Das sind die Maßnahmen in Stufe 2 (gelb) auf Fuerteventura

Coronaampel gelb Fuerteventura
Das sind die Maßnahmen in Stufe 2 (gelb) auf Fuerteventura 4

Erstellt am 30.09.2021, aktualisiert am 02.12.2021. Ab 06.12.2021 wird die Corona-Ampel auf Fuerteventura auf Stufe 3 (rot) umgeschaltet. Die dann gültigen Maßnahmen findet Ihr hier: Stufe 3 (rot): Das sind die Maßnahmen auf Fuerteventura

Seit dem 15.11.2021 steht die kanarische Corona Ampel auf Fuerteventura auf Stufe 2 (gelb). Mit dem neuen Corona-Gesetz, dass auf den Kanaren am 06.09.2021 veröffentlicht wurde und seither gilt, sind die Maßnahmen in den einzelnen Stufen angepasst worden.

Die kanarische Regierung kommt mindestens ein Mal in der Woche zu einer Regierungssitzung zusammen, bei der es um die Einstufung der einzelnen Inseln bezüglich der Ampelphasen geht. In der Regel findet diese Sitzung immer donnerstags statt.

Die Sitzung, bei der die Einstufung Fuerteventuras in Stufe 2 (gelb) bestätigt wurde, war am 25.11.21. Die nächste Sitzung findet am 02.12.21 statt. Stufe 2 (gelb) auf Fuerteventura gilt bis mindestens einschließlich 02.12.2021. Bei einer Verschlechterung der Indikatoren kann die Gesundheitsbehörde die Ampelstufe jederzeit im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung heraufstufen.

Mit Stufe 2 (gelb) sind verschiedene Restriktionen verbunden, die wir hier im Einzelnen erklären:

Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufen 2 (gelb) auf ein Maximum von 8 Personen festgesetzt.

Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Nächtliche Ausgangssperre

Es gibt derzeit KEINE nächtlichen Ausgangssperren auf den Kanaren.

Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 2 weiterhin geöffnet. In den Außenbereichen dürfen sich nur maximal 75% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 8 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)

Die Innenbereiche dürfen geöffnet bleiben. Hier dürfen sich nur maximal 50% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl aufhalten. Erlaubt sind maximal 8 Personen pro Tisch.
(Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt).

Bei Buffet und Selbstbedienung müssen Maßnahmen getroffen werden, die die Einhaltung der Abstände und der Hygienemaßnahmen garantieren.

Gastronomiebetriebe müssen spätestens um 2.00 Uhr schließen.

Lieferservice: Essen darf von Restaurants nur bis 0.00h ausgeliefert werden.

An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.

Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.

Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten. Im Umkreis von 5m zur Restaurant oder der Bar (auch zur Terrasse) darf ebenfalls nicht geraucht werden.

Tanzen ist nicht erlaubt.

In den Gastronomiebetrieben ist die permanente Nutzung der Maske in Innen- und Außenbereichen obligatorisch, außer im Moment der Essens / und oder Trinkens.

Bars und Diskotheken können ihre Öffnungszeiten um zwei Stunden verlängern, wenn ab 2.00h 3G für Gäste und Angestellte gilt. Spätestens um 4.00h ist Ladenschluss.

Hotel:

– maximal erlaubte Personenanzahl in geschlossen Gemeinschaftsbereichen wird auf 50% begrenzt, Gemeinschaftsbereiche unter freiem Himmel: 75%

– nur 8er Gruppen sind erlaubt

– Buffet oder Selbstbedienung innen und außen erlaubt

-Hotelrestaurants: max 8 Personen an einem Tisch, siehe Gastronomiebetriebe

Ausflüge:

– Maximal 30 Personen (in Achtergruppen)
– Bootsausflüge: maximal 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl im Freien, 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl in geschlossenen Bereichen. Achtergruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien

Strände:

-max. 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Achtergruppen

Ab 22h sind die Strände gesperrt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass sich Menschenansammlungen für Partys bilden.

Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen, sollen mindestens 1,5m Abstand einhalten, wenn die Maske nicht getragen wird.

Individualsport oder Sport zu Zweit (ohne physischen Kontakt) sind erlaubt. Abstand zu anderen Strandbesuchern muss jederzeit gewahrt sein.

Strandliegen: der Abstand zwischen Liegen bzw. Gruppen von Liegen muss immer gewahrt sein. Bei Gruppen von Liegen darf der Abstand der Liegen innerhalb der Gruppe geringer sein, wenn die Personen aus einem Haushalt stammen.

Beispiel 1: Thomas und Sandra leben zusammen in einem Haushalt. Sie mieten zwei Liegen. Diese dürfen direkt nebeneinander stehen. Zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss der Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

Beispiel 2: Thomas und Sandra leben in einem Haushalt und gehen gemeinsam mit Peter und Petra, die ebenfalls in einem (eigenen) gemeinsamen Haushalt leben, an den Strand. Alle vier mieten sich Liegen. Die Liegen von Thomas und Sandra sowie die Liegen von Peter und Petra dürfen jeweils direkt nebeneinander stehen. Der Abstand der Liegen zwischen den Paaren muss 1,5 Meter betragen, wenn keine Maske auf der Liege getragen wird. Der Abstand zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss mindestens 2 Meter betragen.

Liegen, Sonnenschirme und Tische müssen vor dem Aushändigen an die Mieter desinfiziert werden.

Pools:

-max. 75% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Achtergruppen

Pools in geschlossenen Räumen: max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl

Sauna und Spa:

– Saunas: geöffnet, nur Einzelnutzung, bzw. gemeinsame Nutzung von Personen aus einem Haushalt.

– Spas: geöffnet, max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl

Kinos, Konzertsäle

-bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 55% begrenzt

– Gruppen von max. 8 Personen, Abstand zwischen Gruppen muss gewahrt sein.

Museen, Ausstellungen

Offen, 55% der max. Personenanzahl erlaubt, Achtergruppen

Fitness-Studio

Bleiben geöffnet, max. 50% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl, Kurse: max. 8 Personen inklusive Trainer. Im Fitness-Studio muss auch beim Sport Maske getragen werden. Abstand 2m muss gewahrt sein.

Shopping Center

Bleiben offen, max 50% der normalerweise erlaubten Personenanzahl auf den Gemeinschaftsfläche. Nutzung von Ruheplätzen (Bänke etc) ist nicht erlaubt, es sei denn, es ist sicher gestellt, dass nach jedem Nutzer eine Desinfektion stattfinden kann.

Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsbereichen ist auf das Durchgehen oder ggf. das Warten auf den Einlass in Geschäfte beschränkt. Ein weiter gehender Aufenthalt ist nicht erlaubt.

Gottesdienste, Messen

Erlaubt, maximal 50 % der normalerweise erlauben Personenanzahl wenn in geschlossenen Räumen. Unter freiem Himmel: 75%

Öffentlicher Nahverkehr

Maximal 100 % der normalen Kapazität sind erlaubt.

Allgemeine Hinweise

Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:

Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten.
Der Konsum alkoholischer Getränke auf offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
Essen und Trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.

Strände, Parks, Parkplätze und ähnliches sind ab 22h abends geschlossen. Damit will man verhindern, dass an bestimmten Stellen Partys gefeiert werden.

Unter folgenden Links findet sich der Gesetzestext in spanischer Sprache: BOC 2021/ 183, BOC 2021/192, BOC 2021/202


Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht findet man unter diesem Link: Maskenpflicht auf Fuerteventura: Wann und wo muss ich die Maske tragen?

Weiter zum nächsten Artikel: Restaurant, Friseur, Shopping, Fitness-Studios – was hat auf Fuerteventura geöffnet?

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