130 Mio. für Fuerteventuras Nord-Süd-Autobahn

Autobahn-FV1

Der Regierungsrat der Kanarischen Regierung hat bei seiner Sitzung am 28.11.2019 auf Teneriffa die Finanzierung des nächsten Abschnitts der Autobahn auf Fuerteventura beschlossen. Die Bereitstellung von knapp 130 Mio. Euro erlaubt es dem Ministerium für öffentliche Bauten und Transportwesen der Kanarischen Regierung, in den nächsten Monaten mit den Ausschreibungen für den Autobahnbau zu beginnen.

Die jetzt bewilligte Finanzierung betrifft einen Abschnitt von 16,5 Kilometern zwischen dem Flughafen von Puerto del Rosario und dem bereits fertiggestellten Autobahnteilstück von La Caldereta und Corralejo.

Damit wäre der nördliche Teil der Nord-Süd-Achse Fuerteventuras fertig gestellt. Allerdings werden sich die Bauarbeiten über einen Zeitraum von 4,5 Jahren hinziehen. Mit der Fertigstellung ist also nicht von 2025 zu rechnen. Entsprechend ist auch die Finanzierung über den Zeitraum von 5 Jahren in Teilbeträge aufgeteilt.

Das neue Teilstück soll insbesondere die Kapazität der bestehende Umgehungsstraße von Puerto del Rosario (FV-3) verdoppeln und dadurch den Verkehrsfluss auf dieser dicht befahrenen Strecke verbessern und die Unfallhäufigkeit senken.

Nord-Südautobahn soll eines Tages den Hafen von Morro Jable im Süden Fuerteventuras mit dem Hafen von Corralejo ganz im Norden der Insel verbinden. Gleichzeitig sollen so der Norden und der Süden mit dem Flughafen Fuerteventuras verbunden werden.

Der Teilabschnitt zwischen Costa Calma und Pecenescal soll noch im Dezember 2019 fertiggestellt werden. Allerdings werden am bereits seit vielen Jahren bestehenden Teilstück südlich von Pecenescal noch Arbeiten ausgeführt, sodass man wohl erst in ein paar Monaten von Costa Calma bis Morro Jable ungestört auf je zwei Spuren pro Richtung durchfahren kann.

Keine Autobahn sondern „Autobahnähnliche Straße“ auf Fuerteventura

In Deutschland wird zwischen Autobahn und „Autobahnähnlicher Straße“ unterschieden. Auch die Spanier unterscheiden zwischen „Autopista“ und „Autovia“. Diese unterscheiden sich baulich z.B. in den maximal zulässigen Steigungen und Kurvenradien. Auf einer Autopista darf man in Spanien maximal 130km/h fahren, auf einer Autovia dagegen nur 110km/h.

Auf Fuerteventura wird es genaugenommen also keine Autobahn (Autopista), sondern eine Autobahnähnliche Straße (Autovia) geben.

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