Spanisches Verfassungsgericht: Erdölbohrgenehmigungen sind Sache des Staates

Das spanische Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die Kanarischen Behörden keine Zuständigkeit für die spanischen Hoheitsgewässer und die dazugehörigen Meeresböden haben. Daher ist die Erteilungen von Genehmigungen für Bohrungen für die Suche nach Erdöl Sache des spanischen Staates und nicht der Autonomen Region der Kanarischen Inseln.

Damit erleidet die Kanarische Regierung bereits ihre dritte gerichtliche Niederlage in ihrem umstrittenen Kampf gegen die von der spanischen Regierung erteilten Bohrgenehmigungen in den Gewässern zwischen Lanzarote, Fuerteventura und dem afrikanischen Festland.

Die Kanarische Regierung hatte gegen die Explorationsgenehmigungen geklagt, weil sie der Auffassung war, dass das Meer Teil des Territoriums der Autonomen Region der Kanarischen Inseln sei, und eventuelle Bohrgenehmigungen daher von ihr erteilt werden müssten.

Für das Verfassungsgericht ist die Sache jedoch klar: Weder das Autonomiestatut, noch das spanische Meeresgesetz oder internationales Recht ordnen das die Inseln umgebenden Meersgebiet der Autonomen Region zu, weshalb es in die Zuständigkeit des spanischen Staates fällt.

Es wird also immer wahrscheinlicher, dass auch auf spanischer Seite nach Ölvorkommen in der Nähe der Kanarischen Inseln gesucht wird.

Selbst wenn auf spanischer Seite nicht gebohrt werden sollte, wird es Erdölbohrungen in der Nähe der Kanaren geben. Auf Marokkanischer Seite sind die Genehmigungen bereits erteilt und die Explorationsfirmen sind schon mitten in den Vorbereitungen.

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