Corona-Ampel auf Fuerteventura steht auf grün: Das sind die Maßnahmen

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Corona-Ampel auf Fuerteventura steht auf grün: Das sind die Maßnahmen 4

Erstellt am 30.04.2021, zuletzt aktualisiert am 01.07.2021.

Am 02.07.2021 geht Fuerteventura in Phase 2 (gelb) der kanarischen Corona-Ampel über. Was das bedeutet, lest Ihr jetzt schon unter folgendem Link: Corona-Ampel auf Fuerteventura steht auf gelb: Das sind die Maßnahmen

Die Corona-Ampel der kanarischen Regierung für die Insel Fuerteventura steht auf grün (Stufe 1). Diese Einstufung gilt seit 30.04.2021 und bis zum 01.07.21. An diesem Tag findet das nächste wöchentliche Treffen der kanarischen Regierung statt, bei dem die Einstufungen aktualisiert werden.

Mit Stufe 1 (grün) der Corona Ampel sind weiterhin diverse Restriktionen verbunden, die wir hier im Einzelnen erklären:

Keine Reisebeschränkungen

In Stufe 1 (grün) gibt es keine Einschränkung der Reisefreiheit für Fuerteventura mehr. Auch wenn touristische Reisen von diesen Beschränkungen nicht betroffen waren, so sind wieder Reisen in die eigenen Immobilie oder der Besuch von Familie und Freunden erlaubt.

Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufen 1 auf ein Maximum von 10 Personen festgesetzt.

Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Nächtliche Ausgangssperre

Mit Wirkung zum 10.05.2021 wurde die nächtliche Ausgangssperre durch Urteil des oberen kanarischen Gerichts (TSJC) abgeschafft. Es gibt also auf Fuerteventura seit 10.05.2021 KEINE nächtliche Ausgangssperre mehr.

Bis zum 10.05.2021 galt noch folgende Regelung:

Die nächtliche Ausgangssperre wurde In Stufe 1 (grün) gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 00.00 bis 06.00 Uhr

Ausnahmen von der Ausgangssperre:

  • Kauf von Medikamenten, Medizinprodukten und anderen lebensnotwendigen Gütern.
  • Das Aufsuchen von medizinischen Einrichtungen/ Ärzten.
  • Das Aufsuchen von Tierärzten aufgrund eines Notfalls.
  • Die Erfüllung von arbeitsvertraglichen, beruflichen, geschäftlichen, behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Die Rückkehr zur Wohnung nach der Verrichtung der voranstehenden Tätigkeiten.
  • Die Betreuung von Alten oder Minderjährigen, Pflegebedürftigen, Behinderten oder besonders gefährdeten Personen.
  • Aus Gründen höherer Gewalt oder in einer Situation der Notwendigkeit.
  • Tätigkeiten analoger Natur, die ausreichend nachgewiesen werden.
  • Tanken, wenn es zur Realisierung der oben genannten Tätigkeiten erforderlich ist.
  • Pflege und Hilfe von Haustieren oder Tieren auf Bauernhöfen
  • Freiluftevents, die Teil eines internationalen Wettbewerbs sind, der aufgrund seine Charakteristika ganz oder teilweise innerhalb der nächtlichen Ausgangssperre stattfinden ( diese Diese Events bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die kanarische Gesundheitsbehörde.

Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 1 geöffnet. Auf den Außenbereichen dürfen sich maximal 100% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 10 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)

Die Innenbereiche dürfen geöffnet werden. Hier dürfen sich nur maximal 75% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl aufhalten. Erlaubt sind maximal 6 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt).

An der Bar dürfen Gruppen bis 4 Personen bedient werden.

Buffet und Selbstbedienung ist in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel erlaubt.

Gastronomiebetriebe müssen um 02.00 Uhr schließen. (Neu seit 11.06.2021, vorher vor 0.00h) Diese Regelung bleibt trotz der Abschaffung der nächtlichen Ausgangssperre seit 10.05.2021 bestehen!!!)

Kunden können Essen abholen (nur bis vor 0.00h)

An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.

Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.

Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten.

Hotel:

– maximal erlaubte Personenanzahl in Gemeinschaftsbereichen wird auf 75% begrenzt

– nur 10er Gruppen sind erlaubt

– Buffet erlaubt

Ausflüge:

– Maximal 50 Personen (in Zehnergruppen)
– Bootsausflüge: 100% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Zehnergruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien

Strände:

-100% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Zehnergruppen, Personen, die sich in Gruppen von max. 10 Personen gemeinsam am Strand aufhalten und nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, müssen 1,5m Abstand zueinander einhalten, wenn sie keine Maske tragen. D.h. diese Personen müssen auf dem Handtuch / der Liege den Abstand von 1,5m einhalten, wenn sie keine Maske tragen (bitte die allgemeinen Maskenregeln beachten)

Sport am Strand (individuell oder mit zwei Personen) ist ohne körperlichen Kontakt erlaubt.

Pools:

-max. 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Zehnergruppen

Sauna und Spa:

– Saunas: geöffnet (Einzelnutzung oder in Gruppen von Personen aus einem Haushalt)

– Spas: geöffnet max. 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Zehnergruppen

Kinos, Konzertsäle

-bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 55% begrenzt

– Gruppen von max. 6 Personen, zwei Sitzplätze zwischen den Gruppen müssen frei bleiben

Museen, Ausstellungen

Offen, 75% der max. Personenanzahl erlaubt, Zehnergruppen

Fitness-Studio

Bleiben geöffnet, max. 75% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl

Allgemeine Hinweise

Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:

Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten
Der Konsum alkoholischer Getränke offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
Essen und trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.
Wer die Maßnahme im Einzelnen (in spanischer Sprache) nachlesen möchte, kann das unter folgendem Link: BOC-A-2021-057-1476, bzw. Aktualisierung vom 11.06.21

Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht finden Sie unter diesem Link: Maskenpflicht auf Fuerteventura: Wann und wo muss ich die Maske tragen?

Weiter zum nächsten Artikel: Restaurant, Friseur, Shopping, Fitness-Studios – was hat auf Fuerteventura geöffnet?

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