Finca als Ferienwohnung vermieten: Gerichtsentscheidung steht noch aus

Wie wir in der der letzten Ausgabe berichteten, hat ein erstes Urteil in einem von der Spanischen Markt- und Wettbewerbskommission angestrengten Verfahren der Kanarischen Regierung wegen ihres Dekrets zur Regulierung der Ferienvermietung eine kräftige Ohrfeige verpasst.

Die Bestimmung, dass Wohnungen nur in planungsrechtlich als „nicht-touristisch“ qualifizierten Gebieten als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen, wurde von dem Gericht genauso gekippt, wie das Verbot der Vermietung von privaten Zimmern an Feriengäste (Bed & Breakfast).

Der Kanarische Verein für Ferienvermietung (ASCAV) hat darauf hingewiesen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, weshalb man den betroffenen Eigentümern noch keine Handlungsempfehlungen geben könne.

Die ASCAV teilte mit, dass man noch im Mai ein weiteres Urteil erwarte. Die ASCAV hatte in ihrem Verfahren gegen die Kanarische Regierung bemängelt, dass das Dekret auch die Ferienvermietung in ländlichen Gebieten (zonas rurales) verbietet. Diese Frage wurde in dem ersten bereits entschiedenen Verfahren nicht behandelt.

Die ASCAV nutzt den medialen Druck, den das erste positive Urteil auf die Kanarische Regierung aufgebaut hat, um in Gesprächen mit den politischen Gruppen eine konsenzfähige Regulierung der privaten Ferienvermietung zu erreichen.

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