Spanisches Verfassungsgericht lässt Klage der Kanarischen Regierung gegen Staatshaushalt 2012 zu

Das „Tribunal Constitucional“, das spanische Verfassungsgericht hat die Klage der Kanarischen Regierung gegen den Staatshaushalt 2012 zum Verfahren zugelassen. Am 21. September 2012 hatte die Kanarische Regierung  beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde zu formulieren, weil sie der Ansicht ist, dass der Staatshaushalt gegen das System der Finanzierung der Autonomen Regionen und gegen das Gesetz zur Regulierung der Wirtschafts- und Finanzordnung der Kanarischen Inseln verstoße.

Die Kanarische Regierung bemängelt vor allem, dass die Investitionen des Staates auf den Kanaren und die Kapitaltransfers vom Staat zu den Kanaren um 46% reduziert wurden, während die Kürzungen im nationalen Durchschnitt bei nur 29% lägen.

Damit sei das kanarische Archipel die Region Spaniens, die am zweit-stärksten durch die Reduzierung der staatlichen Investitionen abgestraft worden sei.

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