Einreisebestimmungen für Spanien (neu ab 07.06.2021)

Erstellt am 05.06.2021, aktualisiert am 04.06.22

NEU: KEIN 3G mehr zu Einreise aus europäischen Ländern. Infos findet Ihr hier: Ab 02. Juni 2022 kein Covid-Nachweis für die Einreise nach Fuerteventura mehr erforderlich

Seit dem 07.06.2021 gelten in Spanien neue Einreisebestimmungen. Diese wurden vom spanischen Gesundheitsministerium am 05.06.2021 im spanischen Gesetzblatt (BOE) veröffentlicht. Natürlich gelten diese Einreisebestimmungen auch für Fuerteventura und alle anderen kanarischen Inseln.

Die Änderungen bei den Einreisebestimmungen betreffen den QR-Code (SpTH/ Spain Travel Health), die Testpflicht sowie neue Regelungen für Geimpfte und Genesene.

Seit dem 06.04.2022 gelten neue Änderungen bezüglich des digitalen EU-Covid-Zertifikats.

Alles was bei der Einreise nach Fuerteventura vorliegen muss:

Wir betrachten hier den Standardfall, Einreise eines Europäers aus Europa nach Fuerteventura:

  • gültiger Pass oder Personalausweis des Einreisenden
  • Digitales EU-COVID- Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat
    ODER QR- Code via Spain Travel Health

Alle Einzelheiten zur Überprüfung, ob das digitale EU-Zertifikat gültig ist, das Erstellen des QR-Code sowie den Einzelheiten zum Test auf eine aktive Infektion mit Covid-19, den Nachweis der Impfung oder Genesung geben wir im Folgenden.

Gesundheitskontrolle bei Einreise

Alle Passagiere, die in Spanien einreisen, müssen sich an der ersten Einreisestelle bei Ankunft einer Gesundheitskontrolle unterziehen.

Diese Gesundheitskontrolle umfasst mindestens:

  • Messung der Körpertemperatur
  • Kontrolle der Einreisedokumente
  • Visuelle Kontrolle des Zustands des Passagiers

Kontrolle der Körpertemperatur

Die Körpertemperatur wird berührungslos mit einem Scannerthermometer oder mit einer Wärmebildkamera gemessen. Als Limit gelten 37,5 Grad.

Sollte bei der Temperaturmessung oder der visuellen Kontrolle Verdacht auf eine Corona-Infektion oder eine andere ansteckende Krankheit bestehen, wird eine medizinische Bewertung durchgeführt, bei der epidemiologische und klinische Aspekte des Reisenden betrachtet werden. Es kann z.B. die Durchführung eines Tests angeordnet werden.

Einreise nach Spanien mit Antigen-Schnelltest

Alle Passagiere ab 12 Jahren (aktualisiert am 09.06.2021 BOE ), die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen Corona-Test vorlegen (Regeln für Geimpfte und Genese siehe weiter unten).

Anerkannt werden außer PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests (gemäß Liste der gegenseitig anerkannten Tests der EU).

Zwischen der Probenentnahme und der Einreise in Spanien dürfen bei Antigenschnelltests höchstens 24 Stunden, bei PCR-Tests 72 Stunden liegen.

Das Testzertifikat muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Name des Reisenden
  • Datum der Probenentnahme
  • Typ des realisierten Tests
  • Land der Ausstellung

Das Testzertifikat muss auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt sein.

Liegt dieses Testzertifikat als digitales EU-Covid-Zertifikat vor, muss man nur dieses bei der Einreise vorweisen.

Auf folgender Seite erklären wir, wie man die Gültigkeit seines digitalen EU-COVID-Zertifikats prüfen kann: EU- Zertifikat oder QR Code: Was muss man zur Einreise nach Fuerteventura – vorlegen?

[Anmerkung der Redaktion: Die Vorschriften zur Berechnung der Frist sind widersprüchlich formuliert. Um einen Zeitraum von 48 Stunden zwischen Ausstellung des Zertifikats und Einreise berechnen zu können, müsste auch die Uhrzeit der Probenentnahme als Pflichtangabe auf dem Testzertifikat stehen. Es wird aber nur das Datum der Probenentnahme verlangt.

Außerdem erscheint es wenig sinnvoll, auf die Zeit zwischen Ausstellung des Zertifikats und Einreise abzuzielen. Sinnvoller wäre es wohl, die Zeit zwischen Probenentnahme und Einreise zugrunde zu legen, so wie es bisher auch bei den PCR-Tests gefordert war. Es ist gut möglich, dass das Gesundheitsministerium an dieser Stelle noch nachbessern muss.]

Einreise nach Spanien nach vollständiger Corona-Impfung

Passagiere mit einem gültigen Nachweis über die vollständige Corona-Impfung brauchen zur Einreise nach Spanien keinen Test vorzuweisen.

Als „gültig“ akzeptiert werden die Zertifikate über eine Impfung, die von den zuständigen Behörden des Herkunftslands ausgestellt worden sind, nach 14 Tagen nach dem Datum der letzten Dosis des vollständigen Impfschemas.

Anerkannt werden die Impfstoffe, die von der EMA zugelassen oder von der WHO im Rahmen von Notfallzulassungen verwendet wurden.

