Nachfahre von Gustav Winter wegen Betrugs angeklagt

Presseberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft gegen Juan Miguel Winter Althaus Anklage wegen fortgesetzten Betruges erhoben. Juan Miguel Winter Althaus ist ein direkter Nachfahre des Ingenieurs Gustav Winter, um dessen Leben und Wirken auf Fuerteventura in der Nazizeit sich zahlreiche Legenden gebildet haben, und der der Erbauer der berühmt-berüchtigten „Villa Winter“ am Strand von Cofete ist.

Juan Miguel Winter Althaus, von Beruf Rechtsanwalt, und seine Ehefrau sollen nach Auffassung der Staatsanwältin sieben Immobilienkäufer betrogen haben.

Im Februar 2005 sollen die beiden Beschuldigten auf Gran Canaria ein Wohngebäude gekauft haben, um es zu renovieren und weiterzuverkaufen. Zum Zweck der Renovierung sollen sie ein Hypothekendarlehen über 2,685 Mio. Euro aufgenommen haben. Die Staatsanwältin vermutet, dass die Beschuldigten den größten Teil dieses Geldes ihrem eigenen Vermögen zugeführt haben, anstatt es in die Renovierung zu investieren. Dasselbe soll mit den Anzahlungen von 7 Wohnungskäufern, insgesamt rund 1 Mio. Euro, geschehen sein.

Vor dem Verkauf mussten die Beschuldigten die Immobilie sanieren. Dazu beantragten sie die erforderliche Baugenehmigung und beauftragten einen Architekten mit der Bauleitung. In einem ersten Schritt beantragten sie eine Finanzierung von gut 1,6 Mio. Euro, die später auf 2,685 Mio. Euro erweitert wurde, Laut Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen sie jedoch nur 410.150€ für die Renovierung ausgegeben haben, womit die Bauausführung lediglich 38% des geplanten Projektes erreichte.

Außerdem sollen die Beschuldigten gesetzliche Vorschriften zur Durchführung eines Immobilienprojekts missachtet haben. So sollen die Anzahlungen der Käufer nicht durch Bürgschaften oder eine Versicherung abgesichert worden sein und die Gelder sollen nicht auf separate Konten geflossen sein. Stattdessen sollen die Anzahlungen auf Konten eingegangen sein, von denen die Beschuldigten ihre persönlichen Ausgaben bestritten haben sollen, die nichts mit der Renovierung der Immobilie zu tun hatten.

Die Staatanwältin geht davon aus, dass die Beschuldigten das Geld für sich selbst verwendet haben, weshalb sie mit den Käufern verschiedene Termine für die Fertigstellung der Arbeiten vereinbart haben sollen, weil es ihnen nicht möglich war, die Arbeiten fertig zu stellen, weil die Gelder anderweitig verwendet worden sein sollen.

Die Bauarbeiten ruhten im Juli 2006, doch Winter soll den Verkauf weitergeführt haben, wodurch er weitere Zahlungen von Käufern erhalten haben soll, woraufhin die Arbeiten sporadisch fortgesetzt worden sein sollen. Im November 2007 sollen die Arbeiten dann vollständig eingestellt worden sein. Die Kaufverträge sollen zwischen Juli 2005 und Januar 2007 abgeschlossen worden sein.

Die Staatsanwältin fordert 7 Jahre Freiheitsstrafe und eine Entschädigungszahlung von rund 1 Mio. Euro, was dem Betrag der Anzahlung der geprellten Käufer entspricht.

Juan Miguel Althaus Winter ist strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt. Im März 2002 wurde er bereits zu einer Haftstrafe von 3 Monaten verurteilt, weil er in einem Gerichtsverfahren ein gefälschtes privatschriftliches Dokument vorgelegt hatte. Allerdings musste er die Gefängnisstrafe nie antreten. Im November 2008 hatte sein Gnadengesuch Erfolg. Die Gefängnisstrafe wurde in eine Geldstrafe von drei Monaten mit einem Tagessatz von 6€ umgewandelt.

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