Kanarische Regierung beschließt Notfallhilfe für Unwetteropfer

Während Fuerteventura von den Unwettern der Vorweihnachtszeit weitgehend unberührt blieb, richteten die Regenfälle und Stürme des 22. und 23. Dezember 2009 auf den weiter westlich gelegenen Inseln immense Schäden an. Auf La Palma, Teneriffa und Gran Canaria verloren Familien ihre Häuser; Geschäfte, landwirtschaftliche Betriebe und Fahrzeuge gingen buchstäblich den Bach runter.

Um die größte Not der betroffenen Familien zu lindern, hat die Kanarische Regierung in einer außerordentlichen Sitzung am 29.12.2009 ein Notfallhilfe-Programm beschlossen, das den Familien, die ihre Wohnung oder ihre wirtschaftliche Existenz verloren haben und gegen Regen nicht ausreichend versichert waren, schnelle finanzielle Unterstützung zukommen lassen soll.

Das Notfalldekret sieht eine finanzielle Zuwendung von bis zu 8.500€ für Personen vor, deren Wohnung zerstört und die ihren Hausrat bis hin zur Kleidung verloren haben, damit diese das Lebensnotwendigste anschaffen können.

Bei Zerstörung der Wohnung, in der die Geschädigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zahlt die Regierung bis zu 50% der Kosten für den Wiederaufbau, wenn diese nicht durch eine Versicherung gegen Regenschäden gedeckt sind. Bei vollständiger Zerstörung von Wohnungen, die nicht dem dauernden Aufenthalt des Geschädigten dienen, ist die Entschädigung auf maximal 12.000€ begrenzt. Ist eine Wohnung nicht vollständig zerstört, sondern beschädigt, liegt die Grenze bei 8.600€.

Eigentümer, deren Wohnungen unbewohnbar geworden sind, erhalten eine Zahlung von monatlich 600€ über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, damit sie für ihre Familie eine Wohnung anmieten können.

Wohnungsmieter können für die Dauer von 24 Monaten mit einem Zuschuss rechnen, der die Differenz des Mietpreises der zerstörten Wohnung und einer neuen, eventuell teureren Wohnung abfedern soll.

Eigentümer von zerstörten Fahrzeugen können mit bis zu 6.000 Euro rechnen.

Landwirte, deren Betriebe von Regen zerstört wurden oder die Ernteausfälle erleiden werden können ebenso auf finanzielle Unterstützung hoffen, wie Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, die Schäden an Fahrzeugen, Bauwerken oder Maschinen erlitten haben.

Für Schäden an kommunalen oder regionalen Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Straßen, Brücken oder öffentlichen Gebäuden werden ebenfalls von der Kanarischen Regierung finanzielle Hilfen bereitgestellt, um einen Teil der Kosten für die Wiederherstellung zu tragen.

Über alle Anträge auf Grundlage dieses Notafalldekrets soll im Eilverfahren entschieden werden, das die Bearbeitungszeiten auf die Hälfte des Üblichen reduzieren soll.

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