Kein Nachweis zum Einchecken in kanarische Hotels mehr nötig

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Auf der Regierungssitzung vom 14.10.2021 hat die kanarische Regierung beschlossen, die Pflicht zum Nachweis von 3G beim Einzug in ein kanarisches Hotel oder eine Ferienwohnung temporär und zunächst bis einschließlich 31.01.2022 auszusetzen.

UPDATE 01.02.2022: Die kanarische Regierung hat die Aussetzung der Pflicht zum 3G-Nachweis bis einschließlich 31.05.2022 verlängert. Bis mindestens zu diesem Datum muss kein Nachweis zum Einchecken in ein Hotel oder eine Ferienwohnung erbracht werden. (BOC-A-2022-020-301)

Keine Verpflichtung für Test, Impf- oder Genesenennachweis bei Einzug in ein Hotel oder eine Ferienwohnung auf Fuerteventura und den anderen Kanaren

Mit der Veröffentlichung des entsprechenden Dekrets im heutigen Amtsblatt (BOC 213, 15.10.2021) ist die Aussetzung der 3G Regel zum Einchecken in ein Hotel oder eine Ferienwohnung auf den Kanaren bereits rechtsgültig. Verlängerung bis 31.05.2022, siehe oben

Kanarische Nachweispflicht bestand seit 14.11.2020

Die kanarische Regierung hatte Ende Oktober 2020 in einem Dekret geregelt, dass alle Personen, die auf den kanarischen Inseln in ein Hotel einchecken möchten, einen negativen Corona-Test vorweisen mussten.
Mit einigen Anpassungen hatte die Verpflichtung noch bis gestern (14.10.2021) Bestand.

Zum Einchecken mussten Personen über 12 Jahren eines der drei G (getestet, geimpft oder genesen) nachweisen.

Mit diesem Gesetz nutzte die kanarische Regierung ihre einzige rechtliche Möglichkeit, zumindest von denjenigen Reisenden, die in einer offiziellen touristischen Unterkunft unterkommen, einen negativen Corona-Test / Nachweis auf Impfung oder Genesung zu verlangen.

Für Reisende, die z.B. privat bei Freunden oder Verwandten oder in der eigenen Ferienwohnung unterkamen, gab es jedoch keine Rechtsgrundlage, auf der die kanarische Regierung eine Testpflicht hätte begründen können.

Testpflicht in Hotels obsolet durch Einführung von 3G bei Einreise nach Spanien durch die spanische Regierung

Die Kanaren hatten seinerzeit dringend auf eine Regelung bei der Einreise nach Spanien durch den spanischen Staat gedrängt. Dieser ließ aber nicht mit sich reden und hatte erst viel später, nämlich zuletzt zum 07.06.2021 eine allgemeine Einreiseverordnung verabschiedet.

Nach dieser müssen Personen ab 12 Jahren, die nach Spanien einreisen eines der 3G nachweisen, wenn Ihr Herkunftsland- beziehungsweise das Land, aus dem sie nach Spanien einreisen, Risikogebiet aus spanischer Sicht ist.

Seit 07.06.2021 ergab sich also die absurde Situation, dass Personen, die aus einem Risikogebiet aus spanischer Sicht nach Fuerteventura eingereist sind, sowohl zur Einreise eines der 3G nachweisen mussten, als auch nochmals beim Einchecken im Hotel oder der Ferienwohnung. In der Praxis wurde der gleiche Nachweis für den Erhalt des QR-Codes zur Einreise sowie für das Einchecken ins Hotel genutzt.

Diese Situation ist durch die Aussetzung des oben genannten kanarischen Dekrets bereinigt worden. Bestehen bleibt aber die weiterhin gültige Einreiseverordnung vom 07.06.2021. Welche Verpflichtungen sich für Personen, die nach Spanien und damit auch auf die Kanaren und nach Fuerteventura einreisen wollen ergeben, haben wir für Euch unter folgendem Link zusammengefasst. Einreisebestimmungen für Spanien (neu ab 07.06.2021)

Was ändert sich für Personen, die aus Deutschland nach Fuerteventura einreisen ?

Tatsächlich nicht viel. Die Einreisebestimmungen nach Spanien bleiben gleich. Personen ab 12 Jahren müssen zur Einreise einen Nachweis über Test, vollständig Impfung oder die Genesung erbringen. Diese Verpflichtung ergibt sich daraus, dass Deutschland nach wie vor Risikogebiet aus spanischer Sicht ist.

Diesen Nachweis kann man im Rahmen des Ausfüllens des Gesundheitsformulars zum Erhalt des QR-Codes zur Einreise nach Spanien hochladen.

Lediglich die Verpflichtung zum Nachweis eines der drei G beim Einchecken in ein Hotel oder eine Ferienwohnung fällt nun weg.

Überhaupt kein Nachweis mehr für Personen, die aus anderen Regionen Spaniens auf die Kanaren reisen

Mit dem Wegfall der Nachweispflicht bei Einreise vom spanischen Festland zum 01.10.2021 und dem aktuellen Wegfall der Nachweispflicht in den kanarischen Hotels können jetzt wieder Personen aus Spanien ganz ohne Nachweis sowohl auf die Kanaren einreisen, als auch in ein Hotel einchecken. Die kanarische Regierung sieht darin aber offensichtlich keine Gefahr.

Sonderseite Urlaub

Auf unserer Sonderseite zum Thema Urlaub auf Fuerteventura findet Ihr eine Seite, auf der Ihr prüfen könnt, ob Eurer Land ebenfalls noch als Risikogebiet gilt. Dort sind außerdem die Kriterien erklärt, die die spanische Regierung der Festlegung der Risikogebiete zugrunde legt. Liste der Risikogebiete aus spanischer Sicht

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