„Caso Tebeto“: Kanarische Regierung muss nicht zahlen

Ein möglicherweise wertloser Berg namens „Montaña Tebeto“ im Norden Fuerteventuras hätte sich für dessen Eigentümer beinahe zu einer Goldmine verwandelt und wäre zu einer schier unerschöpflichen Geldquelle geworden, ohne dass je ein einziger Stein bewegt worden wäre

Viel Papier dagegen mussten die Gerichte bewegen, nachdem Rafael Bittini im Jahr 1982 eine Explorationsgenehmigung für sein Unternehmen „Canteras Cabo Verde“ beantragt und erhalten hatte. Das ganze gipfelte im Jahr 2008 in einem Urteil, in dem der oberste Kanarische Gerichtshof (TSJC) die Kanarische Regierung zur Zahlung von rund 103 Mio. Euro Schadenersatz und Zinsen an Bittini verdonnerte. Die Kanarische Regierung hatte nun als letzte Hoffnung nur noch die Möglichkeit, das Urteil von der höchsten spanischen Gerichtsinstanz, dem „tribunal supremo“ in Madrid kippen zu lassen. Das Urteil des TSJC war allerdings vorläufig vollstreckbar, und Bittini musste nur noch eine Bankbürgschaft über den zu vollstreckenden Betrag vorlegen, um den Geldregen in Empfang zu nehmen. Zunächst schien er daran zu scheitern, denn weder die kanarischen noch irgendeine spanische Bank waren bereit, ihm eine Bürgschaft zu stellen. Schließlich war es die englische Lloyds, die Bittini half, die letzte Hürde zu nehmen und somit ein kaum zu reparierendes Loch in den kanarischen Haushalt zu reißen.

Die Erlösung für die Kanarische Regierung kam nun tatsächlich vom „tribunal supremo“, das das Urteil des TSJC aufhob. Das oberste Gericht kam zu dem Schluss, dass das Minengesetz aus dem Jahr 1973 und dessen Ausführungsvorschriften aus dem Jahr 1978 nicht so zu interpretieren sei, dass dem Inhaber einer Genehmigung zur Exploration automatisch ein Abbaurecht zustehe.

Bittini wollte angeblich an der Montaña Tebeto Trachyt abbauen, ein Vulkangestein, das z.B. zu dekorativen Zwecken, z.B. als Wandverkleidung verwendet wird. Seit 1982 hatte „Canteras Cabo Verde“ eine Genehmigung, um die Abbaumöglichkeiten zu untersuchen. 1993 wurde die Abbaugenehmigung für durch den Industrieminister für abgelaufen erklärt und der Antrag auf eine Abbaugenehmigung wurde abgelehnt.

In 2004 musste das Industrieministerium der Kanarischen Regierung nach einer Serie von Fehlern und einem verlorenen Rechtsstreit die Abbaugenehmigung dann doch erteilen. Inzwischen verbot jedoch der Flächennutzungsplan von Fuerteventura (PIOF) jegliche Abbauarbeiten in einem Umkreis von 3km um die „Montaña Tindaya“, also auch an der „Montaña Tebeto, wodurch dem Abbau nun wieder eine gesetzliche Regelung entgegenstand, was Bittini die Türen für einen erneuten Rechtsstreit öffnete, der das oben geschilderte Ende nahm.

Pikanterweise führte ein Wertgutachten eines Ingenieurs namens Luis Soria zu der unvorstellbar hohen Schadenersatzsumme, die Bittini zunächst zugesprochen wurde. Luis Soria ist der Bruder von Jose Manuel Soria, dem Vizepräsidenten der Kanarischen Regierung. Andere Gutachter sollen zu dem Schluss gekommen sein, dass Tebeto nicht einen Pfifferling wert sei, da die Qualität der Steine und der Aufwand, der zu ihrem Abbau erforderlich ist, kaum Aussichten auf Gewinn zuließen.

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