Kanarisches Parlament fordert: Keine Behördenwerbung neben Sex-Anzeigen

Sexwerbung

Das Kanarische Parlament hat am 07.03.2018 einstimmig eine Entschließung verabschiedet, mit der sie einen Beitrag gegen Prostitution leisten will.  Die Entschließung fordert, dass der Staat, die Kanarische Regierung, die Gemeinden und Inselverwaltungen keine Anzeigen in Medien schalten sollen, die auch Sex-Anzeigen und Werbung für Prostitution veröffentlichen.

Der Antrag fordert ebenfalls, dass die aktuelle Situation der Prostitution aufhört und dass Maßnahmen zu ihrer Auslöschung getroffen werden.

Nach Ansicht der Abgeordneten der Nationalistischen Gruppe, Dolores García, mache die Prostitution die Frauen zu einer „Sache“ und verdecke in vielen Fällen den Frauenhandel, Sklaverei und Drogenhandel. Sex-Werbung trage dazu bei, die Macho-Rollen zu verfestigen. Sie kritisierte, dass es in einigen kanarischen Medien große Bereiche mit offener Sexwerbung und auch verdeckter Prostitution gebe. Sie bedauerte die Passivität der Institutionen und der Gesellschaft, mit dieser Art der Sklaverei Schluss zu machen.

Spitzenreiter in der EU: 4 von 10 spanischen Männern besuchen Prostituierte

Garcia betonte, dass Spanien innerhalb der EU mit 4 von 10 Männern beim Konsum von Prostitution an der Spitze läge. Einige Medien hätten bereits auf Prostitutions-Werbung verzichtet. Dennoch werden allein damit jährlich 40 Mio. Euro umgesetzt.

Nayra Alemán aus der parlamentarischen Gruppe der Sozialisten sieht die Prostitution nicht als Arbeit, sondern als extreme Form sexistischer Gewalt. Es sei inakzeptabel, die Prostitution als „Arbeit wie jede andere“ zu regulieren. Dadurch würde sie sich als Beschäftigung für die armen Frauen normalisieren.

Man müsse sich eine Welt ohne Prostitution vorstellen, so wie es z.B. mit der Apartheid passiert sei.

Gladys Acuña von Nueva Canarias erklärte, dass die Prostitution auf den Kanaren ein sehr komplexes Problem sei. Von den rund 2.500 Frauen seien 90% Ausländerinnen.

Podemos forderte, den Frauenhandel stärker zu verfolgen, die Freier zu bestrafen und Clubs zu schließen.

Unterschiedliche Rechtslage in der EU

Die Prostitution ist in Europa sehr unterschiedlich gesetzlich geregelt.

In Spanien ist sowohl das Anbieten als auch die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen legal und nicht weiter gesetzlich geregelt. Auch die Zuhälterei ist in Spanien legal, solange sie nicht durch Täuschung, Gewalt oder Einschüchterung oder Ausnutzung der eigenen Überlegenheit bzw. der Ausnutzung der Bedürftigkeit des Opfers erfolgt.

In Deutschland die ist die Prostitution als Beruf reguliert. Der Konsum ist legal. Auch die Zuhälterei ist reguliert.

In Schweden und nordischen Ländern ist das Angebot der Prostitution strafrei, der Konsum und die Zuhälterei dagegen sind verboten. Allerdings hat sich in diesen Ländern gezeigt, dass die Prostitution damit keinesfalls unterbunden werden konnte. Sie ist nur aus der Öffentlichkeit verschwunden. Auch dass die Situation der Frauen sich durch Verbote verbessert, wird von vielen Kritikern bezweifelt.

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