Aufregung nach Rückreise von Fuerteventura wegen angeblich nicht anerkannten Schnelltests

Sonja-Test-Probleme

Einfach mal für ein paar Tage dem grauen Corona-Alltag in Deutschland entfliehen. Sonja Timpe aus Niedersachsen hat den Kurz-Urlaub auf Fuerteventura genossen – trotz der COVID19-Maßnahmen. „Wir haben erst mit uns gerungen, ob wir auf die Kanaren fliegen dürfen, aber wir sind froh, dass wir es gemacht haben“, sagt die 34-Jährige. Das „böse Erwachen“ kam erst wenige Tage (2.2.) nach der Rückkehr nach Deutschland.

Da wurde die Familie vom Landkreis Harburg gebeten, das negative Testergebnis, welches sie bei der Einreise nach Deutschland bereits erfolgreich der Bundespolizei vorgezeigt hatte, auch der Landesbehörde zu übermitteln. Gesagt, getan. Alles kein Problem – so dachte Sonja Timpe. Nach Prüfung teilte das „Team Reiserückkehrer“ (Stabsstelle Pandemie) jedoch mit, dass der auf Fuerteventura absolvierte Test vom RKI nicht anerkannt werde und somit eine Ordnungswidrigkeit vorläge. Warum das so sei, wurde nicht erläutert.

Schock nach Rückkehr aus Fuerteventura

„Das war für uns ein Schock. Damit hatten wir überhaupt nicht gerechnet. Wir sind fest davon ausgegangen., alles richtig gemacht zu haben“, berichtet Sonja Timpe, die sich mit ihren Lieben natürlich nach Rückkehr pflichtgemäß in Quarantäne begeben hatte. Den Antigen-Schnelltest hatte die Familie im Centro Medico Jandía durchführen lassen. Gerade an der Südküste Fuerteventuras einer der Hauptanlaufstellen für Corona-Tests.

Corona-Schnelltest: Generic Assays schweigt sich aus

In einem Schreiben führte der Landkreis Harburg aus, dass der verwendete Antigen-Schnelltest nicht auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehe. Und in der Tat: Generic Assays wurde Ende Januar von der Liste gestrichen. Über die Gründe schweigt sich der Hersteller auf Anfrage der Fuerteventura Zeitung aus. Man hätte keine Informationen dazu vom BfArM erhalten, wurde telefonisch mitgeteilt. Das BfArM wiederum erklärte auf Anfrage durch Pressesprecher Maik Pommer: „Der Fall, dass ein zuvor gelisteter Hersteller nicht informiert wird, wenn er von der Liste entfernt wird, ist ausgeschlossen.“

Nach Urlaub auf Fuerteventura: Landkreis orientiert sich an BfArM

Kurios ist die Argumentation des Landkreises Harburg trotzdem. Wurde zunächst bemängelt, dass die Herstellerangabe nicht auf dem Testergebnis zu finden gewesen ist, ist der Verweis auf die BfArM-Liste fragwürdig. Denn die Auflistung des BfArM hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht dafür vorgesehen, die Zulässigkeit von Tests zu bewerten, sondern lediglich Tests zu listen, die – wie es das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) schreibt – „nach Herstellerangaben die Mindestkriterien erfüllen und die erstattungsfähig nach Coronavirus-Testverordnung-TestV sind“.

Corona-Schnelltest: BfArM gleicht nur Herstellerangaben mit RKI-Vorgaben ab

Zur Erklärung: Jeder Hersteller von Antigen-Schnelltests kann, sofern er meint, mit dem Test die Vorgaben des RKI bzw. PEI zu erfüllen (Sensitivität von ≥80 % und Spezifität vom ≥97%), den Test selbstständig und in Eigenverantwortung zertifizieren, das Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen und in den europaweiten Handelsverkehr bringen. Im Anschluss beantragt er die Aufnahme in die Liste des BfArM. Dort wird lediglich abgeglichen, ob die Herstellerangaben mit den Vorgaben des RKI bzw. PEI übereinstimmen. Eine Überprüfung der Herstellerangaben findet nicht statt.

Corona-Schnelltest: PEI urteilt über Zulässigkeit, nicht das BfArM

Aber: Stichpunktartig überprüft das PEI die aufgelisteten Schnelltests. Ist die Überprüfung positiv landet er auf der Liste des PEI mit dem Titel „Vergleichende Evaluierung der Sensitivität vonSARS-CoV-2 Antigenschnelltests“. Erfüllt ein Test diese Evaluierung nicht, wird er aus der Liste desBfArMgestrichen. Möglicherweise ist es so auch bei den Tests von Generic Assay aus Dahlewitz bei Berlin passiert.

Für das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist der Fall klar: Sonja Timpe und ihre Familie haben sich vollkommen korrekt verhalten. Denn in der niedersächsischen Quarantäne-Verordnung wird auf die RKI-Seite verwiesen, und dort heißt es: „Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen.“ Ob ein Antigen-Schnelltest auf der Liste des BfArM steht oder nicht, ist demnach irrelevant.

