Syrer auf Fuerteventura zum zweiten Mal mit falschem Pass festgenommen

Albaner mit gefälschten italienischen Pässen am Flughafen Fuerteventura

Beamte der Gemeindepolizei von La Oliva haben am 31.10.2019 einen Syrer wegen möglicher Urkundenfälschung und eines Passdelikts festgenommen.

Der 31-Jährige weckte in einem Hotel den Verdacht der Angestellten, weil er einen italienischen Personalausweis vorlegte und dennoch kein Wort Italienisch sprach. Die Hotelmitarbeiter verständigten daraufhin die Polizei.

Die Polizeibeamten konnten den Mann auf dem Parkplatz ausfindig machen und baten ihn, sich auszuweisen. Er legte ihnen einen echten syrischen Pass vor. Außerdem fanden die Beamten bei ihm einen italienischen Pass, der jedoch Abweichungen von echten italienischen Pässen aufwies.

Die Polizisten nahmen den Mann mit auf die Wache in Corralejo. Mit Unterstützung von Experten, die per Telekonferenz zu Rate gezogen wurden, konnte die Polizei bestätigen, dass es sich um einen echten italienischen Pass handelte, der jedoch gefälschte Personenangaben enthielt. Die Spezialisten stellten ebenfalls fest, dass der italienische Personalausweis, den der Mann im Hotel vorgelegt hatte, im März 2019 an einem Bahnhof in Italien als gestohlen gemeldet worden war.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um denselben Syrer, der schon einmal am Flughafen von Fuerteventura festgenommen wurde. Er ist bereits im September 2019 in einem Schnellverfahren wegen eines Passdelikts verurteilt worden. Er hatte versucht, mit einem gefälschten britischen Pass von Fuerteventura nach Manchester zu fliegen. Damals waren es die aufmerksamen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, denen der offenbar gefälschte Pass beim Boarding aufgefallen war.

Urkundenfälschung und Benutzung eines falschen Passes im spanischen Strafrecht

Die Urkundenfälschung ist im Artikel 392,1 des spanischen Strafgesetzbuches geregelt. Danach wird der Handel oder die Herstellung eines falschen Ausweisdokuments mit 6 Monaten bis 3 Jahren Haft oder Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten bestraft.

Die Benutzung eines falschen Ausweises, ohne an dessen Fälschung beteiligt gewesen zu sein, wird milder bestraft als die eigentliche Herstellung der Fälschung.

Hierfür sieht das Gesetz 6 Monate bis 1 Jahr Haft oder Geldstrafe von 3 bis 6 Monaten vor. Dieselbe Strafe droht ebenfalls, wenn man den echten Ausweis einer anderen Person benutzt.

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2 Kommentare

  1. Hannes, geht’s nicht ein bisschen weniger harsch?
    wichtig ist, er ist festgenommen und wird hoffentlich mit der härte des spanischen rechts bestraft.
    wozu also die künstliche Aufregung? ganz ruhig bleiben.

  2. 6 Monate bis 1 Jahr Haft.Verurteilt im September 2019.Wie kommts,dass der Kerl frei rumwandert und die gleiche Straftat schon wieder begehen kann.Ich glaub,ich spinne.Ab in den Knast mit dem Verbrecher,auch wegen illegaler Einreise.Der hat garantiert noch mehr Dreck am Stecken.

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