Richter stellt Strafverfahren gegen Claudina Morales ein

Der Richter José Guzmán Herrero der zweiten Amtsgerichtskammer von Puerto del Rosario hat die Strafklage gegen die Präsidentin der Coalición Canaria (CC) und ehemalige Bürgermeisterin von La Oliva, Claudina Morales, eingestellt. Der Richter kam zu dem Schluss, dass die angezeigten Tatbestände nicht bewiesen seien.

Claudina Morales war von dem Bauunternehmen Nombredo S.L. wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs angezeigt worden. Laut Anklage soll sie die Erteilung der Bauabnahme von 748 Wohneinheiten in der Urbanisation „Origo Mare“ in Majanicho im Norden Fuerteventuras willkürlich verweigert haben. Dem Bauträger sei durch den verzögerten Verkauf ein Schaden von ca. 82 Mio. Euro entstanden.

Nombredo S.L. hat angekündigt, das Urteil nicht anzunehmen und in die nächste Instanz zu gehen.

Morales hatte in ihrer Vernehmung vor Gericht erklärt, dass die die Bauabnahme nicht erteilen konnte, da mehrere Gutachten der Gemeindearchitekten dagegen sprachen. Die Gemeinde habe die Urbanisation nicht übernommen, da die Wasser- und Stromversorgung sowie das Abwassersystem zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht betriebsbereit gewesen sei. Die Genehmigungen für die Inbetriebnahme für die Kläranlagen und die Meerwasserentsalzungsanlagen hätten ebenfalls nicht vorgelegen. Außerdem sollen bei der Beantragung der Bauabnahme wichtige Unterlagen gefehlt haben.

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