dürfen nach 22 Jahren erstmals wieder Kanarische Miesmuscheln gesammelt werden. Die kanarische Regierung hat eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt, die das Sammeln der Muschelart Perna perna seit dem 20. Oktober 2026 unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Genehmigung gilt zunächst bis zum 30. November 2026. Dabei dürfen nicht nur Berufsfischer, sondern auch Privatpersonen Muscheln sammeln. Allerdings gelten strenge Auflagen.

Muschelsammeln seit 2004 verboten

Das Sammeln der Kanarischen Miesmuschel ist durch das Dekret 134/1986 vom 12. September 1986 geregelt. Mit einer zusätzlichen Verordnung vom 16. Juli 2004 wurde das Sammeln dieser Muschelart an den Küsten von Fuerteventura vollständig untersagt.

Ziel des Verbots war es, die damals gefährdeten Bestände zu schützen und ihnen ausreichend Zeit zur Erholung zu geben.

Die Entscheidung zur vorübergehenden Aufhebung des Verbots geht auf einen Antrag der Fischereigenossenschaft von Gran Tarajal (Cofradía de Pescadores de Gran Tarajal) zurück. Die Fischer hatten darauf hingewiesen, dass sich die Muschelbestände nach mehr als zwei Jahrzehnten Schutz offenbar erholt haben.

Welche Regeln gelten für das Muschelsammeln?

Die Ausnahmegenehmigung unterscheidet zwischen Berufsfischern und Privatpersonen.

Privatpersonen benötigen zum Muschelsammeln eine gültige kanarische Freizeitfischereilizenz der zweiten oder dritten Klasse. Diese kann online über die elektronische Verwaltungsplattform der kanarischen Regierung oder persönlich beim Cabildo de Fuerteventura in Puerto del Rosario beantragt werden. Die Lizenz ist gebührenpflichtig. Für das Muschelsammeln vom Ufer aus genügt die Lizenz der dritten Klasse. Die zeitlich befristete Freigabe bis zum 30. November 2026 und die geltenden Fangbeschränkungen müssen weiterhin eingehalten werden. Die Lizenz berechtigt nicht grundsätzlich zum Muschelsammeln an allen Küstenabschnitten. Schutzgebiete, örtliche Verbote und die Bedingungen der befristeten Ausnahmegenehmigung bleiben maßgeblich.

Privatpersonen dürfen mit der entsprechenden Lizenz ausschließlich an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Muscheln sammeln. Dabei gilt eine Höchstmenge von drei Kilogramm pro Person und Tag.

Für Berufsfischer mit entsprechender Berechtigung ist das Sammeln dagegen täglich erlaubt. Ihre Höchstmenge beträgt 25 Kilogramm pro Woche.

Für beide Gruppen gilt eine Mindestgröße der Muscheln von sieben Zentimetern.

Die Freigabe bedeutet also keineswegs, dass jeder beliebig viele Muscheln von den Felsen lösen darf. Wer ohne die erforderliche Genehmigung sammelt oder die erlaubten Mengen überschreitet, muss mit Sanktionen rechnen.

Dass die Behörden die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren, zeigte sich am 25. Oktober 2026, wie die Fuerteventura Zeitung bereits berichtete. An der Küste von Agualiques bei Costa Calma beschlagnahmte die Gemeindepolizei von Pájara bei zwei Personen insgesamt 57,5 Kilogramm Muscheln. Die beiden verfügten nicht über die erforderliche Genehmigung und hatten die zulässige Menge erheblich überschritten.

Wissenschaftliche Untersuchung soll über Zukunft entscheiden

Parallel zur befristeten Freigabe hat das kanarische Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährungssouveränität die öffentliche Gesellschaft Tragsatec mit einer wissenschaftlichen Untersuchung der Muschelbestände beauftragt.

Die Wissenschaftler sollen feststellen, wie sich die Populationen der Kanarischen Miesmuschel auf Fuerteventura entwickelt haben und ob die Bestände eine dauerhafte, kontrollierte Nutzung erlauben.

Die letzte wissenschaftliche Bestandsaufnahme auf Fuerteventura stammt aus dem Jahr 2014. Entsprechend fehlen aktuelle Daten über den tatsächlichen Zustand und die langfristige Entwicklung der Muschelpopulationen.

Die neue Untersuchung soll im Sommer 2027 abgeschlossen werden. Auf Grundlage der Ergebnisse will die kanarische Regierung entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die bisherigen Schutzbestimmungen angepasst werden können.

Nach der ersten Freigabe vom 20. Oktober bis zum 30. November 2026 ist außerdem eine zweite Phase für Mai und Juni 2027 vorgesehen.

Die kanarische Regierung betont allerdings, dass die vorübergehende Freigabe noch kein wissenschaftlicher Beleg für eine ausreichende Erholung der Muschelbestände ist. Ob das Muschelsammeln auf Fuerteventura langfristig wieder erlaubt wird, hängt deshalb maßgeblich von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Untersuchung ab.

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