Gericht bestätigt Bußgeld von 204.458 Euro gegen Hotel RIU Oliva Beach im Norden von Fuerteventura

Hotel-RIU-Oliva-Beach-Abriss

Das spanische Nationalgericht (Audiencia Nacional) hat die Klage des Unternehmens Geafond Número Uno Lanzarote abgewiesen und die vom Ministerium für ökologischen Wandel (Ministerio para la Transición Ecológica) verhängte Geldstrafe von 204.458 Euro wegen nicht genehmigter Bauarbeiten und Anlagen im Hotelkomplex Oliva Beach in den Dünen von Corralejo auf Fuerteventura bestätigt. Das Unternehmen gehört zum RIU-Konzern und ist Eigentümer des Hotels RIU Oliva Beach.

Mit seinem Urteil vom 06.10.2026 bestätigte das Gericht außerdem die Verpflichtung des Unternehmens, die beanstandeten Handlungen einzustellen, die betroffenen Grundstücke in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und sämtliche unrechtmäßig erzielten Gewinne an die Verwaltung zurückzuzahlen. Darüber hinaus muss das Unternehmen die Gerichtskosten tragen.

Die Erste Kammer für Verwaltungsstreitsachen des Nationalgerichts kommt zu dem Schluss, dass die Geafond vorgeworfenen Verstöße gegen das spanische Küstengesetz (Ley de Costas) nachgewiesen seien. Die verhängte Sanktion sei rechtmäßig und verhältnismäßig.

Die Richter stellen fest, dass bei den Entscheidungen der Verwaltung weder Ermessensmissbrauch noch Willkür vorlagen. Die Verstöße seien vielmehr vollständig nachgewiesen und in der angefochtenen Entscheidung ausreichend begründet worden.

Damit bestätigt das Gericht den Bußgeldbescheid der Generaldirektion für Küsten und Meer (Dirección General de la Costa y el Mar) vom 03.03.2022, den das Ministerium am 02.06.2022 bestätigt hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von 30 Tagen nach dem auf die Zustellung folgenden Tag kann Kassationsbeschwerde eingelegt werden.

Hotelkomplex Oliva Beach beansprucht rund 22 Prozent mehr Fläche als genehmigt

Nach Auffassung des Nationalgerichts ist erwiesen, dass das Unternehmen die vom Hotel Oliva Beach und den gleichnamigen Apartments beanspruchte Fläche auf öffentlichem Küstenland schrittweise vergrößert hat.

Die ursprüngliche Konzession erlaubte die Nutzung von 59.768 Quadratmetern. Tatsächlich erstreckte sich der Hotelkomplex jedoch auf 73.339,19 Quadratmeter. Dies entspricht einer Überschreitung der genehmigten Fläche um rund 22 Prozent.

In dem Urteil heißt es, dass die Verwaltung eine Fläche von 59.768 Quadratmetern genehmigt habe und Geafond die von der Konzession erfasste Fläche nach und nach vergrößert habe.

Die zusätzliche Flächennutzung sei im Wesentlichen durch Straßen, Wege und Gartenanlagen entstanden. Diese Flächen seien für Nutzungen verwendet worden, die in der Konzession nicht vorgesehen waren.

Das Gericht stellt außerdem fest, dass die zusätzlichen Flächen bei Erteilung der Konzession noch nicht entsprechend genutzt worden seien.

Das Unternehmen hatte dagegen argumentiert, dass die beanstandeten Bauten und Anlagen, darunter Straßen, Parkplätze, Gärten und ein Tennisplatz, bereits seit Beginn der Konzession vorhanden gewesen seien.

Die Richter folgten dieser Darstellung jedoch nicht. Nach ihrer Auffassung belegen die Inspektionen und Vermessungen der kanarischen Küstenbehörde (Demarcación de Costas de Canarias), dass die genehmigte Fläche tatsächlich überschritten wurde.

Das Urteil stützt sich insbesondere auf die durchgeführten Kontrollen, die angefertigten Pläne und ein Bewertungsgutachten vom Oktober 2021.

Angesichts dieser Beweise habe Geafond Número Uno Lanzarote keinerlei Nachweise vorgelegt, die geeignet seien, die Vermessungsergebnisse oder die festgestellten Verstöße zu widerlegen, stellt das Gericht fest.

Gericht weist Einwände des Unternehmens zurück

Geafond hatte außerdem die Aufhebung der Sanktion beantragt, weil nach Auffassung des Unternehmens die Garantien des Verwaltungsverfahrens verletzt worden seien.