Reise-Rückkehrer aus Fuerteventura: Ordnungswidrigkeit vom Tisch

Zu ähnlichen Ergebnissen muss am Ende auch der Landkreis Harburg gekommen sein, für den es angesichts der gefühlt ständig wechselnden Verordnungen extrem herausfordernd sein muss, die Testbescheinigungen korrekt zu beurteilen. „Im weiteren Kontakt zu den Betroffenen konnte schließlich dargelegt werden, dass die Mindestanforderungen für den Test vorliegen. Damit wurde auch das Ergebnis anerkannt“, erklärt der Landkreis. Und auch die angebliche Ordnungswidrigkeit ist für Sonja Timpe vom Tisch: „Wir sind sehr froh, dass die Anschuldigungen fallen gelassen worden sind und sich alles geklärt hat. Unsere positiven Urlaubserinnerungen an Fuerteventura hat das Test-Wirrwarr ohnehin nicht beeinflusst.“

Verwendete Quellen:
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/testsysteme.html?nn=13577266.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

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12 Kommentare

  1. Hallo

    Verstehe ich das richtig das der Antigentest im Centro Medico Jandia von der Fluggesellschaft und in Deutschland (bei mit betrifft das die Rückreise von Fuerteventura nach Düsseldorf /NRW anerkannt wird?
    Was kostet der Test im Centro Medico Jandia und kann ich mich telefonisch anmelden ? (auf eine Mail Anfrage in Spanisch und Deutsch bekam ich keine Antwort)

  2. Hallo @Margarete!
    Mach Dir keine Sorgen! Es wird alles klappen… Wenn Du im April nach Fuerteventura fliegst, dann bringt Dir Dein aktueller PCR-Test leider nichts. Die Zeitspanne ist zu lang. Den musst Du am besten 48 Stunden vor Abreise bei einer Teststelle für PCR-Tests (kein Antigen-Schnelltest) machen. Dort sagst Du auch, dass Deine Pass-/Ausweisnummer auf dem Ergebnis vermerkt sein soll. Seriöse Teststelle wissen das aber eh alles und händigen Dir das Ergebnis via E-Mail in zig Sprachen aus. Vorzeigen musst Du den Test beim Check-In am Flughafen. Stichpunktartig wird es auch bei der Ankunft in Puerto Del Rosario kontrolliert, später dann noch definitiv an der Unterkunft.

  3. Nachdem ich den Bericht über Familie Timpe gelesen habe, habe ich Bedenken, wenn ich Anfang April nach Fuerte komme, dass mein Corona Test in Fuerteventura anerkannt wird. Vielleicht bekomme ich hier ein paar Infos.
    Ich war jetzt zum Corona Test und habe mein Testergebnis erhalten. Ich habe die Corona Warn App auf meinem Smartphone. Es steht dort NUR : Registriert am 11.02.21…… Info zum Ablauf: Test erfolgreich hinzugefügt. Ihr Test wurde in der Corona Warn App registriert…… Befund negativ…..Der Labortest hat keinen Nachweis für das Coronavirus SARC-CoV-2 bei Ihnen ergeben.
    Aber laut Vorschrift soll: mein Name, Personalausweis Nummer, Kontaktdaten des Labors und angewandtes Testverfahren beim Ergebnis stehen.
    Reicht es, wenn ich die Terminbestätigung zum Corona- Screening ausgedruckt mitbringe, dort steht mein vollständiger Name; meine Adresse und die Terminbestätigung.
    Wo stehen die Kontaktdaten des Labors ? Angewandtes Testverfahren???? Personalausweis Nummer steht nirgends!!!!
    Muss ich den Test bei Einreise am Flughafen in Fuerte vorzeigen und auch im Hotel?
    Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?????
    Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

  4. Der Amtsschimmel wiehert in Deutschland schon besonders laut! Solange die Verwaltungsbeamten Zeit haben, um solchen Details nachzujagen, kann es ja mit der Pandemie im Landkreis Harburg nicht so schlecht stehen.

  5. Entspricht voll und ganz meiner Wahrnehmung unserer Amtsstuben: keinen Plan aber erst Mal Klappe auf respektive Hammer rausholen. Ich hätte denen jeden Cent zur Bearbeitung und des Zeitaufwandes in Rechnung gestellt.

  6. Zunächst einmal ein Danke an die Fuerteventurazeitung, dass man hier gut informiert wird.

    Äußerst unglücklich für die Familie Timpe gelaufen, weil alles richtig gemacht.

    Jedoch der Kommentar von @Marcus,

    Zitat: Ja ein Schmutzladen da in Harburg. Typischer öffentlicher Dienst am Schreibtisch. Da kann man nur Kopfschütteln…
    Über „diesen Kommentar“ kann man wohl nur den Kopf schütteln.

    Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das soll keine Entschuldigung für den vorliegenden Fall sein.
    Den öffentlichen Dienst negativ zu pauschalieren ist völlig unangemessen.

  7. Wenn der Test Ende Januar gemacht wurde, bevor der Hersteller von der Liste flog, hätte das Ordnungsamt also nicht die aktuellsteListe nehmen dürfen sondern die vom Festtag. Dann wäre das Problem wohl nicht aufgetreten.

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