Doppelt so viele Personen wie erlaubt: Angriff auf Polizisten beim Räumen eines Pubs in Corralejo

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Auf Fuerteventura gilt weiterhin die Coronawarnstufe 2. Dennoch dürfen Bars und Restaurants, anders als in Deutschland, mit gewissen Einschränkungen weiterhin geöffnet sein.

Zu den Einschränkungen für Gastronomiebetriebe gehört unter anderem, dass sie die maximale Personenzahl im Innenbereich auf 50% der für das Lokal genehmigten Kapazität begrenzen müssen. Am Eingang muss ein Schild mit der Angabe der maximalen Personenzahl angebracht sein.

Außerdem ist der Gastronom für die Einhaltung der maximalen Personenzahl sowie der Abstands- und Maskenpflicht verantwortlich.

Ein Betreiber eines Pubs in Corralejo im Norden von Fuerteventura hat es mit der Einhaltung dieser Maßnahmen offenbar nicht allzu genau genommen. Statt der erlaubten 25 Personen befanden sich mehr als 50 in dem Lokal.

Die Guardia Civil und die Gemeindepolizei von La Oliva ordneten daraufhin die Räumung des Pubs an. Mehrere Personen wurden wegen der Nichteinhaltung der Präventionsmaßnahmen angezeigt.

Ein Mann wurde während der Räumung festgenommen. Er hatte das Lokal ohne die vorgeschriebene Maske verlassen, den Polizisten den Mittelfinger gezeigt und einem Beamten ins Gesicht gespuckt und versucht, ihm einen Kopfstoß ins Gesicht zu verpassen. Dabei hielt er mit einer Glasflasche einen potentiell gefährlichen Gegenstand in der Hand.

Die Polizei erklärte ihm die Festnahme, der er sich gewaltsam widersetzte. Vier Beamte mussten den Mann schließlich ruhigstellen, wobei ein Polizist verletzt wurde. Eine Polizeiuniform wurde beschädigt.

Beim Abtransport zur Polizeiwache konnte der Mann sogar noch gegen die Seitenscheibe des Polizeiautos treten, wobei die Führungsprofil der Scheibe beschädigt wurde.

Bußgeld ab 3.001 Euro für den Pub-Betreiber

Für den Betreiber des Pubs dürfte der Vorfall sehr teuer werden. Der kanarische Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Coronavorschriften klassifiziert das wie im vorliegenden Fall so deutliche Überschreiten der zulässigen Kapazität als schwere Ordnungswidrigkeit.

Das Bußgeld dafür liegt zwischen 3.001 und 60.000 Euro.

Für den Mann, der sich der Festnahme durch die Polizei widersetzte, sind die 100 bis 3.000 Euro Bußgeld für das Nichttragen der Maske wahrscheinlich das kleinere Problem.

Für den aktiven Widerstand gegen seine Festnahme könnte ihm eine Haftstrafe von einem bis vier Jahren und eine Geldstrafe von drei bis sechs Monaten drohen.

Je nach Tatumständen und Schwere der Verletzungen oder der verursachten Schäden kann möglicherweise noch eine Verurteilung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung hinzukommen.

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10 Kommentare

  1. Detlef Bracker: „Ich würde Rauchen/Alkohol in aller Öffentlichkeit und Bars/Restaurants etc bis Covid Immunität besteht, verbieten und dafür eher Bars/Restaurants öffnen. Schenkt ein Wirt Alkohol aus, wird er mit 10.000 Euro je Einzelfall bestraft!“
    Sich auch mit Maske draussen aufhalten, sollte verboten werden und bei Zuwiderhandlungen mit der Todesstrafe belegt werden.
    Gesunder Menschenverstand sollte doch eine Sangria und eine Zigarette erlauben

  2. @Thorsten
    Deine Aussage ist für mich völlig unverständlich….. und nicht nachvollziehbar.
    Ein Schlag für all die, welche die vorgebenen Richtlinien einhalten und sich bemühen in dieser harten Zeit zu überleben.
    Hoffentlich bedanken sich die anderen Gastronomen bei ihm für sein vorbildliches Verhalten…. es sei denn er hat die Polizei selber gerufen.
    Das es sich um normale vernünftige Gäste gehandelt hat schließe Aufgrund des Artikels mal aus.

  3. Ich beobachte, dass es den Betreibern von Bars, Restaurants etc. egal ist, wie viele Gäste rein kommen und wie die sich verhalten! Auch kümmern die sich nicht darum, dass in Ecken oder vor der Tür sich Gruppen zum gemeinsamen Rauchen/Saufen bilden und dabei die max. Anzahl ignorieren und auch alle keine Maske tragen!

    Ich würde Rauchen/Alkohol in aller Öffentlichkeit und Bars/Restaurants etc bis Covid Immunität besteht, verbieten und dafür eher Bars/Restaurants öffnen. Schenkt ein Wirt Alkohol aus, wird er mit 10.000 Euro je Einzelfall bestraft!

  4. @Thorsten:
    „Und keiner kommt auf die Idee, dass der Gastronom einfach „überrannt“ wurde und den Strom der Gäste nicht mehr in den Griff bekommen hat?“

    Aus dem Artikel geht nicht hervor, wer oder was genau die Polizei auf den Plan gerufen hat, insofern ist es reine Spekulation, ob der Gastwirt nun „überrannt“ wurde oder die größere Gästeanzahl sogar selbst so wollte.

    Wäre es mein Restaurant gewesen und ich wäre von den Gästen „überrannt“ worden, hätte ICH SELBST die Polizei gerufen, Du nicht?

  5. Und keiner kommt auf die Idee, dass der Gastronom einfach „überrannt“ wurde und den Strom der Gäste nicht mehr in den Griff bekommen hat?
    Klar müsste man damit rechnen, wenn man eines der wenigen Lokale ist, welches überhaupt noch öffnet…
    Wenn ich den Bericht richtig verstehe, haben die Gäste nicht wirklich auf die Einhaltung der gültigen Regeln geachtet bzw. achten wollen. Und da ist ein Gastronom machtlos, was ihn leider nicht vor der Strafe schützen dürfte.
    Hoffen wir nicht, dass nun (auch) dort nun die Lichter für immer ausgehen…

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