Das Unternehmen bemängelte unter anderem fehlende Unterlagen, die unzureichende Berücksichtigung seiner Argumente und die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen, die seiner Ansicht nach ursprünglich nicht Bestandteil des Verfahrens gewesen seien.

Das Nationalgericht wies diese Einwände zurück. Die Verwaltung habe die im Küstengesetz und der dazugehörigen Verordnung vorgesehenen Verfahrensregeln eingehalten.

Eine tatsächliche Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte des Unternehmens könne daher nicht festgestellt werden.

Auch den Einwand, dass die Verstöße bereits verjährt seien, ließ das Gericht nicht gelten.

Die Richter bewerteten die unzulässige Nutzung der Flächen als fortdauernde Verstöße, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht beendet waren.

Dabei berücksichtigten sie die Berichte der Überwachungsmitarbeiter und die Inspektionsprotokolle. Dazu gehörte auch eine Kontrolle vom 05.04.2022, die nach Erlass des ursprünglichen Sanktionsbescheids durchgeführt worden war.

Die im Sanktionsverfahren beanstandeten Handlungen und Flächennutzungen seien fortdauernde Tätigkeiten, die noch nicht abgeschlossen seien, heißt es in dem Urteil.

RIU-Unternehmen muss Grundstücke wiederherstellen und Gewinne zurückzahlen

Die vom Nationalgericht bestätigte Sanktion umfasst einen schweren Verstoß wegen der nicht genehmigten Errichtung von Bauwerken und Anlagen sowie der Vergrößerung der beanspruchten Fläche.

Hinzu kommen zwei leichte Verstöße gegen die Bedingungen der erteilten Konzession.

Neben der Geldstrafe von 204.458 Euro hatte die Küstenverwaltung angeordnet, die rechtswidrigen Handlungen einzustellen, die betroffenen Flächen wiederherzustellen und die unrechtmäßig erzielten Gewinne an die Verwaltung abzuführen.

Geafond hatte diese Verpflichtungen ebenfalls angefochten. Das Unternehmen vertrat die Auffassung, dass die entsprechenden Maßnahmen erst im Verlauf des Verwaltungsverfahrens hinzugefügt worden seien.

Das Gericht wies auch dieses Argument zurück. Die Maßnahmen seien ausdrücklich in der Allgemeinen Küstenverordnung (Reglamento General de Costas) vorgesehen.

Die Richter verwiesen darauf, dass die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands auch die Verpflichtung umfasse, sämtliche unrechtmäßig erzielten Gewinne an die Verwaltung zurückzuzahlen.

Außerdem sehe die Verordnung ausdrücklich vor, dass die Verhängung eines Bußgeldes, unabhängig von dessen Höhe, nicht von der Verpflichtung zur Herausgabe der unrechtmäßig erlangten Gewinne befreie.

Damit bestätigt das Nationalgericht sowohl die finanzielle Sanktion als auch die von der Küstenverwaltung angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Grundstücke und zur Rückzahlung der erzielten Vorteile.

Konzession für Oliva Beach bereits 2024 für erloschen erklärt

Das Gerichtsverfahren betrifft die vom Hotel Oliva Beach und den dazugehörigen Apartments genutzten Grundstücke im öffentlichen Küstenbereich der Dünen von Corralejo.

Die Konzession für die Nutzung dieser Flächen wurde durch einen Ministerialerlass vom 08.07.2003 erteilt. Im April 2007 wurde sie geändert und am 30.09.2016 außerordentlich verlängert.

Bereits 2024 hatte das spanische Ministerium für ökologischen Wandel in einer vom Staatssekretär für Umwelt, Hugo Morán, unterzeichneten Entscheidung die Konzession für die Nutzung des öffentlichen Küstengebiets in den Dünen von Corralejo für erloschen erklärt.

Die Entscheidung erfolgte, nachdem der Staatsrat (Consejo de Estado) ein entsprechendes positives Gutachten abgegeben hatte.

Die spanische Zentralregierung hatte bereits seit 2019 versucht, die Konzession wegen verschiedener Verstöße aufzuheben, die sie der Hotelkette RIU vorwarf.

Das Urteil vom 06.10.2026 betrifft das gesonderte Sanktionsverfahren wegen der Überschreitung der genehmigten Flächennutzung und weiterer Verstöße gegen die Konzessionsbedingungen.

Die Entscheidung über das Erlöschen der Konzession und die bestätigte Geldstrafe sind damit zwei unterschiedliche verwaltungsrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Hotelkomplex Oliva Beach auf Fuerteventura.

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