Festnahme nach Fahrertausch vor Verkehrskontrolle auf Fuerteventura: beide betrunken

Alkoholtest

Für besonders schlau hielten sich die beiden Insassen eines PKW auf Fuerteventura. Als sie auf der FV-2 bei Kilometer 8,6 von Puerto del Rosario nach Morro Jable unterwegs waren, entdeckten sie in rund 300 Meter Entfernung eine Polizeikontrolle. Daraufhin hielten sie abrupt an, stiegen aus, tauschten die Plätze und versuchten, sich über eine Schotterpiste abseits der Hauptstraße der Verkehrskontrolle zu entziehen.

Den aufmerksamen Beamten, die gerade eine routinemäßige Alkohol- und Drogenkontrolle durchführten, entging dieses auffällige Manöver jedoch nicht.

Sie nahmen die Verfolgung des verdächtigen Fahrzeugs auf und konnten dieses einholen. Nach der Identifizierung der Fahrerin und des Beifahrers, die zuvor die Rollen getauscht hatten, führten die Polizisten einen Alkoholtest durch.

Wie die Beamten schon erwartet hatten, wollten die beiden tatsächlich etwas verbergen. Der Mann, der zuvor als Fahrer und nun als Beifahrer an Bord war, hatte einen Atemalkoholgehalt von 0,64 und 0,60 mg/L.

Die Frau, die jetzt am Steuer saß, hatte sogar 0,73 bzw. 0,69 mg/L in der Atemluft.

Damit überschritten beide den erlaubten Wert von 0,25 mg/L und die Schwelle zur Straftat von 0,60 mg/L.

Doch der eigentliche Grund für den Fahrerwechsel war nicht das Bewusstsein, zu viel Alkohol getrunken zu haben. Vielmehr mussten die Beamten feststellen, dass der jetzt beifahrende Mann seinen Führerschein bereits durch ein Gerichtsurteil abgeben musste, wegen wiederholten Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Da die Beamten gesehen hatten, dass zuvor der Mann gefahren war, droht ihm nun eine weitere Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Fahrens mit strafbarem Alkoholpegel. Die Frau muss sich „nur“ wegen Fahrens mit strafbarem Alkoholpegel verantworten.

Für Fahren mit mehr als 0,60 mg/L Atemalkoholgehalt droht das Gesetz mit einer Haftstrafe zwischen 3 und 6 Monaten oder einer Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder gemeinnütziger Arbeit zwischen 30 und 60 Tagen. Außerdem droht ein Fahrverbot für 1 bis 4 Jahre.

Für das Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis sieht das Gesetz eine Haftstrafe zwischen 3 und 6 Monaten oder eine Geldstrafe zwischen 12 und 24 Monaten oder gemeinnützige Arbeit von 30 bis 90 Tagen vor.

Beide waren jedoch schon zuvor wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss aufgefallen.

Die Polizeibeamten nahmen beide Tatverdächtige fest und überstellten sie der Justiz

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