Gemeindepolizei erwischt 2 Männer beim illegalen Miesmuschelsammeln im Süden von Fuerteventura

Miesmuscheln-Polizei

Die Gemeindepolizei von Pájara hat am 25. Oktober 2026 im Küstengebiet von Augua Liques insgesamt 57,5 Kilogramm illegal gesammelte Miesmuscheln beschlagnahmt. Zwei Personen wurden angezeigt, weil sie ohne die erforderliche Genehmigung Muscheln gesammelt und dabei außerdem die zulässige Höchstmenge erheblich überschritten hatten.

Wie die Gemeinde Pájara mitteilte, entdeckte ein Beamter der Gemeindepolizei die beiden Personen beim Sammeln von Muscheln im Küstengebiet von Agua Liques. Die Stelle liegt an der Westküste von Fuerteventura ungefähr querab von Costa Calma.

Bei den beschlagnahmten Muscheln handelt es sich um die Art Perna perna, die auch als Afrikanische Braune Miesmuschel bezeichnet wird.

Die beiden Personen verfügten nicht über die erforderliche Genehmigung für das Sammeln von Muscheln (marisqueo). Darüber hinaus überschritten sie die nach der neuen Regelung zulässige Höchstmenge von drei Kilogramm erheblich.

Die Gemeindepolizei beschlagnahmte die insgesamt 57,5 Kilogramm Muscheln und erstattete Anzeige gegen die beiden Beteiligten.

Wiederholte Fälle von illegalem Muschelsammeln

Nach Angaben der Gemeinde Pájara handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Im Laufe des Jahres 2026 hatten die für die Überwachung der Küstengebiete zuständigen Polizeibeamten in derselben Gegend schon mehrere Fälle von illegalem Muschelsammeln festgestellt und entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Die Gemeinde Pájara weist darauf hin, dass sowohl das Sammeln von Meerestieren ohne die erforderliche Genehmigung als auch die Überschreitung der erlaubten Höchstmengen mit Bußgeldern bedroht sind.

Nach dem kanarischen Fischereigesetz (Ley 17/2003 de Pesca de Canarias) können schwere Verstöße gegen die Fischereivorschriften mit Bußgeldern zwischen 301 und 60.000 Euro geahndet werden. Das Sammeln von Muscheln ohne Genehmigung gilt beim Freizeitmuschelsammeln grundsätzlich als leichter Verstoß, für den Bußgelder zwischen 60 und 300 Euro vorgesehen sind. Aufgrund der erheblichen Überschreitung der zulässigen Höchstmenge kommt im vorliegenden Fall auch eine Einstufung als schwerer Verstoß in Betracht. Über die tatsächliche Höhe der Bußgelder entscheidet die zuständige Behörde im Rahmen des Sanktionsverfahrens.

Die Gemeindeverwaltung appelliert deshalb an die Bevölkerung, die geltenden Vorschriften für das Sammeln von Muscheln und anderen Meeresfrüchten einzuhalten. Damit sollen Praktiken verhindert werden, die die marinen Ressourcen der Gemeinde beeinträchtigen könnten.

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