Widerstand gegen Angel-Verbot auf Fuerteventura

Bei einer Versammlung vom 05.08.2015 entschied der Sprecherrat des Cabildo Einspruch gegen das Dekret 161/2015 einzulegen, durch das zwei Tage zuvor der Erhaltungsplan der auf Fuerteventura heimischen Napfschnecke Lapa Majorera (Patella candei) gebilligt wurde. Die politischen Gruppen der Insel fordern, dass der genehmigte Plan mit sofortiger Wirkung den Geltungsbereich der roten Zone aufhebt, damit Fischer, die traditionellerweise zum Angeln in diese Gebiete kommen, nicht bestraft werden.

Die im Dekret eingeschränkten Gebiete würden die traditionelle Fischerei behindern und sich auf den Besuch von Küstenzonen auf Lobos, im Inselsüden und dem Naturpark der Halbinsel Jandía auswirken.

Insgesamt beeinträchtigt der Erhaltungsplan der Lapa Majorera das Fischen mit Angelruten in fünf Küstenabschnitten von Fuerteventura. Das Dekret steht für ein Muschelfang- und Fisch-Verbot an beinahe der gesamten Küste von Lobos mit Ausnahme von La Puntilla del Bajo Los Tiñoseros bis zur Baja Barrero, im Küstengebiet des Naturdenkmals los Cuchillos de Vigán sowie dem geschützten Naturpark von Jandía. Selbiges gilt für den Küstenabschnitt von Tajaralejo bis nach Giniginamar sowie von Punta de Jandía bis zum Roque del Moro. Im letzteren wurde auch das Betreten der Zone vollständig untersagt, obwohl man dort sogar einen Wanderweg bis zum Strand findet. Eine der am stärksten betroffenen Gemeinden ist Pájara, dessen Gemeindeverwaltung nun ihrem Unmut Luft machte. Als „völligen Unsinn“ betitelte Bürgermeister Rafael Perdomo das Verbot auf der Halbinsel. Laut ihm kann die ernsthaft vom Aussterben bedrohte Muschelart auch geschützt werden, ohne dabei das Angeln in diesen Zonen zu verbieten. Perdomo zufolge sei das Gebiet von Jorós bis in den Süden schon immer eine traditionelle Fischerzone gewesen. Auch das Cabildo kämpft dafür, dass die Gebietsbeschränkungen aufgehoben werden und dafür eine höhere Überwachung eingerichtet wird, um für den Schutz der gefährdeten Tierart zu garantieren.

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