Stufe 3 (rot): Das sind die Maßnahmen auf Fuerteventura

Corona Massnahmen Fuerteventura Ampel rot Warnstufe 3
Stufe 3 (rot): Das sind die Maßnahmen auf Fuerteventura 4

Erstellt am 02.12.2021 aktualisiert 11.02.2022, Artikel befindet sich in Bearbeitung

Seit 11.02.2022 gelten Lockerungen der Corona-Maßnahmen auf den Kanaren und damit auch auf Fuerteventura. Für einen Überblick lest bitte folgenden Artikel: Kanarische Regierung beschließt Lockerung der Corona-Maßnahmen im Ampelsystem

Seit Montag, den 06.12.2021 steht die kanarische Corona Ampel auf Fuerteventura auf Stufe 3 (rot). Mit dem neuen Corona-Gesetz, dass auf den Kanaren am 06.09.2021 veröffentlicht wurde und den diversen Anpassungen, sind die Maßnahmen in den einzelnen Stufen aktualisiert worden.

Die kanarische Regierung kommt mindestens ein Mal in der Woche zu einer Regierungssitzung zusammen, bei der es um die Einstufung der einzelnen Inseln bezüglich der Ampelphasen geht. In der Regel findet diese Sitzung immer donnerstags statt.

Die letzte Sitzung, bei der die Einstufung Fuerteventuras in Stufe 3 (rot) bestätigt wurde, war am 27.01.2022. Die nächste Sitzung findet am 03.02.22 statt. Stufe 3 (rot) auf Fuerteventura gilt bis mindestens einschließlich 03.02.2022.

Stufe 3 (rot) ist die zweithöchste Corona-Stufe auf den Kanaren.

Bei einer Verschlechterung der Indikatoren kann die Gesundheitsbehörde die Ampelstufe jederzeit im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung heraufstufen.

Mit Stufe 3 (rot) sind verschiedene Restriktionen verbunden, die wir hier im Einzelnen erklären:

Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufe 3 (rot) auf ein Maximum von 6 Personen festgesetzt.

Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Nächtliche Ausgangssperre

Es gibt derzeit KEINE nächtlichen Ausgangssperren auf den Kanaren.

Seit 25.12.2021: Nachweis 3G für den Zugang für bestimmte Aktivitäten

Seit 25.12.2021 müssen für viele Aktivitäten sowie Restaurantbesuche etc alle Gäste / Nutzer, die älter als 12 Jahre und 3 Monate sind, nachweisen dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Nachweise gelten wie folgt:

  • negativer Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest), nicht älter als 48 Stunden. Die Tests müssen von einer autorisierten Stelle durchgeführt worden sein. Ein Selbsttest wird nicht anerkannt.
  • oder Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, bei dem die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss.
  • oder Nachweis über eine Genesung innerhalb der mindestens letzten 11 und maximal 180 Tage.

Der Nachweis erfolgt durch Vorzeigen des entsprechenden offiziellen Zertifikats im Digitalformat oder auf Papier.

Es werden bei der Eingangskontrolle keine persönlichen Daten gespeichert.

Dauer der Maßnahme: zunächst ein Monat ab 25.12.2021, verlängert bis 24.02.2022. Siehe Gericht genehmigt Verlängerung von 3G-Pflicht auf Fuerteventura und allen Inseln in Stufe 3 und 4

In den jeweiligen Abschnitten haben wir eingefügt, wo man 3G nachweisen muss.

Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 3 weiterhin geöffnet. In den Außenbereichen dürfen sich 75% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Erlaubt sind im Außenbereich maximal 6 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)

Die Innenbereiche dürfen geöffnet bleiben. Hier dürfen sich nur maximal 40% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl aufhalten. Erlaubt sind maximal 6 Personen pro Tisch.
(Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt).

Seit 25.12.2021 3G zum Zugang für Gäste nötig!

Bei Buffet und Selbstbedienung müssen Maßnahmen getroffen werden, die die Einhaltung der Abstände und der Hygienemaßnahmen garantieren.

Gastronomiebetriebe müssen spätestens um 1.00 Uhr schließen.

Lieferservice: Essen darf von Restaurants nur bis 0.00h ausgeliefert werden.

An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.

Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.

Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten. Im Umkreis von 5m zur Restaurant oder der Bar (auch zur Terrasse) darf ebenfalls nicht geraucht werden.

Tanzen ist nicht erlaubt.

In den Gastronomiebetrieben ist die permanente Nutzung der Maske in Innen- und Außenbereichen obligatorisch, außer im Moment der Essens / und oder Trinkens.

Nachweispflicht: Die Betreiber sind verpflichtet, Informationen über die Nutzer ihrer Räumlichkeiten festzuhalten (Name, DNI / Ausweisnummer, Telefonnummer und Datum und Uhrzeit des erbrachten Services. Dies Liste müssen die Betreiber einen Monat aufbewahren und auf Verlangen der Gesundheitsbehörde bei dieser Vorlegen. Dieses soll einer besseren Nachverfolgbarkeit dienen.

Nachtleben:

Discotheken, Karaokebars etc.:

Seit 25.12.2021 3G zum Zugang für Gäste nötig!

75% Belegung in Außenbereichen, 40% in Innenräumen
Tische mit max. 6 Personen
Müssen um 01.00h schließen.

