Kanarische Frauen sollen von der „rosa Steuer“ befreit werden

Der Haushaltsentwurf 2018 der Kanarischen Regierung sieht einige Steuererleichterungen für die Bevölkerung vor. Da die Kanaren die einzige Autonome Region Spaniens ist, die ihre indirekten Steuern („Mehrwehrtsteuer“) selbst festlegen kann, eignet sich die IGIC (Impuesto General Indirecto de Canarias) besonders gut, um die Steuerbelastung der Bürger zu „steuern“.

Nach den Plänen der Kanarischen Regierung soll im kommenden Steuerjahr die „rosa Steuer“ entfallen. Gemeint ist die IGIC (kanarische Mehrwertsteuer) auf Frauenhygieneprodukte wie Tampons und Slipeinlagen, die zurzeit dem Regelsteuersatz von 7% unterliegen.

Damit wären die Verbraucherinnen auf den Kanaren spanienweit die ersten und einzigen Frauen, die von der „rosa Steuer“ befreit würden. Da die anderen Autonomen Regionen nicht über Selbstbestimmung bezüglich der indirekten Steuern (Impuesto sobre el Valor Añadio IVA) haben, müsste eine landesweite Mehrwertsteuerbefreiung von der spanischen Zentralregierung verabschiedet werden.

Für den kanarischen Fiskus ist diese Maßnahme keine große Sache. Die Einnahmeverluste belaufen sich auf rund 220.000€. Dies sei für die Finanzen der Kanaren kaum relevant, aber sehr wichtig für die Frauen.

Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, ob diese Steuermaßnahme auch wirklich bei den Frauen ankommt, denn nach allgemein anerkannten Wirtschaftstheorien wird der Einzelhandel einen Teil der Steuererleichterungen in eine Anhebung der Netto-Preise der betroffenen Güter umsetzen können.

In Deutschland werden Monatshygiene-Artikel mit 19% MwSt. besteuert, sie gelten also nicht als Artikel des täglichen Bedarfs. In anderen Ländern sieht es dagegen anders aus. Einige US-Bundesstaaten und Kanada haben die Steuern auf Tampons & Co. abgeschafft, Frankreich hat den Steuersatz von 20% auf 5% gesenkt, und auch in Großbritannien sind Tampons MwSt-frei.

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