Spanien ändert Verfahren zur Verlängerung des Führerscheins

Anders als in Deutschland haben Führerscheine in Spanien nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Bis zum 65. Lebensjahr müssen die Führerscheinklassen für „private“ Nutzung, also die Klassen A und B, alle 10 Jahre erneuert werden.

Nach dem 65. Lebensjahr haben die Führerscheine eine Gültigkeit von jeweils 5 Jahren. Bei den Führerscheinklassen für den „professionellen“ Einsatz, also z.B. C1, C, D oder BTP sind die Fristen kürzer. Diese Scheine müssen bis zum 65. Lebensjahr alle 5 Jahre, danach alle 3 Jahre erneuert werden.

Voraussetzung für die Erneuerung des Führerscheins ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die die körperliche und geistige Fahrtüchtigkeit bestätigen soll.

Seit dem 03.05.2010 braucht man nicht mehr bei der Verkehrsbehörde (DGT) vorstellig werden, um die Verlängerung des Führerscheins zu beantragen. Die Beantragung kann nun direkt von dem akkreditierten medizinischen Zentrum aus erledigt werden, das auch die körperliche Untersuchung durchführt. Damit sparen die Inhaber spanischer Führerscheine insgesamt rund 3,6 Mio. Stunden, da die Fahr- und Wartezeiten zur Verkehrsbehörde entfallen.

Das medizinische Zentrum stellt dem Führerscheininhaber nach bestandener Untersuchung eine Bescheinigung aus, die 90 Tage Gültigkeit hat. In der Zwischenzeit verschickt die Verkehrsbehörde den neuen Führerschein per Post.

Es kann allerdings sein, dass noch nicht alle Zentren für die medizinische Untersuchung sofort in der Lage sind, das neue Verfahren anzubieten, da der Gesetzgeber ihnen eine Übergangsfrist von 6 Monaten für die Umstellung der Informationssysteme für die elektronische Datenübermittlung eingeräumt hat.

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