Staatsanwalt fordert 3 Jahre Gefängnis wegen Lärmbelästigung

Im kommenden Jahr wird gegen den ehemaligen Betreiber einer Karaoke-Bar in Puerto del Rosario wegen eines Umweltdelikts vor dem Strafgericht verhandelt. Im wird vorgeworfen, in den Jahren 2003 und 2004 unberechtigt Lärm emittiert zu haben, was von den Nachbarn in diversen Fällen angezeigt worden war. Der Staatsanwalt fordert eine Strafe von 8.500€ und 3 Jahre Gefängnis, da die Lärmemissionen das „Risiko einer schweren gesundheitlichen Schädigung von Personen“ mit sich brachten.

Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage von 14 Personen aus, die regelmäßig einer so starken Lärmbelästigung ausgesetzt waren, dass dadurch psychische und physische Schäden verursacht worden sein können.

Dem Betreiber der Bar war die Eröffnungslizenz versagt worden, was ihn aber nicht davon abhielt, sein Lokal trotzdem zu betreiben und darüber hinaus die gesetzlich vorgeschriebenen Schließungszeiten zu ignorieren.

Wer glaubt, dass der Ruhestörer dank nachsichtiger Gerichte nichts zu befürchten hätte, könnte deutlich daneben liegen. In einem vergleichbaren Fall hatte ein Gericht den Betreiber des Nachtlokals „Le Club“ in Las Palmas de Gran Canaria zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt.

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