Ein deutscher Staatsbürger wurde Anfang Juni zu einer Gefängnisstrafe von 9 Jahren für versuchten Mord verurteilt. Der Mann hatte am 12. November 2008 in einer Bar an der Costa Calma versucht, einen Landmann umzubringen.
Das Gericht sah dabei als erwiesen an, dass der Angeklagte in Tötungsabsicht bewaffnet in die Bar gekommen war, da er wusste, dass sein Opfer sich dort aufhielt. Zwischen dem Angeklagten und dem Opfer hatte es sieben Jahre zuvor (2001) einen Vorfall gegeben, bei dem das spätere Opfer den Täter verletzt haben soll. Es ging bei der Angelegenheit um eine Frau.
Nach Zeugenaussagen stürmte der Mann 2008 mit einem großen Messer bewaffnet in die Bar und attackierte das Opfer ohne vorherige Diskussionen oder eine Vorankündigung, während das Opfer auf einem Barhocker an der Bar saß. Der Täter hielt dem Opfer zunächst das Messer in Rambo-Manier an den Hals und später an den Kopf.
„Innerhalb von Sekunden“ habe der Angeklagte das Opfer mit einer Hand am Kopf umklammert und ihm einen Schnitt am Hals zugefügt. Als das Opfer aufsprang, versetzte der Täter dem Mann einen Schlag gegen den Kopf.
Das Gericht verstand die Tat nicht als Körperverletzung, wie die Verteidigung versuchte den Vorfall darzustellen, sondern als Mordversuch, da die Tat eine „überraschende Attacke“ war.
„Niemand sitzt an der Bar, trink etwas und erwartet, dass eine Person, die man seit 7 Jahren nicht gesehen hat, einen in Rambo-Manier angreift“, so das Gericht.
So war die Attacke „unerwartet“ und daher heimtückisch. In seiner Urteilsbegründung wies das Gericht außerdem darauf hin, dass der Angreifer nicht die geringste Verletzung davongetragen hatte.
Der Verurteilte muss das Opfer mit 910€ für die Zeit entschädigen, die die Heilung der Verletzungen dauerte und mit weiteren 3.625€ für die Folgeerscheinungen.
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War zwar nicht dabei, empfinde das Urteil
aber als richtig !!!