Kein Tanzen erlaubt, Kunden müssen sich mit Namen, Ausweisnummer / DNI, Telefon und Zeitraum der Bewirtung registrieren, Wirte sind verpflichtet diese Informationen für einen Monat aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

Hotel:

– maximal erlaubte Personenanzahl in geschlossen Gemeinschaftsbereichen wird auf 33% begrenzt, Gemeinschaftsbereiche unter freiem Himmel: 50%

– nur 6er Gruppen / Tische sind erlaubt

– Buffet oder Selbstbedienung innen und außen erlaubt

Ausflüge:

– Maximal 20 Personen (in Gruppen á max 6 Personen)
– Bootsausflüge: maximal 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl im Freien, 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl in geschlossenen Bereichen. 6er-Gruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien

Seit 25.12.2021 3G zum Zugang für Gäste bei einigen Ausflügen nötig!

Strände:

-50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, 6er-Gruppen

Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen, sollen mindestens 1,5m Abstand einhalten, wenn die Maske nicht getragen wird.

Individualsport oder Sport zu Zweit (ohne physischen Kontakt) sind erlaubt. Abstand zu anderen Strandbesuchern muss jederzeit gewahrt sein.

Strandliegen: der Abstand zwischen Liegen bzw. Gruppen von Liegen muss immer gewahrt sein. Bei Gruppen von Liegen darf der Abstand der Liegen innerhalb der Gruppe geringer sein, wenn die Personen aus einem Haushalt stammen.

Beispiel 1: Thomas und Sandra leben zusammen in einem Haushalt. Sie mieten zwei Liegen. Diese dürfen direkt nebeneinander stehen. Zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss der Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

Beispiel 2: Thomas und Sandra leben in einem Haushalt und gehen gemeinsam mit Peter und Petra, die ebenfalls in einem (eigenen) gemeinsamen Haushalt leben, an den Strand. Alle vier mieten sich Liegen. Die Liegen von Thomas und Sandra sowie die Liegen von Peter und Petra dürfen jeweils direkt nebeneinander stehen. Der Abstand der Liegen zwischen den Paaren muss 1,5 Meter betragen, wenn keine Maske auf der Liege getragen wird. Der Abstand zu den Liegen von anderen Strandbesuchern muss mindestens 2 Meter betragen.

Liegen, Sonnenschirme und Tische müssen vor dem Aushändigen an die Mieter desinfiziert werden.

Duschen, Fußduschen, Umkleideräume und Toiletten dürfen immer nur von einer Person benutzt werden (außer wenn die Person Hilfe benötigt)

Pools:

– 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl, 6er-Gruppen

Pools in geschlossenen Räumen: nur zu therapeutischen Zwecken, max. 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl

Sauna und Spa:

– Saunas: geschlossen

– Spas: Außenbereiche geöffnet, max. 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Innenbereiche geschlossen

Kinos, Konzertsäle

Seit 25.12.2021 3G zum Zugang für Gäste nötig!

– bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 55% begrenzt

– Gruppen von max. 6 Personen, Abstand zwischen Gruppen muss gewahrt sein.

Museen, Ausstellungen

Offen, 55% der max. Personenanzahl erlaubt, 6er-Gruppen

Fitness-Studio

Seit 25.12.2021 3G zum Zugang für Gäste nötig!

Bleiben geöffnet, max. 33% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl in Innenräumen,50% in Außenbereichen. Max. 6 Personen inklusive Trainer. Im Fitness-Studio muss auch beim Sport Maske getragen werden. Abstand 2m muss gewahrt sein.

Shopping Center

Bleiben offen, max. 33% der normalerweise erlaubten Personenanzahl auf den Gemeinschaftsflächen im Inneren, 33% außen. Nutzung von Ruheplätzen (Bänke etc) ist nicht erlaubt, es sei denn, es ist sicher gestellt, dass nach jedem Nutzer eine Desinfektion stattfinden kann.

Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsbereichen ist auf das Durchgehen oder ggf. das Warten auf den Einlass in Geschäfte beschränkt. Ein weiter gehender Aufenthalt ist nicht erlaubt.

Märkte:

Nur unter freiem Himmel: 50% der max. erlaubten Personenanzahl.

Der Bereich, in dem ein Markt stattfindet, muss physisch abgetrennt sein, eine effektive Kontrolle der Personenanzahl muss gewährleistet sein.

Marktstände müssen bestimmt Abstände voneinander einhalten

Essen und Trinken ist nur in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt, in denen die Maßnahmen für Gastronomiebetriebe Anwendung finden (siehe oben)

Gottesdienste, Messen

Erlaubt, maximal 33 % der normalerweise erlauben Personenanzahl wenn in geschlossenen Räumen. Unter freiem Himmel: 50%. Chöre dürfen in Innenräumen nur dann singen, wenn die Masken getragen werden und der Abstand zwischen den Personen von 2 Metern permanent eingehalten werden kann.

Öffentlicher Nahverkehr

100% der normalen Kapazität ist erlaubt (bis 31.01.2021, wenn nicht verlängert wird, geht die Kapazität dann wieder auf 50% zurück).

Allgemeine Hinweise

Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:

Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten.
Der Konsum alkoholischer Getränke auf offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
Essen und Trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.

Strände, Parks, Parkplätze und ähnliches sind ab 22h abends geschlossen. Damit will man verhindern, dass an bestimmten Stellen Partys gefeiert werden.

Unter folgendem Link findet sich der Gesetzestext in spanischer Sprache:BOC 2021/ 183


Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht findet man unter diesem Link: Maskenpflicht auf Fuerteventura: Wann und wo muss ich die Maske tragen?

Weiter zum nächsten Artikel:Restaurant, Friseur, Shopping, Fitness-Studios – was hat auf Fuerteventura geöffnet?

Zurück zur Übersicht:Urlaub auf Fuerteventura in Corona-Zeiten: Alles was man für die Reise wissen muss!

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

ee11c4f7854e4db5baee12cec0d5fdcf
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn