Einzugsbedingungen in Hotel oder Ferienwohnung auf Fuerteventura

Kein Zimmer ohne Test Genesene Frei
Einzugsbedingungen in Hotel oder Ferienwohnung auf Fuerteventura 4

Erstellt am 22.06.2021, geändert am 01.02.2022


UPDATE 15.10.21 Information zum Wegfall der Nachweispflicht beim Einchecken in ein Hotel: Kein Nachweis zum Einchecken in kanarische Hotels mehr nötig

Bitte lest den oben eingefügten Artikel! Seit 15.10.2021 ist die Nachweispflicht beim Einchecken in Hotel oder FeWo temporär ausgesetzt. Bis einschließlich 31.05.2022 gilt die aktuelle Verlängerung!

Wer seit 26.06.2021 in ein Hotel oder eine offizielle Ferienwohnung auf Fuerteventura und den restlichen kanarischen Inseln einchecken will und 12 Jahre oder älter ist, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Nachweis eines negativen Corona-Test, der vor der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf

Es werden folgende Testverfahren akzeptiert:

1. NAAT (PCR, TMA und LAMP) und

2. Antigen-Schnelltests (gemäß Liste der gegenseitig anerkannten Tests der EU)

Das Zertifikat zum Nachweis eines negativen Corona-Test muss mindestens folgenden Informationen beinhalten:

1. Vor- und Nachname des Reisenden

2. Datum der Probenentnahme

3. Art des Testverfahrens

4. Ausstellendes Land

b) Nachweis der vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem durch die EMA zugelassenen oder einem von der WHO im Rahmen von Notfallzulassungen zugelassenen Impfstoffen, verabreicht innerhalb der letzten 8 Monate vor Einreise. Als „gültig“ akzeptiert werden die Zertifikate über eine Impfung, die von den zuständigen Behörden des Herkunftslands ausgestellt worden sind, 14 Tage nach dem Datum der letzten Dosis des vollständigen Impfplans.

Das Zertifikat zum Nachweis der Impfung muss mindestens folgende Information enthalten:

1. Vor- und Nachname des Geimpften

2. Datum der Impfung, unter Angabe des Datums der letzten verabreichten Dosis

3. Typ des verabreichten Impfstoffs

4. Anzahl der verabreichten Dosen/ vollständig erfüllter Impfplans

5. Ausstellendes Land

6. Identifikation der ausstellenden Behörde des Impfzertifikats

c) Nachweis der Impfung mit der ersten Dosis eines durch die EMA akkreditierten Impfstoffs. Diese muss mehr als 15 Tage vor der Einreise und innerhalb der letzten 4 Monate erfolgt sein. Nachweis durch ein offizielles Dokument, in dem die Art und das Datum der Impfung vermerkt ist.

d) Nachweis, dass man eine COVID-19-Infektion in weniger als den letzten 6 Monaten vor dem Einchecken durchgemacht hat. Nachweis durch ein ärztliches Zertifikat oder oder eine öffentliche Bescheinigung, mindestens 11 Tage nach einem ersten, positiven PCR Test ausgestellt. Dieses Zertifikat verliert seine Gültigkeit nach 180 Tagen ab erstem, positiven Testergebnis.

Das Genesenenzertifikat muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  1. Vor- und Zuname des Genesenen
  2. Datum des ersten positiven PCR-Testergebnisses auf SARS-CoV-2
  3. Art der NAAT (PCR)
  4. Ausstellendes Land

Achtung, diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Einreise. Es ist zum Einchecken in ein Hotel also unerheblich, ob man aus einem Risikogebiet einreist oder nicht.

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Fuerteventura gereist sind und daher ein Zertifikat über einen negativen Coronatest mit sich führen, können diesen Test auch zum Einchecken in das Hotel nutzen.

Wer den Text im spanischen Original nachlesen möchte, kann das unter folgendem Link tun: BOC Nº 129. Jueves 24 de junio de 2021 – 3163

Ausnahmen

Folgende Personen müssen keine der oben genannten Bedingungen erfüllen:

a) Personen, die nachweisen können, auf den Kanaren resident zu sein und die außerdem eidesstattlich versichern, die Inseln in den letzten 15 Tagen vor der Ankunft im Hotel/ Fewo nicht verlassen zu haben und in dieser Zeit auch keine Symptome von COVID-19 gehabt zu haben

b) Auf den Kanaren Nicht-Residente Personen, die durch Ihre Reisedokumente nachweisen können, bereits 15 Tage vor dem Einchecken auf den Kanaren gewesen zu sein und die außerdem eidesstattlich erklären, keine Symptome von COVID-19 gehabt zu haben

c) Personen, die unabhängig von ihrem Wohnort durch Reisedokumente nachweisen können, dass sie die Kanaren nur für einen Zeitraum von unter 72 Stunden verlassen haben, die zuvor aber mindestens 15 Tage durchgehend auf den Kanaren waren und die außerdem eidesstattlich erklären, in dieser Zeit keine Symptome von COVID-19 gehabt zu haben.

Warum muss ich im Hotel Test, Impfung oder den Status als Genesener nachweisen, auch wenn ich nicht aus einem Risikogebiet nach Fuerteventura einreise?

Die Einreisebedingungen sind Sache der spanischen Zentralregierung. Die Kanaren hatten lange vor dem in Kraft treten der Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten eine solche Testpflicht gefordert und waren in Madrid zunächst abgeblitzt. Daher kam es zur (kanarischen) Testpflicht beim Einzug in einen Hotel- oder Ferienwohnungsbetrieb. Später kamen dann die oben genannten Regeln für Geimpfte und Genesene dazu.

In der Praxis wird heute beim Einchecken einfach der Test vorgelegt, der bereits für die Einreise genutzt wurde (oder das Impfzertifikat, oder der Genesenennachweis).

Hotels können eigene Regeln festlegen

Die oben beschriebenen Vorschriften spiegeln die aktuelle Gesetzeslage auf den Kanaren wieder. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Mindestvorgaben.

Als Inhaber des Hausrechts kann ein Hotel natürlich auch eigene, strengere Regeln aufstellen. Daher ist es ratsam, im Zweifel direkt mit dem gebuchten Hotel Kontakt aufzunehmen.

Radar Covid – muss ich die spanische Corona-Warnapp auf mein Handy laden?

Hier scheiden sich die Geister. Das deutsche Auswärtige Amt hatte in seinen Reisehinweisen angegeben, dass man die App herunterladen muss.

Nach unserer Rechtsauffassung kann es sich jedoch nur um eine Soll-Vorschrift handeln. Denn niemand kann in der Praxis kontrollieren, ob die App installiert ist oder nicht. Für die Kontrolle des Inhalts eines Smartphones wäre auch in Spanien eine richterliche Anordnung erforderlich.

Das Gesetz sieht auch keine Sanktionen für das Nichtinstallieren der Radar Covid App vor. Eine Vorschrift ohne Sanktion ist nach spanischem Recht nicht bindend.

Außerdem gibt es in Spanien keine Verpflichtung, ein Mobiltelefon zu besitzen oder dieses in den Urlaub mitzunehmen.

Daher gilt: wer möchte, kann die App installieren. Wer es nicht möchte, kann es bleiben lassen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Die Betreiber von Hotels oder Ferienwohnungen sind jedoch verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, dass es diese App gibt.

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