Das Zertifikat über die Impfung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Name des Reisenden
  • Datum der Impfung, unter Angabe des Datums der letzten verabreichten Dosis
  • Typ des verabreichten Impfstoffs
  • Anzahl der verabreichten Dosen/ vollständig erfüllter Impfplans
  • Ausstellendes Land
  • Identifikation der ausstellenden Behörde des Impfzertifikats

Das Impfzertifikat muss auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt sein.

Die vollständige Impfung ohne Booster verfällt bei Personen ab 18 Jahren 270 Tagen nach Erhalt des ersten vollständigen Impfschemas.
Zertifikate für die Booster-Impfung gelten ab dem ersten Tag des Erhalts der Booster-Impfung als vollständige Impfung.
Bei Kindern unter 18 Jahren verfällt die vollständige Impfung nicht nach 270 Tagen, da diese in Spanien nach dieser Zeit aktuell nicht geboostert werden.

Liegt das Impfzertifikat als digitales EU-Covid-Zertifikat vor, muss man nur dieses bei der Einreise vorweisen.

Auf folgender Seite erklären wir, wie man die Gültigkeit seines digitalen EU-COVID-Zertifikats prüfen kann: EU- Zertifikat oder QR Code: Was muss man zur Einreise nach Fuerteventura – vorlegen?

Einreise nach Spanien als Genesener nach überstandener Covid-19-Infektion

Reisende mit einem anerkannten Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion können ohne Corona-Test auch aus einem Risikogebiet nach Spanien einreisen.

Als gültig anerkannt werden Genesenen-Zertifikate, die von der zuständigen Behörde oder durch einen medizinischen Dienst frühestens 11 Tage nach der Durchführung des ersten positiven PRC-Tests ausgestellt wurden.

Die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats endet 180 Tage nach der Probenentnahme.

Das „Gesundungszertifikat“ muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Name des Reisenden
  • Datum der Probenentnahme für den ersten positiven SARS-CoV-2 Test
  • Typ des verwendeten PCR-Tests
  • Ausstellendes Land

Das Zertifikat über eine überstandene Covid-Infektion muss auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch ausgestellt sein.

Liegt dieses Genesenenzertifikat als digitales EU-Covid-Zertifikat vor, muss man nur dieses bei der Einreise vorweisen.

Auf folgender Seite erklären wir, wie man die Gültigkeit seines digitalen EU-COVID-Zertifikats prüfen kann: EU- Zertifikat oder QR Code: Was muss man zur Einreise nach Fuerteventura – vorlegen?

QR-Code über SpTH nur für Passagiere über 12 Jahren OHNE EU-COVID-Zertifikat

Passagiere ab 12 Jahren, die NICHT über ein digitales EU-COVID-Zertifikat verfügen, müssen bei Einreise nach Spanien einen QR-Code vorlegen, der über die Webseite spth.gob.es oder die entsprechende Smartphone-App beantragt wird.

Dies gilt auch für Passagiere, für die Spanien nur Transitland ist und die anschließend in ein anderes Land weiterreisen.

Das SPTH Fast Control gilt für Passagiere, die aus Ländern kommen, die nicht auf der Liste der Risikogebiete (aus spanischer Sicht) stehen. Außerdem soll das SPTH Fast Control später die Einreise von Personen beschleunigen, die bereits über ein EU-Covid-Zertifikat verfügen.

Die Fluggesellschaften dürfen Passagiere nur nach Spanien befördern, die ein EU-COVID-Zertifikat oder einen QR-Code vorweisen können.

Beide Varianten (Webseite und App) können in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Es sind keine Spanischkenntnisse erforderlich!

Zur Erstellung des QR-Codes muss man folgende Dokumente zur Hand haben:

  • Personalausweis- oder Passnummer des Reisenden
  • Informationen zum Flug (Datum und Flugnummer, Abflugzeit etc.)
  • Informationen zum Aufenthaltsort in Spanien
  • eigene E-Mailadresse
  • negativer Corona-Test, Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesenenzertifikat

Achtung, man solle das Ausweisdokument zum Ausfüllen nutzen, mit dem man auch reisen wird. Anders als in Spanien haben in Deutschland Pass und Ausweise NICHT die gleiche Nummer. Wer also die Passnummer einträgt und hinterher mit dem Perso reist, dem könnten unnötige Nachfragen bei einer möglichen Kontrolle blühen…

Wann kann ich das Formular ausfüllen?

Sie können mit dem Erstellen des Formulars loslegen, wann immer Sie wollen. Allerdings kann das Formular für den Erhalt des QR-Codes erst 48 Stunden VOR ANKUNFT in Spanien „unterzeichnet“ und an die Gesundheitsbehörde übersendet werden. Der Grund dafür ist, dass die Gesundheitsfragen erst 48h vor Reisebeginn beantwortet werden können. Dann erhält man per Mail oder in der App den QR-Code. In der Regel geht das sehr schnell, also direkt nach Übersendung des Formulars.

Tipps und Tricks zum QR-Code unter folgendem Link: QR-Code zur Einreise nach Spanien – Fragen und Antworten

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