Bis nach Ostern: Testpflicht für Einreisen nach Fuerteventura aus Spanien erneut verlängert

Einreisetestpflicht_Spanien_Kanaren

Seit dem 18. Dezember 2020 gilt eine Testpflicht bereits auch für Einreisen aus anderen Gebieten Spaniens auf die Kanaren und damit auch nach Fuerteventura Diese Testpflicht gilt für alle Personen, die aus Spanien auf die Kanaren reisen wollen, also auch für auf den Kanaren residente Menschen.

Am 12.02.2021 war diese Testpflicht zunächst bis zum 28.02.2021 verlängert worden. Nun hat die kanarische Regierung eine weitere Verlängerung bis nach Ostern bekannt gegeben. Zunächst bis zum 05. April 2021 müssen sich alle aus Spanien einreisenden Personen entweder einem PCR- , einem TMA- oder einem Antigenschnelltest zur Einreise unterziehen.

PCR- oder Antigenschnelltest oder TMA sind anerkannt

Wer auf dem Luft oder Seeweg vom spanischen Festland aus einreisen möchte, hat mehrere Möglichkeiten:

  • PCR- ,TMA oder Antigenschnelltest innerhalb von 72 Stunden vor Einreise auf die Kanaren
  • PCR-,TMA oder Antigenschnelltest innerhalb von 48 Stunden nach Einreise auf die Kanaren (inklusive Quarantänepflicht bis zum Erhalt des Testergebnisses)
  • 10 Tage Quarantäne

206.782 Passagiere aus Spanien seit 18.12.2020

Nach einer Pressemitteilung der kanarischen Regierung reisten seit in kraft treten der Testpflicht aus Spanien bis zum 23.02.2021 insgesamt 206.782 Passagiere auf die Kanaren ein. 87% dieser Passagiere haben bei Einreise einen negativen Test vorgelegt.

Labor-Netzwerk in Spanien

Die kanarische Regierung hat auf dem spanischen Festland Verträge abgeschlossen, die ein spanienweites Netz aus Testlaboren bilden. In diesen Laboren können sich Kanaren-Residente kostenlos testen lassen, wenn sie die Buchung eines Fluges auf die Kanaren und einen Gutschein der kanarischen Regierung nachweisen können. Für nicht-residente Personen ist unter Nachweis des Fluges und eines (anderen) Gutscheins ein Festpreis von 78€ für den PCR-Test beziehungsweise 30€ für den Antigen-Schnelltest festgelegt worden.

Wie die kanarische Regierung bekannt gab, waren unter den Personen, die sich in diesem Netzwerk testen ließen 36.662 Residente. Davon wurden in der Zeit vom 18.12.2020 bis 23.02.2021 insgesamt 378 Personen positiv getestet. 325 per PCR und 48 per Antigenschnelltest. Diese Personen konnten dann selbstverständlich nicht auf die Kanaren einreisen.

Die Zahl der nicht-residenten Personen, die in diesem Labornetz positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden liegt bei 29. (14 per PCR und 15 per Antigentest). Was zunächst auffällig erscheint, ist es bei näherer Betrachtung aber nicht.

Nicht-residente können sich selbstverständlich in jedem beliebigen Testzentrum Spaniens testen lassen. Da die kanarische Regierung nicht bekannt gegeben, hat, wie viele Nicht-Residente den Test in den von den Kanaren vertraglich verpflichteten Testzentren gemacht haben, hinkt ein Vergleich.

169 positive Tests nach Ankunft auf den Kanaren

Wie die kanarische Regierung weiterhin bekannt gab, wurden nach Einreise auf die Kanaren aus Spanien 169 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet.

Dabei kann es sich um Personen handeln, die entweder ohne Test eingereist sind, oder deren Test zum Beispiel wegen der Überschreitung der Testzeit vor Einreise (72 Stunden) nicht anerkannt wurde.

Bis zum 26.01.2021 waren unter diesen auf den Kanaren positiv getesteten Personen 126 Residente. In den darauffolgenden Meldungen wurde nicht mehr bekannt gegeben, wie viele der seitdem positiv getesteten Personen Residente waren.

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7 Kommentare

  1. Schon komisch, das Deutsche einen PCR-Test zur Einreise benötigen und Spanier „nur“ einen unkomplizierteren und wesentlich günstigeren Schnelltest… Wo liegt denn da die Logik ? Die Inzidenz in Spanien ist doch z.B. wesentlich höher als in NRW …

  2. Zitat aus dem ADAC vom 26.02.21

    Hier hat sich „bei dem ADAC“ wohl ein Schreibteufel eingeschlichen.
    Es sollte wohl heißen, oder bis 48 Stunden nach ihrer Einreise einem Corona-Test unterziehen……

  3. @Hugo Sanches
    @Horst Hauke

    Spanien ist vor einiger Zeit von Hochinzidensgebiet zu Risikogebiet runter gestuft worden.

    Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen.
    Wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem einfachen Risikogebiet (nicht: Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können.

    Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen.

    Ich entnehme daraus, dass ein Schnelltest ausreichend ist.

    Zitat aus dem ADAC vom 26.02.21

    Nordrhein-Westfalen

    Für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese kann aber vermieden werden, wenn sich die Reisenden 48 Stunden vor oder bis 24 Stunden nach ihrer Einreise einem Corona-Test unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist ausreichend. Wer einen PCR-Test machen lässt, muss bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne.

    Evtl. können weitere User Informationen, oder die Fuerte-Zeitung, geben.

  4. @Hugo Sanchez

    …soweit ich informiert bin, ist es abhängig in welches Bundesland ( innerhalb BRD ) man einreist.

    Bei Einreise nach NRW „reicht“ ein Schnelltest…

    – aber vielleicht kann jemand zusätzliche Infos hier einstellen…

    Grüße

  5. Habe ich richtig verstanden: zur Einreise aus Deutschland benötige ich nur einen Antigen-Schnelltest, keinen PCR-Test???. Wir waren Ende Dezember für 4 Wochen auf Fuerteventura und da musste es der PCR-Test sein. Ein Antigen-Schnelltest wäre erheblich unkomplizierter.

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